Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-09-17
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-17
Wortprotokoll
Was sagt ein Berichterstatter nach einer derartigen Debatte? Ich glaube feststellen zu dürfen, dass es eine hoch stehende Debatte war, eine Debatte, die wahrscheinlich auch aufgezeigt hat, wie unterschiedlich die Vorstellungen darüber sind, wohin man will und woher man kommt.
Wenn ich auf das Votum von Kollege Hofmann Hans Bezug nehme, gehe ich davon aus, dass es ihm so ergeht wie mir und dass er beim Begriff "Familie" an ein traditionelles Familienbild denkt: Vater und Mutter, miteinander verheiratet, und Kinder. Nun ist die Realität anders, das wissen wir, und wir müssen diesen anderen Realitäten Rechnung tragen. Zu diesen Familienbildern gehören eben andere Arten des Zusammenlebens, so z. B. das Zusammenleben ohne Trauschein, mit Kindern aus verschiedenen Ehen - die Patchworkfamilien. Wir müssen uns dieses Bild vor Augen halten; [PAGE 596] die Realität sieht entsprechend aus, ich brauche das nicht zu beschreiben.
Wir können also nicht einfach vom traditionellen Familienbild ausgehen. Es ist ja gerade ein Vorwurf der Kommissionsmehrheit an das System des Nationalrates, dass man zu stark auf das traditionelle Familienbild schaut - insbesondere auf den Trauschein, auch da, wo keine Kinder vorhanden sind - und eben dort eine Begünstigung vornimmt, die wir als übermässig betrachten. Das ist einer der Hauptansätze der Kritik der Kommissionsmehrheit.
Wenn ich das Votum von Herrn Lauri oder von Herrn Bürgi nehme - ich könnte auch andere zitieren -, kommt darin irgendwo ein Missbehagen zum Ausdruck, ob man mit dem System des Nationalrates nicht eben doch einen Weg beschreitet, der sehr weit von diesen Realitäten wegführen könnte. Es steckt die Frage dahinter, ob man trotz Zeitdruck - und politischem Druck, so möchte ich anfügen -, unter dem wir stehen, sich nicht doch noch einmal zurücklehnen und sich nicht die Zeit nehmen sollte, darüber nachzudenken, ob es nicht etwas Besseres gibt als das, was vorgeschlagen worden ist.
Herr Kollege Hofmann hat in diesem Zusammenhang den Begriff der Verzögerung gebraucht, wahrscheinlich nicht böswillig, sondern einfach als Faktum. Ich darf in diesem Zusammenhang behaupten - ich nehme das jetzt einfach einmal für unsere Kommission in Anspruch, man kann geteilter Meinung sein darüber, ob das zutrifft oder nicht -, dass unsere Kommission tiefer gegraben hat als die Instanzen, die vor uns das Geschäft behandelt haben.
Damit hängt es natürlich auch zusammen, dass man auch als Mitglied einer Partei, die sich in einer Resolution oder in einer Erklärung vielleicht einmal anders geäussert hat, eben zu einer anderen Auffassung kommen kann. Wenn Sie in einer Kommission als Mitglied mitarbeiten, dann sehen Sie Fakten, die Ihnen vorher nicht bekannt waren; Sie nehmen Würdigungen vor, die Sie vorher nicht vorgenommen haben. Wenn Sie das heutige Engagement der Kommissionsmehrheit gesehen haben, wenn Sie gesehen haben, mit welchem Engagement die Auffassung der Kommissionsmehrheit durch deren Mitglieder vertreten wurde - in einer Situation, die nicht sehr komfortabel ist, weil wir wissen, dass wir sehr spät dran sind -, dann kann das für Sie wirklich ein Zeichen dafür sein, dass in dieser Kommission ein tief greifender Meinungsbildungsprozess stattgefunden hat, aufgrund dessen die Kommissionsmehrheit wirklich davon überzeugt ist, dass wir jetzt nicht einfach den Weg des Nationalrates beschreiten sollten.
Kollege Stähelin hat verschiedene Fragen über die Individualbesteuerung aufgeworfen. Ich kann Ihnen diese Fragen nicht beantworten. Das ist erst möglich, wenn man an die Erarbeitung des Systems herangeht. Die Verwaltung hat in der Kommission erklärt, dass sie innerhalb von zwei Monaten ein solches System präsentieren kann; es liegt vorbereitet in der Schublade. Ich gebe hier die Aussage der Verwaltung wieder. Nachher ginge es selbstverständlich darum, dieses System zu optimieren, Parameter zu setzen und die Auswirkungen festzustellen. Aber einfach sagen, ein Individualbesteuerungssystem kostet auf jeden Fall mehr als das, was wir auf dem Tisch haben, kann man meines Erachtens nicht. Das hängt wesentlich von den Parametern ab, die man für ein Individualbesteuerungssystem setzt.
Zuletzt zum Einwand des zusätzlichen administrativen Aufwandes, der von den Kantonen vorgebracht wird - da geht es um die Frage: Steuergerechtigkeit oder administrativer Aufwand? Das muss man gegeneinander abwägen. Ich glaube nicht, dass man - im Zeitalter des Computers - einfach tel quel sagen kann: "Wir wollen diesen zusätzlichen Aufwand nicht", und dass man grundlegende Fragen zur Steuergerechtigkeit einfach über Bord werfen kann. Das Votum von Herrn Kollege Stähelin hat zweifellos viele Fragen aufgeworfen, die im Verlaufe der Erarbeitung eines Individualbesteuerungssystems beantwortet werden müssten.
