Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-09-17
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-17
Wortprotokoll
Ich möchte aus Sicht der Kommission zu einigen Bemerkungen, die gefallen sind, noch kurz Stellung beziehen.
Zur Bemerkung von Kollege Leuenberger: Er hat gesagt, die breite Masse werde mit dieser Vorlage eigentlich nicht entlastet. Nach der nationalrätlichen Vorlage, und damit weitgehend auch nach der Vorlage der Minderheit David, steigt - ich wiederhole es noch einmal - der Anteil derjenigen Personen, die keine Steuern bezahlen müssten, von 17 auf 37 Prozent. Das wäre also schon eine erhebliche Bandbreite. Natürlich kann man sie noch breiter machen, aber ich meine, dass bei einem Anstieg der Zahl der Steuerbefreiten um das Doppelte, ja sogar um mehr als das Doppelte, die breite Masse profitiert.
Dann wird die breite Masse davon profitieren - welches System Sie auch immer wählen -, dass 92,8 Prozent der Steuerpflichtigen ein steuerbares Einkommen bis 100 000 Franken aufweisen. Diese Kategorie wird insgesamt um 36 Prozent entlastet. Auch hier tritt also eine erhebliche Breitenwirkung ein, vor allem in den unteren Bereichen. Beim System [PAGE 578] der WAK haben wir einen Plafond von 3000 Franken, der erst bei 250 000 Franken Einkommen zum Tragen kommt. Bis zu dieser Einkommensgrenze haben wir einen Rabatt von 15 Prozent vorgesehen, der voll auf den Steuerbetrag durchschlägt. Ich meine, dass hier wirklich eine Entlastung für breite Kreise vorgesehen ist.
Zu Kollege David: Ich will nicht darauf eingehen, was Kollege David im Einzelnen gesagt hat; er hat leider bereits in die Diskussion übergegriffen, die wir nachher führen werden. Ich habe nur Folgendes zur Kenntnis genommen und werde auf diese Punkte später eingehen: Herr David hat gesagt, es seien die Familien mit Kindern zu entlasten. Ich werde später die Frage beantworten, wer der Hauptnutzniesser im System des Nationalrates ist.
Weiter, so Herr David, hätten wir es mit einem grundlegenden Entscheid zu tun, und wir würden mit der von der WAK vorgesehenen Steuerentlastung gegenüber der Lösung von Bundes- und Nationalrat um 40 Prozent zurückbuchstabieren. Da möchte ich Herrn David an die Argumentation erinnern, die bei der Unternehmensbesteuerung vonseiten der Wirtschaft verwendet worden ist: Man sei grosszügigerweise fünf Jahre bereit, hat es geheissen, auf diese Entlastung zu verzichten - als ob diese Entlastung schon gewährt worden wäre. Und auch wenn der Bundesrat in der Vorlage 1,3 Milliarden Franken zur Verfügung stellt, um eben diesen Ausgleich zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren herzustellen, heisst das noch lange nicht, dass es heute auch noch so wäre: Ich muss aus gewissen Voten des Bundespräsidenten in der Kommission schliessen, dass heute vielleicht nicht mehr derselbe Betrag zur Verfügung gestellt würde, gerade auch angesichts der Vorbehalte von Herrn Merz, die wir gehört haben.
Herr David, Sie haben weiter gesagt, wir müssten den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für alle Einkommensgruppen umsetzen. Auch an diesen Grundsatz werde ich Sie im Eintretensvotum erinnern, wenn ich dann zur Belastungsrelation zwischen Alleinstehenden und Einverdienerehepaaren komme. Und schliesslich haben Sie noch ausgeführt, niemand solle in dieser Steuerreform mehr belastet werden. Da möchte ich Sie dann daran erinnern, in welchem Ausmass die Konkubinatspaare mehr belastet werden; da ist eine erhebliche Mehrbelastung vorhanden.
Nun zur Unternehmenssteuerreform, wie sie von den Herren Merz und Lauri angesprochen worden ist: Wir werden bei Artikel 68 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer Mehrheits- und Minderheitsposition austragen. Selbstverständlich werden wir den Entscheid der Mehrheit in den grösseren Zusammenhang der Unternehmenssteuerreform II stellen. Wir sind der Auffassung, es sei nicht sehr klug, jetzt mit der Giesskanne durchs Land zu gehen und die Gewinnsteuer generell um ein halbes Prozent oder um 300 Millionen Franken zu reduzieren. Ich werde die entsprechenden Ausführungen später machen.
Herr Kollege Stähelin hat von "Schrittwechsel" und "Schnellschuss" gesprochen. Die Ausgangslage - ich werde das nachher darlegen - ist meines Erachtens relativ einfach: Entweder nehmen wir das Teilsplittingverfahren mit dem Divisor 1,9 gemäss Nationalrat an, oder wir lassen die Möglichkeit offen, mit dem System der Mehrheit der WAK-SR doch noch die Fragen um die Individualbesteuerung gründlich abzuklären. Das ist die Entscheidung; der Rest ist Vollzug innerhalb dieser beiden Systeme, die sich - darauf hat Kollege David immer Wert gelegt - eigentlich nur in der Frage des Tarifes und in vier Abzügen unterscheiden.
Noch zum Votum von Herrn Kollege Lauri bezüglich der Zeitspanne: Ich bin mir bewusst, dass die Zeitspanne zur Vorbereitung für Nichtkommissionsmitglieder recht kurz war. Wir haben aber nach unserer Augustsitzung einmal umfassend orientiert. Ich habe als Kommissionspräsident veranlasst, dass Sie eine Notiz über den Ablauf, über die Entwicklung des Geschäftes bekommen, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern - etwas, was sonst nicht üblich ist.
Dann muss ich feststellen, dass wir in besonderem Masse auf die Kantone Rücksicht genommen und diese mehrfach angehört haben. Wir haben zwischendurch ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, das negativ ausgefallen ist; wir haben am letzten Donnerstag die Kantone noch einmal zur Vorlage 2 angehört. Auch das hat eine Verzögerung gebracht. Wir müssen den Kantonen für diese Anhörungen einen gewissen Zeitraum einräumen, sonst wird das zur Farce. Auf der anderen Seite sind wir unter dem Druck gestanden, alle drei Vorlagen miteinander zu präsentieren. Schliesslich sind bei der Gestaltung des Sessionsprogramms - wie Sie wissen - Schwierigkeiten vorhanden: Wann wird ein Geschäft behandelt? Wann steht der zuständige Vertreter des Bundesrates zur Verfügung? Wann kommen die anderen Geschäfte an die Reihe? Als das Programm geplant wurde, waren eben noch andere grosse Geschäfte wie die AHV-Revision traktandiert. Ich nehme die Kritik entgegen und bin mir auch bewusst, dass die Vorlage kurzfristig vorgelegt wurde. Von der Kommission aus haben wir uns bemüht, wenigstens das zu tun, was man noch tun konnte, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern.