Kutter Philipp · Nationalrat · 2020-09-07
Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-07
Wortprotokoll
J'ai sept minutes pour présenter sept minorités. Je vais essayer d'être bref.
Der Bundesrat beantragt 4 Prozent, was im internationalen Vergleich sehr hoch ist. Wir haben in der Kommission die Situation in Europa genauer angeschaut. Weniger als die Hälfte der europäischen Staaten kennt überhaupt Investitions- und Abgabepflichten. In Ländern, die eine solche Verpflichtung kennen, liegen diese Pflichten im Schnitt bei 1 bis 2 Prozent. Das gilt auch für Länder, welche diese Pflichten neu einführen. Ausnahmen sind Frankreich und Italien, die mit grösseren Investitionspflichten operieren oder darüber diskutieren. Da muss man beachten, dass der Schweizer Markt verhältnismässig klein ist. Ich befürchte, dass eine Abgabe von 4 Prozent unseren kleinen Markt beschädigen wird. Sie führt zu höheren Preisen, potenziell zu einem Rückzug von Anbietern und damit zu einer Verarmung des Angebots zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten.
Jetzt sagen Sie vielleicht, dass mit einer 1-Prozent-Abgabe ja gar keine zusätzlichen Mittel in das Filmschaffen fliessen würden. Da kann ich Sie beruhigen; auch bei 1 Prozent erhält das Schweizer Filmschaffen ansehnlich Rückenwind. Schätzungen zeigen, dass damit - konservativ gerechnet - 5 bis 7 Millionen Franken an zusätzlichen Mitteln in das Schweizer Filmschaffen fliessen würden. Heute investiert der Bund 31 Millionen Franken. Das wäre dann eine Ausweitung von gut und gerne 20 Prozent.
Ich gehe weiter zur Minderheit III (Kutter) bei Artikel 24b Absatz 3. Da geht es um die regionalen Fernsehveranstalter. Sie wissen, dass die Schweizer TV-Sender bereits heute ums Überleben kämpfen. Es ist ja sogar so, dass wir am nächsten Donnerstag über Medien-Rettungspakete diskutieren. Jetzt müssen Sie sich das mal vorstellen: Heute diskutieren wir über eine zusätzliche Abgabe der Medienhäuser, und am Donnerstag diskutieren wir über das Rettungspaket für die Medienhäuser. Es geht nicht um ein Corona-Rettungspaket, es geht um ein generelles Rettungspaket, damit die Medienvielfalt gefördert werden kann. Das ist einfach bizarr.
Ich bitte Sie daher, die regionalen und sprachnationalen TV-Sender von der Abgabe zu befreien.
In Artikel 24b Absatz 4 geht es um die Unternehmen, die Netze betreiben und in Netze investieren. Diese Kabelnetzbetreiber haben ja eine wichtige Aufgabe, wenn es darum geht, die Digitalisierung in unserem Land voranzutreiben. Sie sollen alle Regionen unseres Landes mit Breitbandnetzen erschliessen. Als Nebengeschäft bieten sie auch noch Filme an. Jetzt gehen wir hin und belasten dieses Geschäft noch mit einer Abgabe für die Filmförderung. Die Kabelnetze haben eine andere Aufgabe. Sie sollen die Regionen mit Netzen erschliessen. Wir sollten nicht dieses fragile Geschäft noch zusätzlich mit einer Abgabe für die Filmförderung belasten. Das hemmt die Digitalisierung. Das können wir - und das wissen Sie - nicht gebrauchen.
Dann komme ich zu meinen Minderheiten betreffend Artikel 24c. Da geht es um die Anrechenbarkeit. Es geht also um die Frage, in welcher Form ein Filmanbieter seinen Investitionsverpflichtungen nachkommen kann. Es wurde von verschiedener Seite gesagt, der Bundesrat wolle bewirken, dass diese ausländischen Anbieter in die Schweizer Filme investieren. Nur hat er dazu sehr strenge und rigide Regeln festgelegt. In Artikel 24c steht zum Beispiel, es seien nur Geldleistungen an unabhängige Filmschaffende mit Sitz in der Schweiz anrechenbar. Nicht anrechenbar sind demzufolge Eigenproduktionen oder Coproduktionen von Anbietern mit den einheimischen Filmschaffenden. Das ist für mich nicht verständlich. Erfolgreiche Anbieter wie Netflix verfügen ja nicht nur über viel Geld, sondern sie wissen auch, wie man gute Filme macht. Diese kommen beim Publikum an. Solche Erfahrungen sollten wir eigentlich nutzen und nicht nur einfach sagen, sie sollen einen Cheque schicken.
Darum bitte ich Sie, den Anträgen zu Artikel 24c Absatz 1 und Absatz 2 Buchstaben b und c zuzustimmen und diese starren Regeln etwas zu lockern, damit in Zukunft auch Coproduktionen und Eigenproduktionen anrechenbar sind, natürlich immer nur dann, wenn sie in der Schweiz produziert werden.
Dann noch zum Schluss zu Artikel 24c: Da beantrage ich Ihnen die Gleichbehandlung der Fernsehsender und aller [PAGE 1213] anderen Anbieter. Bei den Fernsehsendern will der Bundesrat wie bisher auf sämtliche Einnahmen abstellen und nicht nur auf solche, die auf der Verwertung von Filmen basieren. Bei den Abrufdiensten wird hingegen nur auf die Einnahmen aus Filmen abgestellt. Das ist eine Benachteiligung der Fernsehveranstalter, die es in meinen Augen zu beseitigen gilt.
Ich danke Ihnen, wenn Sie meinen Minderheitsanträgen zustimmen.