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Hegglin Peter · Ständerat · 2020-09-09

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-09

Wortprotokoll

Zum Schutz der Gesundheit empfehle ich Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Explizit möchte ich aber Cannabis zur Verwendung zu medizinischen Zwecken von meinen Ausführungen ausnehmen.

Meine Ablehnung begründe ich wie folgt: Unzählige wissenschaftlich fundierte Studien belegen die negativen Auswirkungen von Cannabis auf den Körper und die Psyche. Lungenschäden, Beeinträchtigung der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie des Kurzzeitgedächtnisses, Aggressionen, Gewalt, Depression und Psychosen, Schizophrenien und nicht wenige Gewaltanwendungen gerade in jüngster Vergangenheit gehen auf den Drogenkonsum zurück. Mir sind auch persönlich negative Schicksale bekannt. Drogenkonsum belastet die Gesundheit und das Immunsystem, ob die Drogen nun staatlich abgegeben oder auf dem Schwarzmarkt gekauft worden sind. Neben dem menschlichen Leid verursacht der Drogenkonsum jährliche Kosten im Gesundheitswesen von rund 4 Milliarden Franken.

Die Corona-Krise führt uns deutlich vor Augen, wie wichtig ein gesundes Immunsystem ist. In der Corona-Bekämpfung sind wir viel konsequenter und schränken die persönliche Freiheit massiv ein, um Erkrankungen und gesundheitliche Schäden zu verhindern. Bei Giftstoffen setzen wir Grenzwerte fest und verbieten die Anwendung von Produkten, wenn anzunehmen ist, dass sie Krebs oder andere Krankheiten auslösen können. Wir verbieten das Tabakrauchen im öffentlichen Raum und setzen Beschränkungen der Zugänglichkeit und Limiten bei der Alkohol- und Tabakwerbung fest. Mit gesetzlichen Auflagen werden Tabakprodukte verteuert und Werbeverbote verhängt. Es wird verlangt, dass auf Tabakprodukten mit drastischen Aussagen auf deren Gefährlichkeit hingewiesen wird, um den Konsum zu reduzieren - dies, weil wir alle überzeugt sind, dass Rauchen ungesund ist.

Hier aber soll alles anders sein? Gemäss Vorlage sollen die abgegebenen Cannabisprodukte explizit von der Tabaksteuer befreit sein. Aber Cannabisprodukte werden auch geraucht. Cannabis ist gefährlicher als Tabak. Cannabisrauchende inhalieren viel tiefer und behalten den Rauch länger in der Lunge als Tabakrauchende, dies, um die berauschenden Substanzen besser ins Blut zu überführen und um eine grössere Rauschwirkung zu erzielen. Hatte Cannabis in meinen Jugendjahren noch einen Rauschgiftgehalt von 1 bis 3 Prozent, liegen die Werte aufgrund einer effizienten Züchtung heute bei gegen 20 Prozent. Cannabis ist demzufolge viel wirksamer und nicht mehr mit den damaligen Produkten vergleichbar.

Der Rausch beim Cannabiskonsum ist der Ausdruck einer Störung der Hirnfunktionen und löst nicht selten psychische Erkrankungen wie schizophrene Psychosen oder physische Langzeitfolgen aus. Die Wirkstoffe schädigen das Immun- und Hormonsystem. Die Wahrnehmung wird eingeengt und verzerrt, Wesentliches kann nicht mehr von Unwesentlichem unterschieden werden. Diese Hirnfunktionsstörung interpretieren Cannabisraucher oft als Bewusstseinserweiterung.

Schlimm wird es, wenn die Probanden parallel dazu noch andere Substanzen konsumieren oder Cannabis an andere Personen weitergeben. Mit dem Pilotversuch kann dies nicht ausgeschlossen werden. Wenn Cannabiskonsumierende den Rausch als positive Bewusstseinserweiterung interpretieren, kann das am Arbeitsplatz oder im Strassenverkehr zu gefährlichen Situationen führen. Da der Wirkstoff THC nicht wasserlöslich ist und im Körperfett eingelagert wird, verbleibt er länger im Körper. Deshalb sind Wochenendkonsumenten auch an den folgenden Tagen in der Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Gemäss Vorlage werden aber Arbeitgeber und Schulbehörden nicht über eine Teilnahme ihrer Mitarbeitenden und Schüler an den Projekten informiert und können demzufolge auch keine Vorsorge- oder Sicherheitsmassnahmen einführen.

