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Müller Damian · Ständerat · 2020-09-09

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-09

Wortprotokoll

Ich bin froh und danke dem Bundesrat. Er hat rasch gehandelt. Nun können wir heute eine geeignete befristete Lösung für ein spezifisches Problem im Kontext der Freizügigkeitsguthaben und der Folgen der Negativzinsen beschliessen. Ich empfehle deshalb Eintreten und Gutheissung gemäss Botschaft.

Gerne gebe ich zu, dass ich mit der Problematik bis kurz vor meiner Intervention im Rahmen der Corona-Folgen-Diskussion in unserer Kommission überhaupt nicht vertraut war. Aufgeschreckt durch die Berichterstattung der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge vom 12. Mai dieses Jahres, liess ich mich ins Bild setzen und sah mich veranlasst, das Thema in der Kommission umgehend auf den Tisch zu bringen. Wenn eine Aufsichtsbehörde so klar kommuniziert, wie die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge dies machte, dann sind wir als Gesetzgeber tatsächlich gefordert.

Heute gehen wir ein spezifisches Problem an, indem wir der Auffangeinrichtung die Möglichkeit geben, im Bedarfsfall und unter bestimmten Bedingungen - und nur dann - bei der Bundestresorerie bis zu 10 Milliarden Franken ohne Negativzins anzulegen. Wir sorgen damit insbesondere auch dafür, dass bei einem massiven Einbruch der Märkte - beispielsweise im Rahmen einer zweiten Welle, die wir hoffentlich zu vermeiden wissen - die Auffangeinrichtung nicht plötzlich in Nöte kommt und nicht mehr in der Lage ist, die Freizügigkeitsgelder vollumfänglich zu decken. Diesfalls würde sich nämlich unweigerlich die Frage stellen, wer für sie einspringen würde. Man muss kein Prophet sein, um auf die Idee zu kommen, dass dann auch wieder der Bund im Fokus stehen würde; dies umso mehr, als die Auffangeinrichtung gesetzlich verpflichtet ist, Freizügigkeitsgelder entgegenzunehmen. Dementsprechend liegt mit dem vorliegenden Antrag auch keine Wettbewerbsverzerrung vor, weil für alle übrigen Freizügigkeitseinrichtungen kein entsprechender Kontrahierungszwang besteht.

Doch auf diese Vorlage treten wir trotzdem erst ein, wenn auch das dringlichste Problem gelöst ist, das die Aufsichtsbehörde adressiert hat. Insbesondere machte sie nämlich deutlich darauf aufmerksam, dass alle Freizügigkeitseinrichtungen von der Entwicklung der Negativzinsen bzw. allgemein von der Tiefzinspolitik stark betroffen sind und mittel- und langfristig sogar Konkurse drohen könnten. Es ist deshalb [PAGE 707] ausserordentlich wichtig, dass der Bundesrat mit der Botschaft das EDI beauftragt hat, bald eine Arbeitsgruppe einzusetzen, wie es der Kommissionssprecher bereits gesagt hat.

Die Arbeitsgruppe soll sich dieser und weiterer grundsätzlicher Fragen annehmen und notwendige Gesetzesanpassungen vorschlagen. Ich bin dem EDI wirklich dankbar, wenn diese Arbeitsgruppe sehr bald eingesetzt wird und die Arbeiten zügig vorangehen, denn es steht viel auf dem Spiel. Es handelt sich um komplexe Fragestellungen. Zentral ist deshalb auch, alle Kreise mit einzubeziehen, die entsprechendes Know-how einbringen können. Bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe ist deshalb nicht nur an die Auffangeinrichtungen und Bankstiftungen zu denken, sondern auch an die unterschiedliche Ausgangslage der Anbieter von Lösungen mit Versicherungsschutz.