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Engler Stefan · Ständerat · 2020-09-08

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-08

Wortprotokoll

Ich nehme ein Anliegen auf und trage es in den Rat, welches unser ehemaliger Kollege Beat Vonlanthen vor zwei oder drei Jahren bereits vorgebracht hat. Damals lief er mit seiner Motion im Nationalrat auf. Inzwischen hat der Nationalrat aber selber, angestossen durch die Staatspolitische Kommission, eine entsprechende Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, sich an der Grundfinanzierung des Kompetenzzentrums für Föderalismus der Kantone in angemessenem Umfang zu beteiligen.

Dieses Geschäft blieb in unserer Kommission einige Zeit hängen, weil wir verwaltungsintern verschiedene Fragen gestellt und Berichte angefordert hatten. In der Zwischenzeit konnten wir es in der Staatspolitischen Kommission aber abschliessend bereinigen. Wie Sie dem Bericht entnehmen, beantragt Ihnen eine Mehrheit mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen, so, wie es der Nationalrat auch schon gemacht hat. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

Lassen Sie mich die Mehrheit in dieser Frage begründen. Der Föderalismus ist zum einen eine tragende Säule unseres Bundesstaates und muss als solcher angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen laufend angepasst und weiterentwickelt werden. So weit sind wir uns wahrscheinlich alle einig. Zum anderen stellt der Föderalismus einen der Pfeiler dar, auf welchen die Schweiz ihre Entwicklungszusammenarbeit abstützt. In vielen Armuts- und Krisenregionen der Welt gilt der Föderalismus, wie er in der Schweiz gelebt wird, als Schlüssel zur Beilegung von Konflikten und zur nachhaltigen Entwicklung. Insofern ist der Föderalismus eine ausgezeichnete Möglichkeit der Schweiz, in verschiedenen Ländern präsent zu sein, und das in hohem, sinnstiftendem Masse.

Sowohl bei der Weiterentwicklung des schweizerischen Föderalismus als auch im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit erbringt das von den Kantonen getragene Institut für Föderalismus seit vielen Jahren hoch qualitative und nachgefragte Dienstleistungen. Im nationalen Bereich werden diese Dienstleistungen ausschliesslich von den Kantonen grundfinanziert, mit 100[NB]000 Franken vonseiten der Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit, der CH-Stiftung, und 30[NB]000 Franken soll der Standortbeitrag des Kantons Freiburg sein. Erstaunlicherweise beteiligt sich der Bund nicht an der Grundfinanzierung, obwohl die Arbeit an der föderalen Staatsorganisation an und für sich alle drei Staatsebenen in gleichem Masse betrifft.

Im internationalen Bereich wurden die Dienstleistungen während über zwanzig Jahren vom EDA grundfinanziert. Das EDA zeigte zwar weiterhin Interesse an der Zusammenarbeit mit dem Institut, seit drei Jahren allerdings nur noch auf Grundlage einzelner Projekte und somit ohne Grundfinanzierung. Hier liegt auch das Problem, dass nämlich die Erbringung von wissenschaftsbasierten Dienstleistungen eine Grundstruktur und damit eine stabile Grundfinanzierung voraussetzt. Vor diesem Hintergrund verlangte die Motion Vonlanthen, jetzt die Motion SPK-N, eine Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung des Instituts. Für den nationalen Bereich wäre eine Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung in der Grössenordnung der kantonalen Beiträge sachgerecht. Wir haben da von 100[NB]000 Franken gesprochen. Für den internationalen Bereich braucht es eine Grundfinanzierung, je nach Ausgestaltung der Zusammenarbeit, in der Grössenordnung von 600[NB]000 bis 1 Million Franken.

Der Bundesrat empfiehlt nun in seiner Stellungnahme, die Motion abzulehnen. In seiner Begründung erwähnt er allerdings Argumente, die einer sachlichen Betrachtung nicht standhalten.

