AB 266324
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-09
Wortprotokoll
Hier geht es nun um diese neue nationale Tariforganisation. Sie ist im Nationalrat und auch in Ihrer Kommission grundsätzlich unbestritten geblieben. Ihre Kommission schlägt Ihnen einstimmig vor, dieser bundesrätlichen Lösung zu folgen. Die Kommission schlägt Ihnen auch vor, dass die Pflicht zur Herausgabe von Daten an diese neue Organisation nicht nur die Leistungserbringer trifft, sondern gemäss Nationalrat auch die Versicherer. Auch das ist unbestritten geblieben.
Bestritten war zunächst in den Absätzen 3 und 4 die Frage, wer nun bei dieser neuen Organisation die Organisationshoheit habe. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass er die Grundsätze für Form, Betrieb und Finanzierung der Organisation aufstellen solle. Der Nationalrat ist diesem Vorschlag gefolgt, allerdings mit dem Einschub, dass zunächst die betroffenen Organisationen konsultiert werden müssten. Ihre Kommission schlägt Ihnen in Absatz 4 einstimmig eine andere, subsidiäre Regelung vor: "Können sich die Verbände der Leistungserbringer und diejenigen der Versicherer nicht auf Grundsätze betreffend Form, Betrieb und Finanzierung der Organisation einigen, so legt der Bundesrat diese [...] fest." Dem Bundesrat kommt also nur dann eine subsidiäre Organisationsautonomie zu, wenn die Partner sich nicht einigen können. Absatz 4 gemäss Entwurf des Bundesrates ist neu Absatz 3, hat aber keine materielle Änderung erfahren.