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David Eugen · Ständerat · 2002-09-17

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-17

Wortprotokoll

In meinem Eintretensvotum möchte ich mich auf die Ehegatten- und Familienbesteuerung konzentrieren. Wie der Kommissionspräsident dargelegt hat, werden wir auf das Paket betreffend Wohneigentum in der dritten Sessionswoche zu sprechen kommen, und es wird sich dort die Gelegenheit ergeben, zu diesem Punkt zu sprechen. Ich denke auch, dass das Paket, das wir heute Morgen besprechen, im Zentrum die Ehegatten- und Familienbesteuerung hat.

Wir haben beim Paket Ehegatten- und Familienbesteuerung drei Ziele: Das erste Ziel ist, die Ehegatten nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern. Wir wissen, dass seit 1984 ein Bundesgerichtsurteil besteht, das uns das auferlegt. Wir haben dieses Urteil seit 1984 noch nicht umgesetzt. Die Kantone haben in den vergangenen 15 Jahren dieses Bundesgerichtsurteil umgesetzt, und der Bund ist im Verzug. Das zweite Ziel dieser Vorlage besteht in der Entlastung der Familien, d. h., es geht darum, die Familien mit Kindern zu entlasten. Das dritte Ziel dieser Vorlage besteht darin, die tiefen Einkommen zu entlasten.

Das sind die drei Ziele, die sich die Vorlage 1, von der wir jetzt sprechen, gesetzt hat. Wir müssen uns jetzt damit auseinander setzen, wie wir diese Ziele erreichen. Da ist mir das Wichtigste - das muss ich Ihnen ganz klar sagen -, dass wir diese Ziele überhaupt erreichen. Ich bin heute sehr unsicher, ob diese Ziele noch erreicht werden. Wir wollen nicht, dass in diesen drei Bereichen nur jahrelang von Steuerentlastungen gesprochen wird, sondern dass diese Steuerentlastungen irgendwann auch umgesetzt werden.

Kollege Leuenberger hat vorhin gesagt, es handle sich hier um einen Schnellschuss aus Wahlkampfgründen, so wie das offenbar auch in der "Neuen Zürcher Zeitung" stand. Wenn Sie aber zurückblicken und die Fakten betrachten, dann behandeln wir dieses Thema seit nunmehr sechs Jahren. 1996 hat der Bundesrat die Expertenkommission eingesetzt. Diese Expertenkommission hat zwei Jahre lang gearbeitet und sämtliche Varianten und Möglichkeiten für die Verbesserung der Ehegatten- und Familienbesteuerung geprüft. Der Bundesrat hat sodann diese Ehegatten- und Familienbesteuerung 1999 in sein Legislaturziel aufgenommen und hat gleichzeitig festgestellt, dass er 1,3 Milliarden Franken hiefür zur Verfügung stellen will. Nachher hat im Jahr 2000 eine ausgedehnte Vernehmlassung stattgefunden. Die Modellwahl, auf die wir nachher kommen, wurde damals einlässlich diskutiert, und unter anderem haben sich die CVP, die freisinnige Partei und die SVP für eine Splittinglösung und die SP für die Individualbesteuerung ausgesprochen. Aufgrund dieses Resultates hat dann der Bundesrat 2001 die Botschaft erstellt, und wir stehen jetzt in einer zweijährigen parlamentarischen Debatte über diese Steuerentlastungen.

Wenn man heute sagt, es würde hier ein Schnellschuss umgesetzt, dann ist das total falsch. Im Gegenteil: Wir stehen heute vor der Tatsache, dass diese Steuerentlastungen unter Umständen überhaupt nicht eintreten könnten. Es geht mir also in erster Linie darum, dass wir jetzt endlich zum Ziel kommen und nicht neue Übungen oder Überraschungscoups veranstalten, die dieses Ziel nachher wieder entschwinden lassen. Es geht mir zweitens darum, dass wir die Steuerentlastung auch so machen, wie sie vom Umfang her vom Bundesrat vorgesehen war. Das betrifft den zweiten grundlegenden Entscheid, den wir sicher heute fällen werden.

Die eine Lösung geht dahin, 40 Prozent weniger einzusetzen für die Steuerentlastung, als der Bundesrat und der Nationalrat das vorgesehen haben. Es ist schon wichtig, nachdem der Kommissionspräsident die Zahlen aufgezeigt hat, dass wir wissen, wo wir die Steuerentlastung eben vornehmen wollen. Es gibt diese drei Gebiete: Entlastung bei den Ehegatten, bei den Kindern und bei den niederen Einkommen.

Die zwei Varianten, die zur Debatte stehen, haben finanziell folgende Konsequenzen: Bei den Ehegatten können wir die Variante der Mehrheit wählen, dann kostet das 510 Millionen Franken.

