Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-09-17
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-17
Wortprotokoll
Was gibt es Schöneres für einen Berichterstatter, als eine Vorlage vertreten zu dürfen, die Steuerentlastungen bringt? Bei einer solchen Vorlage, so müsste man meinen, wäre eine freudige Aufnahme geradezu selbstverständlich und allseits Frohlocken zu vernehmen. Nun sind wir in der WAK-SR sicher nicht die Ersten, die etwas ernüchtert feststellen müssen, dass Steuern zu senken ebenso umstritten sein kann, wie Steuern zu erhöhen.
Da ist einmal die Grundsatzfrage, ob man sich Steuersenkungen überhaupt leisten kann. Ich habe für die Beratungen des Steuerpaketes 2001 noch einmal das Kommissionsprotokoll der Eintretensdebatte von Ende Oktober 2001 nachgelesen. "Swissair" dürfte einer der meisterwähnten Ausdrücke in dieser Debatte gewesen sein. Allgemeiner ausgedrückt stellt sich die Frage, ob das Umfeld, namentlich die Finanzlage des Staates eine Steuersenkung zulässt. Aus dem Umstand, dass ein Minderheitsantrag Leuenberger auf Nichteintreten vorliegt, ersehen Sie, dass in der Kommission [PAGE 572] die Meinung vertreten wurde, der Bund könne sich die mit der Senkung der direkten Bundessteuer verbundenen Ausfälle nicht leisten.
Aber nicht nur der Grundsatz ist umstritten. Ebenso umstritten ist, wer denn im Einzelnen von den vorgesehenen Steuersenkungen profitieren soll. Das gilt einmal für die Besteuerung natürlicher Personen. Hier eine ausgewogene Entlastung von Ehepaaren ohne Kinder, Ehepaaren mit Kindern, Konkubinatspaaren mit Kindern sowie Alleinerziehenden zu erzielen ist eine höchst anspruchsvolle Aufgabenstellung. Darüber hinaus sind die berechtigten Anliegen der Alleinstehenden zu berücksichtigen, deren geballte briefliche Intervention der Kommissionspräsident in Zusammenhang mit den Diskussionen um den vorgesehenen Haushaltabzug für Alleinstehende im Teilsplittingmodell erlebt hat.
"Noli tangere!" lautete die Losung, wobei ich bezweifle, ob die Intervenientinnen - es waren hauptsächlich Frauen - den wahren Charakter dieses umstrittenen Haushaltabzuges und dessen vermeintliche Vorteile in den Hunderten von Briefen, die ich erhalten habe, richtig erkannt haben. Jedenfalls hat mir diese Aktion gezeigt, wie schwierig es ist, eine komplexe Materie so zu kommunizieren, dass sie von den Betroffenen verstanden wird.
Schliesslich ist noch jener Kreis von Steuerpflichtigen anzusprechen, der nicht weiter entlastet werden kann, weil er keine Steuern bezahlt. Heute sind das 17 Prozent, nach dem Modell Nationalrat werden es 37 Prozent sein, im Modell der WAK wären es 22 Prozent. Ob bei 37 Prozent Steuerbefreiten der Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung noch eingehalten ist, darf mindestens angezweifelt werden. Nimmt man zudem noch zur Kenntnis, dass 2,5 Prozent der Steuerpflichtigen 46 Prozent des Steuerertrages bei der direkten Bundessteuer aufbringen, darf mit Fug festgestellt werden, dass die Verfassungsgrundsätze über die Besteuerung bei der direkten Bundessteuer grosszügig interpretiert werden. Bei diesen 2,5 Prozent Steuerpflichtigen handelt es sich übrigens durchwegs um Personen mit einem steuerbaren Einkommen von 150 000 Franken und mehr.
Die angestrebte Steuersenkung soll den verfassungsmässigen Anforderungen an die Besteuerung genügen, als da sind: Gerechtigkeit, Allgemeinheit der Besteuerung und der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zudem haben wir nicht nur darauf zu achten, dass die Ausfälle für den Bund tragbar sind. Es sind insbesondere die Kantone und Gemeinden, die ebenfalls mit namhaften Ausfällen konfrontiert werden. Dabei ist nicht nur der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer zu beachten. Das ist nach Auffassung der Finanzdirektorenkonferenz der geringere Anteil. Im bundesrätlichen Modell macht das 445 Millionen Franken aus, im Antrag der Kommission 300 Millionen und bei der Minderheit David 585 Millionen Franken.
