Lexipedia

AB 266225

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-09-09

Wortprotokoll

Wie Sie gehört haben, unterbreiten wir Ihnen mit dem Nachtrag IIb einen Kredit von 770 Millionen Franken. Von diesen 770 Millionen haben Sie Ausgaben von 324 Millionen bereits bewilligt. Sie werden umgebucht, weil sie nicht auf den richtigen Konten sind. Sie müssen das bewilligen, damit wir sie anders einsetzen können als ursprünglich geplant. Für effektiv neue Ausgaben beantragen wir Ihnen einen Kredit von 476 Millionen Franken.

Wie ist dieser Nachtragskredit insgesamt einzuordnen? Um es noch einmal in Erinnerung zu rufen: Sie haben bisher ausserordentliche Ausgaben von etwa 31 Milliarden Franken bewilligt. Wie wir es heute beurteilen, werden wir davon etwa 18 Milliarden Franken brauchen, also weit weniger, als wir ursprünglich gedacht haben. 18 Milliarden zusätzliche ausserordentliche Schulden auf dem Konto, auf dem jetzt ein Guthaben von 3,4 Milliarden Franken besteht, bedeuten, dass wir in den nächsten Jahren zusätzliche Schulden von etwa 15 Milliarden abzuzahlen haben. Das ist weniger, als wir ursprünglich berechnet haben. Aber es sind immer noch 15[NB]000 Millionen Franken Schulden, die wir zusätzlich angehäuft haben. So viel sei zu der ausserordentlichen Rechnung gesagt.

In der ordentlichen Rechnung - um auch das noch anzufügen - haben wir einen Überschuss von 300 Millionen Franken budgetiert. Wir werden aber ein Defizit von etwas über 3 Milliarden Franken haben. Das liegt immer noch im[NB]Rahmen[NB]der[NB]Schuldenbremse, die in diesem Jahr Schulden zulässt, weil die Konjunktur einbricht und deshalb der sogenannte K-Faktor zum Tragen kommt.

Gesamthaft beurteilt - ich gehe damit auch auf das Votum von Herrn Fischer ein -, lässt sich Folgendes sagen: Wenn wir heute feststellen können, dass wir sehr rasch reagiert haben, ist das auf die Ausgaben- und Budgetdisziplin der letzten Jahre zurückzuführen. Dank der Schuldenbremse und der ausserordentlich hohen Disziplin, die hier herrscht, war es möglich, sehr rasch zu reagieren. Wir sind der Meinung, dass wir gerade in dieser Zeit, in der alles etwas durcheinanderkommt, diese langfristige Perspektive im Auge behalten müssen und dass nach wie vor eine hohe Disziplin herrschen muss.

Unser Gesetz gibt uns eigentlich vor, dass wir ausserordentliche, nicht voraussehbare Massnahmen ausserordentlich verbuchen können, dass aber alles, was voraussehbar ist, in der ordentlichen Rechnung budgetiert und verbucht werden muss. Das führt dazu, dass der Bundesrat - Sie sehen ja das dann im Budget für nächstes Jahr - Massnahmen, die mit Corona noch einmal fällig werden können, nicht mehr ausserordentlich verbucht, weil sie heute voraussehbar sind und dann im ordentlichen Budget diskutiert werden sollen. Diese Grundsatzdiskussion werden wir also nicht nur heute führen, sondern dann in Zusammenhang mit dem Voranschlag, nämlich zur langfristigen Perspektive, zur langfristigen Disziplin und zum langfristigen In-Ordnung-Halten des Haushaltes. Das vielleicht zu einigen allgemeinen Punkten.

Ich komme zu den wichtigsten Punkten, die wir Ihnen heute unterbreiten, nämlich zu den grössten Krediten: Wir beantragen Ihnen erstens 288,5 Millionen Franken für Corona-Tests. Hier haben wir uns mit den Kantonen geeinigt, dass der Bund die Kosten für diese Tests vollständig übernimmt und die Kantone dafür keine Entschädigung für die Ertragsausfälle in den Spitälern erhalten sollen. Damit ist gewährleistet, dass möglichst viele Tests sofort erfolgen und dass kein Streit über die Bezahlung entsteht. Sie werden dann auch im Budget für das nächste Jahr noch einmal einen gleich hohen Betrag vorfinden. Damit will der Bund die Voraussetzungen schaffen, um möglichst klar festzustellen, wie sich das ausweitet, und um die Testergebnisse einzubringen.

