Salzmann Werner · Ständerat · 2020-09-09
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-09
Wortprotokoll
Mit meiner Motion 20.3862 wird der Bundesrat beauftragt sicherzustellen, dass die Selbstständigerwerbenden, die in ihrer Arbeit direkt und nachweislich aufgrund der vom Bundesrat verhängten Covid-Massnahmen eingeschränkt sind, so lange Erwerbsersatzentschädigung oder Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben, bis die Covid-Massnahmen aufgehoben werden.
Der Bundesrat hat die Erwerbsersatzentschädigung bzw. den Anspruch auf Entschädigung für Kurzarbeit für Selbstständige auf den 31. Mai 2020 beschränkt, dies, obwohl wesentliche Covid-Massnahmen, die insbesondere die Arbeit der Unternehmungen der Veranstaltungsbranche praktisch verunmöglichen, noch mehrere Monate aufrechterhalten werden. Auch wenn nun das Veranstaltungsverbot per Ende Oktober aufgehoben wird, bleiben für Veranstalter wesentliche Restriktionen bestehen und schränken deren Umsätze massiv ein. Das Gleiche gilt für Tourismus-Unternehmen, die direkt von den Quarantänemassnahmen betroffen sind. Solange die Schweiz strengere Quarantänemassnahmen trifft, tun dies im Gegenzug auch andere Länder, womit die Reisebranche insgesamt negativ betroffen ist.
Um dieser Motion Wirkung zu verleihen, wurde im Nationalrat eine gleichlautende Motion eingereicht, die gestern angenommen worden ist. Der Bundesrat hat inzwischen teilweise auf mein Anliegen reagiert, indem die Erwerbsersatzmassnahmen für Selbstständigerwerbende, die wegen Corona einen Erwerbsausfall erleiden, wie gehört bis zum 16.[NB]September 2020 verlängert worden sind. Damit die Entschädigung darüber hinaus möglich ist, werden in Artikel 10 des Covid-19-Gesetzes Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls aufgenommen. Es geht beispielsweise darum, dass man in Stadien nur Sitzplätze besetzen kann, dass ein Zelt für eine Veranstaltung nur halb gefüllt werden kann oder dass eben Massnahmen ergriffen werden, wenn Quarantänemassnahmen bestehen. In diesen Fällen ist eine Entschädigung nötig.
Juristisch kann dann wohl darüber gestritten werden, was eine direkte Betroffenheit ist. Ich möchte hier versuchen, die direkte Betroffenheit zu definieren. Diese besteht, solange behördliche Massnahmen, gleich welcher Staatsebene, gelten. Unter behördlichen Massnahmen verstehe ich auch Schutzkonzepte, welche die Besucherzahlen oder die Kundschaft einschränken, oder namentlich Quarantänemassnahmen, die verhindern, dass Schweizer ins Ausland reisen und dadurch die Reisebüros mit Aufträgen alimentieren. Wenn man in eine Quarantäne muss, wenn man aus den Ferien zurückkommt, oder dies gewärtigen muss, wird man keine Reise buchen.
Ich ersuche Sie deshalb um Zustimmung zu meiner Motion 20.3862. Damit wird dem Bundesrat auch bei der Umsetzung von Artikel 10 des Covid-19-Gesetzes im Rahmen der Verordnung eine Vorgabe für eine verbindliche Umsetzung für Selbstständige gemacht. Darunter verstehe ich auch Selbstständige in arbeitnehmerähnlicher Stellung wie z. B. Geschäftsführer einer GmbH. Lassen wir also dem Votum von Frau Bundespräsidentin Sommaruga, "Wir lassen euch nicht im Stich!", auch Taten folgen.