Viel stärker fallen die möglichen Ausfälle für Kantone und Gemeinden bei ihren eigenen Steuern ins Gewicht. Diese ergeben sich nach Einschätzung der Finanzdirektorenkonferenz aus dem faktischen Zwang für die Kantone, die Vorgaben des Bundes ins eigene Recht zu übernehmen. Beim bundesrätlichen Modell wird ein solcher Ausfall vom Sekretariat der Finanzdirektorenkonferenz auf 2 Milliarden Franken veranschlagt, bei der Fassung des Nationalrates wären es nach Auffassung des Sekretariats der Finanzdirektorenkonferenz gar 3 Milliarden Franken. Auch wenn diese Zahlen grobe Schätzungen sind und keineswegs feststeht, dass die Kantone bei ihren eigenen Steuern nachziehen müssen und werden, so zeigen diese Zahlen doch, dass wir als Standesvertreter gut daran tun, kurz zu bedenken, welches die Folgen für das Steuersubstrat der Kantone und Gemeinden sein könnten.
Damit das Eintretensvotum nicht allzu lange wird, habe ich veranlasst, dass Ihnen eine Informationsnotiz zugestellt wird, der Sie die wichtigsten Etappen der Beratung entnehmen können. Ich gehe hier nicht weiter darauf ein.
Wie der Präsident bereits erwähnt hat, haben wir es mit einem Paket zu tun. Dieses Paket enthält drei Teile. Es ist vom Erstrat mit einer kostbaren Verzierung im Bereich Unternehmensbesteuerung angereichert worden. Zu den einzelnen Punkten des Paketes: Die drei Teile sind der Entwurf 1 über die Ehegatten- und Familienbesteuerung, der Entwurf 2 über die Wohneigentumsbesteuerung und der Entwurf 3 über das Bundesgesetz über die Stempelabgaben. Sie sind als selbstständige Teile vom Bundesrat vorgelegt worden, selbstverständlich in der Auffassung, dass eine finanzpolitische Betrachtungsweise dafür sorgt, dass letztlich die vom Bundesrat als tragbar erachteten Einnahmeausfälle nicht ungehörig ausgeweitet würden.
Der Nationalrat hat von dieser Möglichkeit der ungehörigen Ausweitung jedoch gehörig Gebrauch gemacht und die bundesrätliche Vorgabe von insgesamt 1,73 Milliarden Franken auf 2,795 Milliarden Franken ausgeweitet. Daneben nimmt sich Ihre Kommission gehörig bescheiden aus: Sie sieht in ihrem Antrag Totalausfälle für Bund und Kantone von 1,27 Milliarden Franken vor. Die Minderheit David kommt auf 1,785 Milliarden und liegt damit etwas über dem Bundesrat.
Was behandeln wir heute? Wie Sie der Mitteilung unserer Kommission vom letzten Freitag entnehmen konnten, haben wir, nachdem wir die Finanzdirektorenkonferenz noch einmal angehört haben, alle drei Paketteile fertig beraten. Ihre WAK hat die Teile 1, Ehegatten- und Familienbesteuerung, und 3, Stempelabgaben, rechtlich zu einer Vorlage verknüpft, wie dies der Nationalrat getan hat. Diese beiden Paketteile behandeln wir heute als eine Vorlage. Der Teil 2, Wohneigentumsbesteuerung, wird, wie der Präsident erwähnte, in der dritten Sessionswoche beraten.
Teil 1 umfasst neben der Ehegatten- und Familienbesteuerung auch die Unternehmensbesteuerung als Bestandteil des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Teil 3 betrifft die Umsatzabgabe und die Emissionsabgabe.
Bei der Ehegatten- und Familienbesteuerung schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit einen anderen Weg vor als Nationalrat und Bundesrat, indem wir nicht das Teilsplittingmodell einführen möchten, sondern ein Modell der Individualbesteuerung. Wir werden die Diskussion nach dem Beschluss über Eintreten führen.
Für die Übergangszeit wäre ein Rabatt auf dem Steuerbetrag der direkten Bundessteuer vorgesehen, der - was einzugestehen ist, und das sei bereits hier gesagt - den vom Bundesgericht geforderten Rahmen für die Besteuerung von Ehe- und Konkubinatspaaren nicht in allen Einkommenskategorien einzuhalten vermag. Namentlich bei den vorhin erwähnten 2,5 Prozent der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen von 150 000 Franken und mehr wäre dies der Fall, wobei hier ein nicht zu unterschätzender Anteil der Steuerpflichtigen allein stehend sein dürfte, sodass der Kreis der betroffenen Paare zahlenmässig bescheiden sein dürfte. Dabei, und das möchte ich hier betonen, ist der Tarif die Ursache allen Übels, wie sich die Finanzdirektorenkonferenz pointiert in der Vernehmlassung ausgedrückt hat.