Erstens verweist er darauf, dass das Institut aufgrund seiner Angliederung an die Universität gestützt auf das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz bereits von einer finanziellen Unterstützung des Bundes profitiere. Dieses Bundesgesetz liefert allerdings allein und ausschliesslich die nötige Rechtsgrundlage für Bundesbeiträge für Lehre und Forschung, aber gerade nicht für Dienstleistungen im In- oder Ausland.

Zweitens sind die Ausführungen des Bundesrates zur Subsidiarität seines Engagements im internationalen Bereich nicht schlüssig, denn die Bundesverfassung erklärt die Aussenbeziehungen und damit auch die internationale Entwicklungszusammenarbeit zur Bundesangelegenheit. Die Frage, ob den Kantonen die Grundfinanzierung auch im internationalen Bereich zugemutet werden kann, stellt sich somit nicht.

Drittens liegt für die internationale Tätigkeit mit dem Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sehr wohl eine gesetzliche Grundlage für die Grundfinanzierung der Aktivitäten des Instituts im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit vor. Im Institut besteht für diese Tätigkeiten eine eigenständige Abteilung, das internationale Zentrum, das unabhängig vom nationalen Zentrum tätig ist und eine getrennte Rechnung führt.

Nun wurde in der Kommission entgegengehalten, der Sprecher der Minderheit wird das noch begründen, dass mit einer allfälligen Finanzierung des Instituts ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte und auch andere universitäre Institute als Folge davon um eine Finanzierung nachsuchen könnten. Dieser Einwand ist zwar berechtigt, die Sorge aber nicht. Beim Institut für Föderalismus handelt es sich explizit nicht um ein universitäres Institut, sondern um ein Kompetenzzentrum der Kantone. Es ist das einzige Institut dieser Art. Die Kantone haben ihr Kompetenzzentrum vor vierzig Jahren gegründet und im Jahr 1983 an der Universität Freiburg angesiedelt, um seine wissenschaftliche Verankerung sicherzustellen.

Die Wahl fiel damals nicht zufällig und vor allem wegen der Zweisprachigkeit auf die Universität Freiburg. Dass es sich beim Institut um ein Kompetenzzentrum der Kantone und hoffentlich auch bald um eines des Bundes handelt, zeigt sich auch an der Struktur. Es beruht nämlich auf einem Vertrag zwischen der Universität und der CH-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit und wird von der Universität in Zusammenarbeit mit der CH-Stiftung geführt. Die CH-Stiftung delegiert drei Mitglieder in den Institutsrat, der vom Präsidenten der Stiftung geleitet wird.

Im Bereich der Weiterentwicklung des Föderalismus und dort, wo es um innerschweizerische Themen geht, leisten heute die Kantone einen Beitrag von 100[NB]000 Franken an die Grundfinanzierung. Hier verlangt die Motion, dass sich der Bund adäquat mitbeteiligen soll. Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit geht es um höhere Beiträge, die notwendig sind, um dieses qualitativ hochstehende Angebot auch in Zukunft aufrechterhalten zu können.

Diese Überlegungen haben Ihre Kommission überzeugt, die Motion zu überweisen. Ob dafür dann tatsächlich eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss, überlasse ich Ihnen. Allenfalls lässt sich das Ziel der Motion auch über eine Leistungsvereinbarung aufgrund schon bestehender gesetzlicher Grundlagen umsetzen. Nicht ausgeschlossen wäre auch, dass der Bund seinen Beitrag an das Institut für Föderalismus via KdK leistet und damit keine direkte Beziehung zum Institut neu aufbauen muss.

Ich bitte Sie also, der Kommission zu folgen.

Es sind die Kantone, die das Institut für Föderalismus geschaffen haben und dieses auch tragen. Es steht, glaube ich, auch unserem Land, nicht nur den Kantonen, sondern Bund und Kantonen im Verbund, gut an, diesen Ort und die Institution so gut wie möglich zu erhalten und sich weiterentwickeln zu lassen.