Wir können die Variante der Minderheit wählen, dann kostet das 650 Millionen Franken; die Differenz beträgt also 140 Millionen Franken. Bei den Kindern können wir die Variante der Mehrheit wählen, dann kostet das 320 Millionen, oder die Variante gemäss Bundesrat, Nationalrat und Minderheit; diese kostet 445 Millionen Franken. Bei der Entlastung der niederen Einkommen will die Mehrheit gar nichts machen; dort ist Null einzusetzen, während Bundesrat, Nationalrat und Minderheit 225 Millionen Franken einsetzen.

Es ist also klar, dass diese Differenz von 40 Prozent bei den Steuerentlastungen an ganz bestimmten Punkten nachher ihre Wirkung entfaltet. Einerseits werden die Verheirateten weniger entlastet, zweitens werden die Familien mit Kindern um 125 Millionen Franken weniger entlastet, und drittens werden die unteren Einkommen um 225 Millionen Franken weniger entlastet. Das ist der grundlegende Entscheid, den man heute fällen muss. Hier geht es meines Erachtens nicht um Formalien oder um Modelle; über Modelle kann man immer diskutieren. Letztlich geht es darum, wie viel wir entlasten wollen. Das ist der zentrale Punkt.

Ich denke schon, dass der Bundesrat das Versprechen abgegeben hat, dass wir um 1,3 Milliarden Franken entlasten wollen. Alle haben dieses Legislaturziel mitgetragen. Heute geht es darum, dass wir dieses Legislaturziel auch umsetzen. Daher bin ich überrascht - ich sage das ganz offen -, dass die Mehrheit der Kommission mit einer Vorlage kommt, in welcher 40 Prozent der Steuerentlastung einfach gestrichen werden. Damit kann ich mich nicht einverstanden erklären.

Ich kann mich aber auch mit dem Antrag Leuenberger nicht einverstanden erklären, der hier überhaupt keine Entlastung vorsehen will. Denn es geht ja um folgende drei Punkte: Die steuerliche Entlastung der Ehegatten ist ein Verfassungsauftrag. Ich weiss nicht, wie Kollege Leuenberger die Verfassung interpretiert. Gilt sie nur für bestimmte Leute, nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze und nachher nicht mehr? Nach meiner Meinung gilt die Verfassung für alle, die in der Schweiz leben, d. h., wir müssen die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für alle Einkommensgruppen umsetzen. Wenn Kollege Leuenberger sagt, das koste ihm zu viel, so gibt es nur eine Variante: Nichts kostet es nämlich nur dann, wenn wir andere Steuerpflichtige mehr belasten, d. h. insbesondere die Alleinstehenden.

Damit, Herr Leuenberger, richtet sich Ihr Antrag auf Nichteintreten letztlich gegen die Alleinstehenden. Denn wenn Sie den Ehegatten den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nicht entziehen wollen, müssen Sie entweder die 500 bis 600 Millionen Franken zurücknehmen, die das kostet, oder Sie müssen sie bei einer anderen Gruppe von Steuerpflichtigen, insbesondere bei den Alleinstehenden holen. Das lehnen wir ab. Wir wollen, dass diese Steuerreform keine Gruppe von Steuerpflichtigen mehr belastet. Daher ist es leider [PAGE 576] unvermeidbar, dass wir dies zulasten der Bundeskasse tun müssen.

Dasselbe gilt auch für die Familien mit Kindern. Die Versprechen sind sehr alt, dass wir in diesem Lande endlich etwas tun müssen, um die Familien mit Kindern zu entlasten. Auch hier geht der Nichteintretensantrag einfach darauf hinaus, dass man Familien mit Kindern in bestimmten Einkommensgruppen nicht entlasten will; das entnehme ich dem Nichteintretensantrag. Man will nicht berücksichtigt haben, dass es unter den Personen mit mittleren und höheren Einkommen auch solche mit Kindern gibt, die in Ausbildung stehen, mit Kindern, die Aufwand verursachen. Es ist nicht richtig und entspricht auch wieder nicht dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wenn wir bei diesen Einkommensgruppen den Kinderlasten nicht Rechnung tragen wollen.

Als Letztes muss ich sagen: Ich verstehe den Nichteintretensantrag auch in Bezug auf die tieferen Einkommen nicht. Man kann natürlich fragen - es ist auch vom Kommissionspräsidenten angesprochen worden -: Ist es richtig, dass der Bundesrat, der Nationalrat und die Minderheit die Quote jener Personen, die nicht unter die direkte Bundessteuer fallen, von 22 auf 37 Prozent anheben? Ist das vernünftig, ist das richtig? Ich muss Ihren Nichteintretensantrag, Herr Leuenberger, dahin interpretieren, dass Sie der Meinung sind, wir sollten die unteren Einkommen unbedingt in der Bundessteuer belassen. Herr Schiesser hat darauf hingewiesen: Diese 225 Millionen Franken können wir rausnehmen. Die Konsequenz davon wäre, dass nachher die unteren Einkommen in der Bundessteuer verbleiben. Der Nichteintretensantrag hat sehr direkte Folgen für grosse Gruppen von Steuerpflichtigen in diesem Land.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und sie nachher auch im Sinne der Minderheitsanträge zu verabschieden.