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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-07

Wortprotokoll

Es ist richtig, was Herr Ständerat Roberto Zanetti gesagt hat. Ihr Rat hat - [PAGE 648] und zwar vor ziemlich genau einem Jahr - zwei verschiedene Ansätze beschlossen, mit welchen die Klimaverträglichkeit beim Bau und bei der Erneuerung von Anlagen besser berücksichtigt werden kann. Es ist auch so: Der Nationalrat hat sich jetzt für eine weniger einschneidende Variante ausgesprochen. Er hat dafür aber eben dieses Postulat 20.3001 auch noch angenommen, das der Bundesrat entgegennimmt, um Vorschläge im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu entwerfen. Aus Sicht des Bundesrates ist das Vorgehen so pragmatisch.

Ebenfalls pragmatisch ist für den Bundesrat die Ausnahme der Unternehmen, die im Emissionshandel tätig und daher vom Gesetz bereits reguliert sind. Langfristig ist das Emissionshandelssystem darauf ausgelegt, dass die Anlagen der teilnehmenden Betreiber in ihrer Gesamtheit klimaneutral betrieben werden müssen. Die sogenannten EHS-Unternehmen müssen beim BAFU jährlich einen Monitoring-Bericht einreichen und Emissionsrechte im Umfang der ausgewiesenen Emissionen abgeben. Wenn man jetzt den EHS-Unternehmen mit diesem Artikel 7a alle technisch möglichen und wirtschaftlich tragbaren Massnahmen abverlangt, ohne ihnen die Möglichkeit zu bieten, anstelle von betriebseigenen Massnahmen zusätzliche Emissionsrechte zu erwerben, würden sie aus Sicht des Bundesrates dann doch strenger als ihre Konkurrenz in der EU behandelt. Sie hätten dann unter Umständen nicht mehr wirklich einen Anreiz, Änderungen an der Anlage vorzunehmen, wenn diese eine Umweltverträglichkeitsprüfung auslösen oder bewilligungspflichtig sind. Das ist aus Sicht des Bundesrates unter Umständen dann sogar kontraproduktiv, wenn ein Unternehmen darauf verzichtet, solche Massnahmen vorzunehmen, weil es damit rechnen muss, dass es dann diese Verminderungen vornehmen muss und nicht über das Emissionshandelssystem zusätzliche Emissionsrechte erwerben kann.

Das sind die Überlegungen des Bundesrates, weshalb er Ihnen die Unterstützung der Mehrheit empfiehlt. Ebenfalls geht es hier darum, eine Differenz zum Nationalrat auszuräumen; wir sind in der Differenzbereinigung. Sie haben sich bereits vorhin dem Nationalrat angeschlossen.

Wir würden Ihnen gerne beliebt machen, sich auch hier dem Nationalrat und Ihrer Kommissionsmehrheit anzuschliessen.