Zu Kollege Briner und damit auch zu Kollege Lauri: Es trifft zu, dass die Kritik der Finanzdirektorenkonferenz an unseren Alternativmodellen mit den Divisoren 1,5 und 1,7 sehr hart war. Die Kantone wollten von diesen Modellen nichts wissen - mit Ausnahme des Kantons Genf, der sich für die Individualbesteuerung ausgesprochen hat, mit Ausnahme des Kantons Zürich, der namentlich einer Version mit einem Divisor von 1,7 nicht so ablehnend gegenüberstand, und mit Ausnahme des Kantons Waadt, der durchblicken liess, dass man hier doch etwas Besseres finden könnte als das System Nationalrat/Bundesrat.
Die Finanzdirektoren - das ist eigentlich mein Vorwurf an die Finanzdirektorenkonferenz - beschränken sich darauf, Punkte in der Version Teilsplitting mit einem Divisor von 1,9 zu kritisieren, ohne aber zu sagen, wie man es besser machen soll. Man kann schon verlangen, der Haushaltabzug müsse reduziert werden. Dann muss man aber auch sagen: Nehmen wir den Tarif im entsprechenden Umfang zurück und bereiten Herrn Bundespräsident Villiger und den kantonalen Finanzdirektoren durch zusätzliche Ausfälle ein Danaergeschenk, oder belasten wir die Alleinstehenden in diesem Umfange mehr? Diese Frage haben die Finanzdirektoren nicht beantwortet. Sie haben sich etwas aus der Schlinge gezogen, ohne zu sagen, wie man denn diese Schlinge anders verlassen könnte.
Zur Frage von Herrn Lauri zum Modell Divisor 1,7: Wir haben das als Variante zum Hauptmodell 1,5 den Kantonen unterbreitet. Die Kantone haben Nein gesagt, mit Ausnahme der Kantone Genf, Zürich und Waadt. Wir haben keine fixfertige Fahne in der Schublade. Wir haben die Parameter für das System mit einem Divisor 1,7 gesetzt und müssten das natürlich rechtlich umsetzen, wenn wir einen entsprechenden Auftrag vom Rate bekämen.
Ich sage nicht, das sei unmöglich. Aber ich kann Ihnen nicht versprechen, dass so etwas auf die dritte Sessionswoche geschehen kann, weil ich überfordert bin, zu beurteilen, was an Aufwand investiert werden muss. Aber ich muss noch einmal betonen, die Kantone haben gesagt: Wir wollen auch dieses Splittingmodell 1,7 nicht, obwohl es wesentliche Nachteile des Divisors 1,9 vermeiden würde. Herr Kollega Lauri, ich kann Ihnen also keine abschliessende Antwort darauf geben, ob man diesen Weg beschreiten soll oder nicht. Wenn wir ihn beschreiten, werden wir unser Bestes tun, um möglichst rasch eine Lösung auf dem Tisch zu haben.
Noch kurz zu Kollega Bürgi, zur Frage der abgeänderten Motion: Man kann selbstverständlich mit einer abgeänderten Motion arbeiten, insbesondere was den Zeitraum betrifft. Ich muss Ihnen ganz offen gestehen: Ich habe Bedenken. Wenn wir die Version des Nationalrates Gesetz werden lassen, dann zwingen wir die Kantone, innerhalb von fünf Jahren, also bis Ende 2008, das Splitting einzuführen. In der Zwischenzeit werden wir an der Individualbesteuerung weiterarbeiten. Das würde dann heissen, dass wir - wahrscheinlich eher unsere Nachfolger - im Jahre 2010 oder 2012 mit einem entsprechenden System an die Kantone herantreten würden. Die Kantone haben verlangt, dass ein solches System nur in enger Zusammenarbeit mit ihnen erarbeitet würde. Dagegen habe ich nichts einzuwenden. Im Gegenteil, das müsste so geschehen. Aber ob dann die Kantone bereit wären, dannzumal, wenn sie die Fünfjahresperiode der Anpassung an das Teilsplitting abgeschlossen haben, schon wieder in eine grundlegende Änderung des Steuersystems einzutreten, da mache ich ein Fragezeichen.
Das ist die Problematik, mit der wir uns heute befassen müssen. Deshalb habe ich in meinen einleitenden Bemerkungen gesagt: Wenn wir heute den Weg des Nationalrates gehen, dann werden wir nicht nachher einfach so zum Individualbesteuerungssystem hinüberwechseln können.
Als Vertreter der Kommissionsmehrheit bin ich nach wie vor der Auffassung, diese Übergangsphase mit dem Rabattsystem ergäbe eine spürbare Erleichterung für Ehepaare; sie verbaut nichts und eröffnet die Möglichkeit, das Individualbesteuerungssystem genau zu prüfen. Wenn dafür in einer Motion eines Ratsmitgliedes eine längere Frist beantragt wird, die der Motion der Kommission gegenübergestellt wird, dann habe ich aus persönlicher Sicht nichts dagegen einzuwenden. Die Mitglieder der Kommission müssten sich dazu [PAGE 597] äussern, sobald eine Motion vorliegt, die einen grosszügigeren Zeitraum vorsieht.
Ich bitte Sie noch einmal, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.