Fässler Daniel · Ständerat · 2020-09-08
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-08
Wortprotokoll
Irgendwie kommt es mir so vor, als ob wir die Eintretensdebatte nochmals eröffnen würden. Ich möchte einfach in diesem Sinne wiederholen, dass unsere Bundesverfassung von Volk und Ständen erlassen wurde. Wir haben eine klare und unbestrittene Verfassungsbestimmung, dass dann, wenn man die Bundesverfassung ändern möchte, eben auch wieder die Mehrheit des Schweizervolkes und die Mehrheit der Kantone dieser Verfassungsänderung zustimmen müssen. Das Gleiche soll gemäss dieser Vorlage gelten, wenn die Verfassung nicht durch eine Änderung der Bundesverfassung, sondern durch den Abschluss eines Vertrages mit völkerrechtlichem Charakter berührt wird.
Nun aber zum Einzelantrag Rechsteiner Paul. Hier kann ich es kurz machen. Herr Rechsteiner, Sie haben ausgeführt, und ich muss sagen, es waren interessante Ausführungen, die Sie gemacht haben, weshalb diese Ziffer 1 aus Ihrer Sicht überflüssig ist. Meines Erachtens haben Sie aber übersehen, dass dort, wo es um die Grundrechte geht, mit dieser Ziffer nur der Bestand der Grundrechte angesprochen wird. Also nur dann, wenn mit einem völkerrechtlichen Vertrag der Bestand der Grundrechte thematisiert wird, soll dieses obligatorische Referendum zum Tragen kommen, und nicht dann, wenn es um eine Interpretation von Grundrechten oder auch um eine Weiterentwicklung von bestehenden Grundrechten geht.
In diesem Sinne meine ich, dass die Vorlage, die wir heute beraten, die Tätigkeit des Bundesgerichts im Bereich der Auslegung von Grundrechten nicht tangiert und nicht beschränkt.