Cannabisrauchende verwenden üblicherweise keinen Filter, obwohl der Teer- und Giftstoffgehalt im Rauch einer Cannabiszigarette sehr hoch ist; dadurch erhöht sich zusätzlich das Krebsrisiko. Sie setzen auch Dritte dem Risiko des Passivrauchens aus. Zum Beispiel wird unter dem Balkon meiner Wohnung in Bern fast allabendlich Cannabis geraucht. Zukünftig muss ich also annehmen, dass ich mich als unfreiwilligen Mitraucher eines staatlichen Cannabisprogramms bezeichnen muss. Bio-Cannabis aus der Schweiz ist diesbezüglich auch nicht gesünder. Auch Bio-Cannabis schädigt die Lunge und den Körper und ist meiner Meinung nach eher ein Feigenblatt als eine gesundheitlich tragende Massnahme.

Unseren Kindern wollen wir erklären, dass Cannabis ungesund sei. Wir versuchen, sie vom Einstieg abzuhalten. Danach, ab 18 Jahren, können sie an den Programmen teilnehmen und kommen in den Genuss von staatlich abgegebenem Cannabis. Mit einer Zustimmung zu diesen Versuchen geben wir vor allem jugendlichen Konsumenten ein Signal, dass die Produkte unbedenklich sind. Untersuchungen zeigen nämlich, dass vor allem die Jugendlichen und junge Erwachsene zwischen 15 und 23 Jahren Cannabis konsumieren. In diesem Alter sind der menschliche Körper und gewisse Funktionen noch in der Entwicklungsphase. Wir haben gegenüber dieser Altersgruppe eine besondere Verantwortung. Eine Massnahme für langjährige Süchtige, die erfolglose Entzugskuren hinter sich haben, könnte ich eher unterstützen. Hier geht es aber um eine junge Konsumentengruppe, die allenfalls erst am Anfang einer Suchtkarriere steht. Cannabis gilt bekanntlich als Einstiegsdroge.

Das, was wir hier vorantreiben, hat leider nicht zum Ziel, die Leute von Cannabis wegzubringen. Man will sie allenfalls lehren, damit umzugehen. Der Bundesrat beabsichtigt nicht einmal, Daten über den gesundheitlichen Zustand der Teilnehmenden erheben zu lassen. Es ist auch keine Kontrollgruppe vorgesehen. Wie kann man solche Versuche als wissenschaftlich bezeichnen?

Wenigstens will der Nationalrat Daten nicht nur zum Umgang mit den Betäubungsmitteln, sondern auch zum gesundheitlichen Zustand der Probanden erheben. Aussagen zur Leistungsfähigkeit sollen aber nicht erfasst werden. Das wäre aus meiner Sicht wichtig, wenn die Pilotversuche einen wissenschaftlichen Ansatz haben sollen. Die Identität der Probanden muss dem BAG auch nicht mitgeteilt werden. Es gibt keine Gesamtschau und auch keine wissenschaftliche Auswertung auf nationaler Ebene.

Mir fehlen in diesem Zusammenhang die Präventionsmassnahmen, welche den Einstieg verhindern sollen. Es ist sinnvoller, das Geld für Präventionsprojekte einzusetzen, als mitzuhelfen, eine Sucht zu verlängern. Es wird sehr viel Geld investiert. Das löst die Probleme aber nicht, sondern verlängert nur die Sucht. Eine sorgfältige Prävention mit Aufklärungsmassnahmen in den Schulen und Berufsschulen wird weiterhin vernachlässigt. Es wäre zielführender, Geld in eine solche Kampagne zu investieren. Eine echte Kampagne, wie man sie mit viel Geld gegen das Rauchen betrieb, hat es gegen Cannabis nicht gegeben. Jahrelange Lobbyarbeit hat anscheinend dazu geführt, dass der Konsum von Cannabis salonfähig geworden ist, dass man in und cool ist, wenn man Cannabis konsumiert. [PAGE 720]

Plötzlich wird die erschwerte Beschaffung von Cannabis und nicht der Konsum als problematisch dargestellt. Dabei wäre ein Ausstieg aus der Sucht der einzig sinnvolle Weg. Meines Erachtens ist es für eine Gesellschaft nicht zielführend, Suchtverhalten, wie dies beim Cannabiskonsum der Fall ist, durch Pilotversuche gesellschaftsfähig zu machen. Es besteht die Gefahr, dass wir mit dieser Vorlage einen Freiraum schaffen, der sich für noch mehr Menschen als heute dann schlussendlich als Gefängnis erweist.

Aus all diesen Gründen bitte ich, gar nicht erst auf dieses Gesetz einzutreten. Besten Dank für die Unterstützung meines Minderheitsantrages.