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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-09-09

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-09

Wortprotokoll

Der Startpunkt zu dieser Vorlage waren unter anderem Interventionen der SGK beider Räte im vergangenen April. Sie haben verlangt, wegen der Schwierigkeiten und der schwierigen Lage der Auffangeinrichtung BVG die Einrichtung eines Nullzinskontos zu prüfen.

Worum geht es bei dieser Vorlage, mit welcher der Bundesrat nun diesem Anliegen der SGK beider Räte nachgekommen ist? Die Auffangeinrichtung ist eine gemeinsame Institution der zweiten Säule. Sie hat die Aufgabe, allen, die ihr Freizügigkeitsguthaben nicht bei einer Bank oder Versicherung deponieren können oder wollen, bis zum Rentenalter eine sichere Verwahrung des Vorsorgeguthabens zu gewährleisten. Insbesondere gilt das für viele Versicherte mit kleinen Guthaben. Die Auffangeinrichtung ist so etwas wie der Besenwagen in der beruflichen Vorsorge: Sie hat eine Aufnahmepflicht.

Bedingt durch die Einführung der Negativzinsen durch die Schweizerische Nationalbank im Jahr 2015 ist die Lage dieser Institution immer schwieriger geworden: Einerseits nehmen die Guthaben bei der Auffangeinrichtung immer mehr zu, andererseits existieren kaum mehr sichere und brauchbare Anlagemöglichkeiten dafür.

Die Vorlage 20.056 ist eine erste und rasch wirkende Antwort auf dieses Problem. Die Auffangeinrichtung erhält die Möglichkeit, Gelder bis zu 10 Milliarden Franken unverzinslich und unentgeltlich bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung anzulegen, sofern der Deckungsgrad im Freizügigkeitsbereich unter 105 Prozent bleibt. Der Deckungsgrad gilt dabei für den Stichtag der Anlage.

Es handelt sich um ein auf drei Jahre befristetes und dringliches Bundesgesetz. Dieser Zeitraum soll und muss dafür genutzt werden, für das Problem eine längerfristig tragfähige Lösung zu finden. Dafür wird nach der Verabschiedung dieses Gesetzes eine Arbeitsgruppe des BSV unter Einbezug der Eidgenössischen Finanzverwaltung eingesetzt. Das soll unmittelbar und sofort nach der Verabschiedung dieser Vorlage geschehen.

Die SGK Ihres Rates hat zur Problematik der Negativzinsen für die Sozialversicherungen darüber hinaus ein Hearing durchgeführt, das die Tragweite der Problematik über die Auffangeinrichtung hinaus und insbesondere für die Institutionen der beruflichen Vorsorge eindrücklich beleuchtet hat. Die SGK wird sich zu gegebener Zeit mit dieser Problematik weiter auseinandersetzen. Einstweilen geht es darum, mit dieser Vorlage den akuten Handlungsbedarf bei der Auffangeinrichtung einzulösen.

Namens der einstimmigen Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie ohne Änderungen zu verabschieden.