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Chiesa Marco · Ständerat · 2020-09-08

Chiesa Marco · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-08

Wortprotokoll

Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 141a können wir für mehr Transparenz sorgen und widersprüchliche Volksentscheide verhindern. Worum geht es?

Mit dieser Vorlage unterstellen wir völkerrechtliche Verträge mit Verfassungsrang dem obligatorischen Referendum. Einige dieser Verträge können auf Gesetzesstufe umgesetzt werden, aber andere erfordern für ihre Umsetzung eine Änderung der Bundesverfassung. Wie uns allen bekannt ist, unterliegen auch Verfassungsänderungen dem obligatorischen Referendum. Sowohl die Genehmigung des Vertrags als auch dessen Umsetzung unterliegen also unter gewissen Umständen den gleichen direkt-demokratischen Hürden, nämlich der Mehrheit von Volk und Ständen. Wenn die Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrags eine Verfassungsänderung erfordert, so sind die Konsequenzen offensichtlich tiefgreifend. Umso wichtiger ist daher, dass wir in solchen Fällen gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern fair und transparent sind. Wir müssen ihnen bereits bei[NB]der[NB]Genehmigung des Vertrags fair und transparent darlegen, welche Änderungen unserer Verfassung damit einhergehen.

Darum verlange ich mit meinem Minderheitsantrag, dass die Verfassungsänderungen, die der Umsetzung des Vertrags dienen, zusammen mit dem Genehmigungsbeschluss oder vorgängig zur Abstimmung gelangen müssen. Das ist bereits mit den heutigen Verfassungsbestimmungen möglich, künftig wäre es einfach eine Pflicht. Ist der völkerrechtliche Vertrag erst einmal angenommen, ist die Schweiz verpflichtet, diesen auch umzusetzen. Volk und Stände haben faktisch keinen Spielraum mehr, sondern müssen die notwendigen Verfassungsänderungen alternativlos durchwinken. Das entspricht aber bestimmt weder meinem noch Ihrem Verständnis von direkter Demokratie.

Anhand eines Praxisbeispiels möchte ich Ihnen zeigen, was dies bedeuten würde. Nehmen wir das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU. Über die Konsequenzen des Abkommens auf die staatlichen Beihilfen in den Kantonen besteht heute grosse Unklarheit. Wäre die von mir beantragte Änderung bereits in Kraft, müsste dieser Punkt abschliessend geklärt werden, denn offensichtlich wäre bei einer Einschränkung staatlicher Beihilfen die Kantonshoheit und damit die Bundesverfassung tangiert. Man könnte nicht einfach die Konsequenzen des Rahmenabkommens aus taktischen Gründen bewusst im Unklaren lassen. Bundesrat und Parlament müssten sich bereits von Anfang an abschliessend damit auseinandersetzen. Volk und Ständen würde bereits bei der Abstimmung über den Rahmenvertrag reiner Wein eingeschenkt. Ein nachträgliches Missverständnis oder ein böses Erwachen könnte so ausgeschlossen werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Mit ihm können wir erreichen, dass erstens die Konsequenzen der Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags auf die Bundesverfassung fair und transparent dargelegt werden müssen. Zweitens wird eine aufwendige zweite Volksabstimmung obsolet, und drittens werden Widersprüche zwischen der Genehmigung und der Umsetzung von Volksentscheiden verhindert.