Der zweite Bereich ist ein Nachtragskredit von 221 Millionen für den öffentlichen Verkehr; hier sollen Ertragsausfälle dann entsprechend aufgefangen werden. Der dritte Kredit beläuft sich auf 150 Millionen und betrifft die Skyguide.

Vielleicht auch hier noch eine generelle Bemerkung: Der Bundesrat ist eigentlich der Meinung, dass wir mit diesen Massnahmen, die wir jetzt beschlossen haben, gewissermassen eine erste Etappe abgeschlossen haben. Wir haben damit über die ganze Schweiz ein Netz gelegt, um Ertrags- und Lohnausfälle auszugleichen und der Wirtschaft Liquidität zuzuführen. Was jetzt erfolgt, ist die Detailarbeit mit den Kantonen, um die Härtefälle zu bewältigen, die Sie auch diskutieren.

Wir sind nicht der Meinung, dass wir noch einmal flächendeckend über die ganze Schweiz Massnahmen treffen müssen, sondern dass wir das gemacht haben. Jetzt geht es darum festzustellen, wo Lücken bestehen, wie Lücken ausgeglichen werden können; sie dürfen branchenspezifisch sein, sie können aber auch regional sein. Hier wollen wir die Kantone mit einbeziehen, einerseits in die Verantwortung, andererseits aber auch, um festzustellen, was passiert.

Ich kann auch den Vorwurf nicht ganz verstehen, dass wir die grosse Masse im Stich lassen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Bund hat dafür gesorgt, dass die grosse Masse - wenn man diesen Ausdruck brauchen will - bei Lohnausfällen sofort Unterstützung mit Liquiditätszuführung erhielt. Jetzt geht es nicht mehr um die grosse Masse, sondern es geht um Einzelfälle. Wir sind durchaus bereit, das noch einmal anzuschauen.

Auch den Vorwurf, dass der Bund hier einen Schaden verursacht hat und haftpflichtig wird, würde ich zurückweisen. Der Bund hat diese Krise nicht verursacht, sondern der Bund hat versucht, mit verschiedenen Massnahmen eine [PAGE 1287] ausgewogene Analyse vorzunehmen: einerseits im gesundheitlichen Bereich, um die Bevölkerung zu schützen, andererseits um die Wirtschaft zu schützen, der Wirtschaft Liquidität zuzuführen und dafür zu sorgen, dass die Leute ein Einkommen haben.

Doch der Bund hat diese Krise nicht verursacht, sondern hat sie auf verschiedenen Ebenen abgedämpft. Daher ist eine Haftpflichtfrage des Bundes eigentlich ausgeschlossen. Alle Massnahmen, die wir getroffen haben, haben Sie immer grossmehrheitlich gestützt. Es ist dann auch nicht ganz nachvollziehbar, wenn Sie ausgerechnet den Kredit für die Kultur streichen wollen. Das ist genau diese Detailarbeit: Leute, die besonders betroffen sind, zusammen mit den Kantonen aufzufangen. Den Vorwurf zu erheben, wir würden für die breite Masse nichts machen, und dann genau diesen Kredit zu bekämpfen, ist für mich etwas schwierig nachzuvollziehen.

Insgesamt bitte ich Sie, wie das die meisten Sprecher gemacht haben, auf diese Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen. Es ist diesbezüglich die letzte Etappe in diesem Jahr. Damit können wir die nächste Etappe in Angriff nehmen und dort noch eingreifen, wo es allenfalls notwendig ist. Wichtig ist, das scheint mir als Schlussbemerkung noch angebracht: Die Krise ist noch nicht ausgestanden. Wirtschaftlich wird es durchaus in den nächsten Monaten und Jahren noch die eine oder andere Baustelle geben. Das heisst für uns und für Sie heute, dass man nicht alle Reserven in die Waagschale werfen sollte. Wir sind möglicherweise dann sehr froh darum, wenn wir auch in den nächsten Monaten noch Handlungsbedarf haben.