Gestatten Sie mir noch ein Wort zum oft gehörten Vorwurf - namentlich aus den Medien -, mit der Vorlage 1 zur Ehepaar- und Familienbesteuerung würden den Reichen in diesem Lande Steuergeschenke gemacht. Dazu ist Folgendes zu bemerken:
1. Wenn 2,5 Prozent der Steuerzahler 46 Prozent der Steuern aufbringen, dann kann man diese Kategorie bei einer Entlastung nicht einfach ausschliessen mit dem Argument, diese Leute seien ohne weiteres in der Lage, die Steuern zu bezahlen. Im Grunde genommen liegt bei der direkten Bundessteuer eine Reichtumssteuer vor.
2. Es war das Bundesgericht als Organ der Eidgenossenschaft, das für die Kantone detaillierte Rahmenbedingungen für die Besteuerung von Ehe- und Konkubinatspaaren sowie anderer Steuerpflichtiger aus der Verfassung abgeleitet hat. Was für die Kantone gilt, sollte auch für den Bund gelten. Die Revision der Ehegatten- und Familienbesteuerung ergibt sich zu einem wesentlichen Teil aus dem Nachvollzug dieser bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Bevor man also von Steuergeschenken an Reiche spricht, sollte mindestens dieser Hintergrund beachtet werden.
[PAGE 573] Den Grundsatzentscheid zur Frage Teilsplitting oder Übergang zu einem System der Individualbesteuerung bzw. Abklärung der entsprechenden Fragen werden Sie, wie erwähnt, nach der Eintretensdebatte gleich zu Beginn der Beratungen zu fällen haben. Da ein Antrag der Minderheit Leuenberger auf Nichteintreten vorliegt, sollten wir, bevor wir uns in Wortgefechte über diesen Grundsatzentscheid stürzen, über Eintreten oder Nichteintreten entscheiden. Ich würde im Falle des Eintretens das Konzept der Kommission noch darlegen. Eintreten und Entscheid über das Steuermodell wären so, wie es der Präsident gesagt hat, klar getrennt.
Nachdem sich der Antrag der Minderheit Leuenberger auch auf die ursprüngliche Vorlage 3 bezieht, erlaube ich mir noch ein paar Worte zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Hier geht es um die Umsatzabgabe, die uns in den letzten Jahren - auf dem Dringlichkeitsweg - verschiedentlich beschäftigt hat, sowie um die Emissionsabgabe.
Ihre Kommission hat dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt, wonach sowohl die am 19. März 1999 verabschiedeten dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe als auch der Inhalt des dringlichen Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 unverändert ins ordentliche Recht übergeführt werden sollen. Mit Bezug auf das dringliche Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 fusst der Beschluss der WAK somit auf dem Konzept, nach welchem die Pensionskassen, die inländische öffentliche Hand und die inländischen Einrichtungen der Sozialversicherung von der Umsatzabgabe nicht mehr befreit sind, sondern - seit dem 1. Juli 2001 - als Effektenhändler gelten. Die mit dem dringlichen Bundesbeschluss vom 19. März 1999 verbundenen Mindereinnahmen bezifferte der Bundesrat auf rund 20 Millionen Franken, während die mit dem dringlichen Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 verbundenen Mindereinnahmen mit rund 220 Millionen Franken veranschlagt werden. Aus den Beschlüssen der WAK zur Umsatzabgabe resultieren keine zusätzlichen Mindereinnahmen, es sei denn, Sie würden dort den Minderheitsanträgen folgen.
Der Nationalrat dagegen folgte dem Entwurf des Bundesrates nur teilweise. Am 26. September des letzten Jahres beschloss er, dass die inländischen Pensionskassen und die inländischen Lebensversicherer von der Umsatzabgabe befreit werden sollen, was zusätzliche Mindereinnahmen von rund 260 Millionen Franken nach sich ziehen würde. Zudem beschloss der Nationalrat, dass neu auch Firmenkunden mit Domizil im Ausland von der Umsatzabgabe befreit sein sollen. Diese Massnahme wäre mit weiteren Mindereinnahmen von rund 157 Millionen Franken verbunden. Im Vergleich zum Antrag des Bundesrates und zum Beschluss der WAK-Ständerat resultieren aus den Beschlüssen des Nationalrates somit zusätzliche Ausfälle von 415 Millionen Franken.
Zum zweiten Punkt, zur Emissionsabgabe: Ihre WAK hat dem Beschluss des Nationalrates zugestimmt, wonach die für die Beschaffung von Eigenkapital geltende Freigrenze von 250 000 Franken auf 1 Million Franken heraufgesetzt werden soll. Die damit verbundenen Mindereinnahmen machen rund 30 Millionen Franken aus. Dieser Betrag unterscheidet uns dann auch vom Bundesrat bei der Vorlage 3.
Ich beantrage Ihnen namens der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage 1 über die Ehepaar- und Familienbesteuerung und das Bundesgesetz über die Stempelabgabe einzutreten und den Nichteintretensantrag Leuenberger abzulehnen.