Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-07

Wortprotokoll

Ihre Kommissionsmehrheit möchte den Tatbestand der Fahrlässigkeit nicht länger unter Strafe stellen. Ich möchte vor allem ein rechtliches Argument anfügen, aufgrund dessen ich Sie bitte, hier die Minderheit Mazzone und damit auch den Nationalrat zu unterstützen.

Im Abgabe- und im Umweltbereich ist mit Ausnahme des Geldspielgesetzes bei allen Gesetzen die Fahrlässigkeit auch strafbar, also zum Beispiel beim Zollgesetz, dem Mehrwertsteuergesetz, dem Mineralölsteuergesetz und dem Umweltschutzgesetz. Das CO2-Gesetz ist auch ein Abgabe- und Umweltgesetz, und ich glaube nicht, dass das CO2-Gesetz komplizierter als das Mehrwertsteuergesetz oder das Zollgesetz ist - das kennen ja einige von Ihnen auch sehr gut. Es ist deshalb angebracht, wie das eben bei all diesen anderen Abgabegesetzen auch der Fall ist, die Fahrlässigkeit ebenfalls unter Strafe zu stellen. Ich habe auch noch nie gehört, dass wegen des Zollgesetzes oder des Mehrwertsteuergesetzes plötzlich ganz viele Leute kriminalisiert würden.

Ich habe das Bundesamt für Justiz um eine Einschätzung zu dieser Frage gebeten, weil sie ja in Ihrer Kommission zweimal diskutiert worden ist. Übrigens ist sie in der Kommission des Nationalrates auch diskutiert worden, und - Frau Mazzone hat es gesagt - es wurde nicht einmal ein Antrag gestellt, die Fahrlässigkeit nicht länger unter Strafe zu stellen.

Das Bundesamt für Justiz bringt noch folgende Überlegungen ein, die ich Sie ebenfalls zu bedenken bitte, dass es nämlich jetzt durch das punktuelle Streichen der Fahrlässigkeit im CO2-Gesetz auch zu Wertungswidersprüchen kommen kann. Die CO2-Abgabe wird in den meisten Fällen gemeinsam mit der Mineralölsteuer deklariert und auch erhoben. Was Ihre Kommissionsmehrheit jetzt vorschlägt, würde dann gemäss Bundesamt für Justiz dazu führen, dass die gleiche Tathandlung, die normalerweise in einem einzigen Verfahren verfolgt wird, in Bezug auf die CO2-Abgabe nur bei Vorsatz, hingegen bei der Mineralölsteuerabgabe auch bei Fahrlässigkeit bestraft wird. Das müssen Sie den Leuten mal erklären, warum sie für die gleiche Tathandlung gemäss dem einen Gesetz bestraft werden und gemäss dem anderen nicht.

Ich bitte Sie, den Nationalrat zu unterstützen und auch diese Differenz auszuräumen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Nationalrat hier durchsetzt, ist ziemlich gross, wenn Sie bedenken, dass nicht einmal ein Minderheitsantrag gestellt worden ist. Aber es sind vor allem Gründe der rechtlichen Kohärenz, die mich dazu bringen, Ihnen zu empfehlen, hier dem Nationalrat zu folgen und die Minderheit Mazzone zu unterstützen.