Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-09-08

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-09-08

Wortprotokoll

Das ist eine Frage, die ja schon zwischen den Räten etwas hin- und hergegangen ist. Es gab die Motion Vonlanthen 18.3238, die erwähnt wurde und die im Nationalrat abgelehnt wurde. Dann hat die SPK-N selber einen Vorstoss ausgearbeitet, der dann im September 2019 angenommen wurde.

Ich möchte vorausschicken, wie ich das auch getan habe, als wir die Motion Vonlanthen im Nationalrat besprachen, dass der Bundesrat selbstverständlich den Föderalismus hochhält und dass für uns die Arbeit des Instituts für Föderalismus auch sehr wertvoll ist. Das steht hier aber nicht zur Debatte. Es geht um eine andere Frage: Es geht grundsätzlich darum, ob eine Subvention an ein einziges Hochschulinstitut überwiesen werden kann oder nicht. Im Dezember 2019 informierte das Kompetenzzentrum das EDA, dass es seine Statuten geändert hat. Damit hat es sich in zwei Zentren gespalten, ein nationales und ein internationales. Diese beiden Bereiche operieren administrativ und finanziell getrennt voneinander. Mit diesem Schritt wird die Finanzierung des internationalen Zentrums durch den Bund möglich.

Eine Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung des Kompetenzzentrums für Föderalismus, so wie es die Motion verlangt, muss sich auf eine gesetzliche Grundlage stützen können. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 22. Mai 2019 festgehalten, dass es für die geforderte Finanzierung des Kompetenzzentrums keine Rechtsgrundlage gibt. Mit der Statutenänderung und auch der Aufspaltung in [PAGE 694] einen nationalen und einen internationalen Bereich hat sich die Ausgangslage geändert. Das EDA hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates in einem Bericht informiert, dass ein finanzieller Beitrag an die Grundfinanzierung des neu gegründeten internationalen Zentrums aus rechtlicher Sicht grundsätzlich möglich ist. Dieser Beitrag liesse sich demnach insbesondere auf das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe und das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte stützen. Hier konnte also eine Lösung gefunden werden.

In Ihrer Kommission wurde argumentiert, dass dies nicht ausreicht und auch Mittel für die Finanzierung des nationalen Zentrums zur Verfügung gestellt werden sollten. Aber hier, das muss ich Ihnen einfach sagen, fehlt nach wie vor eine Rechtsgrundlage des Bundes. Es geht jetzt darum, zu wissen, ob man dafür extra eine Rechtsgrundlage schaffen soll. In einem Brief des Instituts für Föderalismus vom 17. Januar 2019 an das Bundesamt für Justiz schreibt der Direktor des Föderalismusinstituts selber, dass es eine rechtliche Grundlage brauche. Es wurde diskutiert, ob es möglich wäre, gestützt auf das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe eine solche zu beanspruchen. Es wird dort auch, gestützt auf die Ausführungen, die der Kommissionssprecher, Herr Ständerat Engler, gemacht hatte, die Möglichkeit diskutiert, ob man den Beitrag der CH-Stiftung überweisen könnte. Hier sagt das Institut selber, es käme einer Umgehung von Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation gleich, wenn der Bund Beiträge an die CH-Stiftung entrichten würde, die dann an ein innerhalb einer Hochschule angesiedeltes Institut weitergeleitet würden. Das sagt das Institut für Föderalismus selber. Es spricht dann in seinem Brief an das Bundesamt für Justiz von einer Leistung von 200[NB]000 Franken; davon übernehmen die Kantone über die CH-Stiftung die Hälfte.

Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass diese 100[NB]000 Franken über das EDA finanziert werden können und dort eine gesetzliche Grundlage besteht, erachtet der Bundesrat dieses Anliegen als erfüllt, und er möchte davon Abstand nehmen, hier nochmals extra eine gesetzliche Grundlage schaffen zu müssen. Herr Bauer hat das nicht zu Unrecht gesagt: Es gibt andere Hochschulinstitute, die man dann eben auch separat erwähnen müsste und die auch sehr wichtig sind. Die Universität Freiburg, das wurde auch von Ständerat Engler gesagt, erhält per se 45,7 Millionen Franken. Das ist auch ein wenig das Anliegen des Bundesrates: Wenn man jetzt beginnt, einzelne Hochschulinstitute separat zu finanzieren, und jeweils noch eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss, dann wird das relativ anspruchsvoll.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass hier mit der gesetzlichen Grundlage, die aufgrund der Auftrennung des Institutes über das EDA besteht, das Anliegen der Motion an sich erfüllt ist, und bittet Sie deshalb, die Motion abzulehnen.