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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-07

Wortprotokoll

Der Klimafonds soll neben Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen auch Anpassungsmassnahmen, also Massnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Schäden, die durch den Klimawandel verursacht werden, finanzieren. Ich glaube, so weit besteht Einigkeit; ich habe nichts anderes gehört. Jetzt ist es einfach von der Ausgangslage her so, dass für solche sogenannten Anpassungsmassnahmen, also eben Schadensverminderung oder Schadensvermeidung, aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Lenkungsabgaben verwendet werden dürfen. Deshalb - das war die ursprüngliche Idee - sollen dafür die Sanktionseinnahmen und die Erlöse aus der Versteigerung von Emissionsrechten verwendet werden. Das war die Idee, die in Ihrem Rat und Ihrer Kommission entstanden ist. Eine wichtige Einnahmequelle sind dann natürlich die Sanktionen, die ausgesprochen werden, wenn die Automobilimporteure die bestehenden Flottenziele, die ja auch von der Bevölkerung beschlossen worden sind, verfehlen. Bisher sind diese Sanktionen in den NAF geflossen.

Jetzt, Sie haben es gehört, liegen drei Varianten vor. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte an Ihrem früheren Beschluss festhalten und diese Sanktionseinnahmen vollumfänglich dem Klimafonds zuführen. Dann gibt es die Minderheit I (Noser), jetzt vertreten durch Herrn Ständerat Schmid. Übrigens war das ein Einzelantrag Paganini, der im Nationalrat eingebracht worden ist und dort als Kompromiss dann auch eine Mehrheit gefunden hat. Diese Minderheit I möchte eine hälftige Aufteilung dieser Sanktionseinnahmen in den Klimafonds und in den NAF. Die Minderheit II (Knecht) möchte schliesslich am Status quo festhalten, das heisst, die [PAGE 659] gesamten Sanktionseinnahmen sollen weiterhin vollumfänglich in den NAF gehen.

Mit der Variante der Mehrheit, das ist klar, würde für die Vermeidung und Verminderung von Klimaschäden am meisten Geld zur Verfügung stehen. Was ich ebenfalls dazu sagen kann, ist, dass der NAF heute nicht absturzgefährdet ist. Es wurde gesagt: Der NAF ist heute wie vorgesehen gefüllt. Auch ohne Einlagen aus den Sanktionen wäre die Finanzierung des NAF bis mindestens 2026 sichergestellt; es bräuchte also keine 4 Rappen, um welche der Mineralölsteuerzuschlag erhöht werden müsste, wenn das Fondsvermögen unter 500 Millionen Franken fiele. Das wäre bis dann also nicht nötig.

Der Antrag der Minderheit I (Noser), vertreten durch Herrn Ständerat Schmid, ist aus Sicht des Bundesrates ein Kompromiss, und zwar ein tragfähiger Kompromiss. Schliesslich wollen wir mit dem NAF ja auch Programme in den Agglomerationen unterstützen. Auch mit der Hälfte der Einnahmen stünde dem Klimafonds in den nächsten Jahren eine beträchtliche Summe für sogenannte Anpassungsmassnahmen zur Verfügung. Bei dieser Kompromisslösung, wie sie heute von Herrn Schmid vertreten wird, wäre dann der Mineralölsteuerzuschlag von 4 Rappen für den NAF während der nächsten zehn Jahre nicht nötig; Sie machen das Gesetz ja für die nächsten zehn Jahre. Dann müsste man über diese 4 Rappen nicht mehr sprechen. Sie können dann gerne für die übernächsten zehn Jahre wieder ein neues Gesetz machen, das werden Sie auch machen müssen oder dürfen. Doch damit wären die 4 Rappen Erhöhung für den NAF für das nächste Jahrzehnt vom Tisch. Das ist die Kompromisslösung, die heute von Herrn Ständerat Schmid vertreten wird.

Dazu möchte ich noch Folgendes sagen: Der Klimafonds ist ja nicht die einzige Finanzierungsquelle für diese sogenannten Anpassungsmassnahmen. Sie haben dazu - ich sage das jetzt ein bisschen zuhanden der Bergbevölkerung, die heute sehr stark von Herrn Ständerat Rieder vertreten worden ist - zusätzlich erstens den Aktionsplan 2020-2025, der im August vom Bundesrat gutgeheissen wurde. Damit stellen die einzelnen Bundesämter aus dem bestehenden Budget bis zu 12 Millionen Franken pro Jahr für diese Anpassungsmassnahmen bereit. Darüber hinaus unterstützt der Bund zweitens im Rahmen von Pilotprogrammen rund 50 innovative Projekte, z. B. zum Umgang mit Sommertrockenheit und Hitzebelastung. Es gibt übrigens auch Auswirkungen und Klimaschäden in den Städten, es ist nicht nur ein ländliches Phänomen. Sie haben die Hitzebelastung in den Städten, und Sie haben die ganze Hochwasserthematik im Zusammenhang mit den Klimaschäden. Dritter Punkt: Für forstwirtschaftliche Anpassungsmassnahmen stellt der Bund seit der Revision des Waldgesetzes zusätzlich 33 Millionen Franken pro Jahr bereit. Es ist also nicht einfach nur der Topf des Klimafonds, der für diese Anpassungsmassnahmen vorhanden wäre, sondern es gibt noch eine Reihe von weiteren Massnahmen.

Zur Minderheit II (Knecht): Ich möchte den Antrag dieser Minderheit ebenfalls zur Ablehnung empfehlen. Hier hätte man dann wirklich für die Anpassungsmassnahmen, die natürlich auch für die Berggebiete von Bedeutung sind, nichts im Klimafonds vorgesehen. Ich denke, das wäre schade und schwer verständlich.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diesem Kompromiss gemäss Minderheit I, wie er von Nationalrat Paganini im Nationalrat eingebracht worden und von diesem auch angenommen worden ist, zu folgen. Erstens würden Sie eine weitere Differenz bereinigen. Zweitens haben Sie dann wirklich für die Anpassungsmassnahmen, aber auch für den NAF etwas gemacht. Drittens: Ich glaube nicht, dass diese Diskussion als Stadt-Land-Diskussion geeignet ist. Das haben wir gehört. Auch ländliche Gebiete profitieren vom NAF. Der NAF ist nicht ein Stadtprojekt, auch wenn damit vielleicht noch Velobahnen finanziert werden. Vom NAF profitiert ganz klar auch der ländliche Raum, auch von den Agglomerationsprogrammen. Umgekehrt sind die Anpassungsmassnahmen nicht ein reines Berggebietprojekt, sondern - ich habe es gesagt - auch in den Städten gibt es Schäden durch den Klimawandel, die ebenfalls angegangen werden müssen. In diesem Sinne denke ich, Sie haben mit diesem Kompromiss, wie er jetzt heute von Ständerat Schmid unterstützt wird, eigentlich auf beiden Seiten etwas gemacht, das sinnvoll ist, das gut ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit I (Noser) zu unterstützen.