Fischer Roland · Nationalrat · 2020-09-09
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-09-09
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion unterstützt den Nachtrag IIb zum Voranschlag 2020, und wir stimmen der Vorlage gemäss dem Entwurf des Bundesrates zu. Zu den einzelnen Minderheitsanträgen werden wir uns dann in der Detailberatung äussern. Lassen Sie mich aber jetzt ganz kurz einige allgemeine Ausführungen zum Nachtrag und zur Situation der Bundesfinanzen machen:
Wir entscheiden heute über Nachtragskredite in der Höhe von rund 770 Millionen Franken. Das ist natürlich ein Betrag, der im Vergleich zu den Nachtragskrediten, die wir bis jetzt beschlossen haben, nicht so gross aussieht und auch nicht so gross ist. Es handelt sich um Nachträge, die weitgehend im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und somit auch einem aussergewöhnlichen und vom Bund nicht beeinflussbaren Ereignis stehen, weshalb die Ausnahmeregel gemäss Finanzhaushaltgesetz anwendbar ist. Ich denke, [PAGE 1286] das ist sicher sinnvoll. Die meisten Nachträge belasten also den Ausgabenplafond der Schuldenbremse nicht.
Eine Frage, die uns aber sicher noch in Zukunft beschäftigen wird, ist die Verbuchung oder Behandlung von Unterstützungsmassnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus im nächsten oder vielleicht sogar auch noch im übernächsten Jahr. Da haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat in der Botschaft zum Voranschlag 2021 angekündigt hat, auf ausserordentliche Ausgaben im Zusammenhang mit dem Coronavirus möglichst verzichten zu wollen. Weitere Massnahmen sollen im ordentlichen Haushalt verbucht werden und somit unter den Ausgabenplafond der Schuldenbremse fallen, denn sie sind ja bekannt und können deshalb geplant werden. Aber damit besteht natürlich die Gefahr, dass neue Corona-bedingte Ausgaben andere Ausgaben verdrängen, wenn der Ausgabenplafond erreicht ist.
Wir fragen uns deshalb, ob eine solche Wirkung aus finanzpolitischer Sicht wirklich notwendig und aus konjunkturpolitischer Sicht sinnvoll ist. Deshalb bitten wir den Bundesrat, hier dann allenfalls nochmals auf diesen Entscheid zurückzukommen.