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Wicki Franz · Ständerat · 2002-09-17

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-17

Wortprotokoll

Am 28. Februar 2001 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum Steuerpaket 2001 unterbreitet. Der erste Satz lautet: "Das Schwergewicht des Steuerpaketes 2001 liegt in der Verbesserung der Gerechtigkeit durch substanzielle Entlastungen für Verheiratete und Familien." Oder einfacher gesagt: Schafft endlich die Heiratsstrafe ab! Dieser Grundsatz und diese Zielrichtung wurden auch im Nationalrat befolgt. In der Herbstsession des letzten Jahres hat sich der Nationalrat in den Grundzügen für das vom Bundesrat vorgeschlagene Teilsplittingmodell entschieden. Der bundesrätliche Entwurf für die Ehepaar- und Familienbesteuerung fand auch in der WAK-SR in allen Diskussionen - wir haben sie fast ein Jahr lang geführt - im Grundsatz eine grossmehrheitliche Zustimmung. Noch an der Sitzung vom 21. August 2002 erklärte ein prominentes, in Finanz- und Steuerfragen erfahrenes, freisinniges Mitglied unserer Kommission: "Ich plädiere insgesamt dafür, dass wir angesichts der einhelligen Meinung von Nationalrat, Bundesrat und Kantonen auf der Basis des nationalrätlichen Modells weiterarbeiten, allenfalls mit einer kleinen Senkung des Haushaltabzuges." Und weiter: "Wenn wir in absehbarer Zeit eine Vorlage in Kraft setzen wollen, können wir jetzt kein Individualbesteuerungsmodell angehen. Wir sollten endlich das Versprechen einlösen, das bestehende Gefälle zwischen der Konkubinats- und der Ehepaarbesteuerung etwas abzubauen."

Über Nacht kam dann, wie es der ehemalige FDP-Nationalrat Lüchinger letzte Woche in der "NZZ" bezeichnete, ein problematischer Überraschungscoup. Das ist das, was Ihnen nun heute als Antrag der Mehrheit der WAK unterbreitet wird.

Ziel der bundesrätlichen Vorlage ist es, die Ungerechtigkeiten bei der Familienbesteuerung auszumerzen. Denn bereits 1984, also vor 18 Jahren, hat das Bundesgericht [PAGE 586] festgehalten, dass der Gesetzgeber Ehepaare einerseits im Verhältnis zu allein stehenden Personen entlasten müsse und dass er andererseits die Ehepaare im Verhältnis zu den Konkubinatspaaren nicht stärker belasten dürfe. Die Kantone haben in der Folge zu den nötigen Korrekturen angesetzt. Nur der Bundesgesetzgeber hielt bis heute an dem vom Bundesgericht als ungerecht qualifizierten System fest.

Heute haben wir eine bundesrechtliche Vorlage, welche dies korrigieren will. Diese ist praktisch in der Endphase - wir sind ja der Zweitrat -, und nun soll gemäss der Kommissionsmehrheit ein Jahr nach dem Entscheid des Nationalrates, nach langen Jahren Arbeit und eingehenden Auseinandersetzungen, die Vorlage für eine gerechtere Ehegatten- und Familienbesteuerung beiseite geschoben werden.

Ich bin nicht dagegen, dass das Modell der Individualbesteuerung der Ehegatten geprüft und in Erwägung gezogen wird. Mit Ihrer Darlegung des historischen Teils, Frau Leumann, kann ich mich durchaus einverstanden erklären. Aber mit der unrealistischen Tempovorgabe der Kommissionsmehrheit bin ich nicht einverstanden. Mit der von der Mehrheit der Kommission beantragten Motion soll ja der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament bis Ende Juli 2004 einen Gesetzentwurf für den Übergang zur Individualbesteuerung vorzulegen. Der Bundesrat beantragt daher mit Recht, die Motion abzulehnen. Die Motion verkennt nämlich ganz offensichtlich folgende Tatsachen, die gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit sprechen - und wenn ich von der Motion spreche, meine ich damit auch die unmittelbare Lösung, welche uns nun die Mehrheit der Kommission für die Besteuerung beantragt:

1. Bundesrat und Parlament sind angetreten, um bei der Familienbesteuerung etwas für die Familien zu tun und um das Besteuerungsverhältnis zwischen Ehepaaren und Konkubinatspaaren zu verbessern. Wenn wir diese Anforderungen nun nicht endlich erfüllen, werden der Bundesrat und das Parlament unglaubwürdig. Ich verzichte darauf, die einzelnen vom Parlament hüben und drüben überwiesenen Vorstösse aufzuzählen.

2. In der breit angelegten Vernehmlassung zum heute vorliegenden Steuerpaket wurde auch das Modell Individualbesteuerung unterbreitet. Abgesehen von zwei Ausnahmen haben die Kantone dieses Modell abgelehnt. Der Bundesrat hat in der Botschaft eindeutig erklärt: "Gegen den erklärten Willen der Kantone lässt sich dieses Modell nicht durchsetzen."

3. Die Kantone haben in der Vernehmlassung auf den erheblichen administrativen Mehraufwand hingewiesen, den die Einführung der Individualbesteuerung mit sich bringen würde. Dies ist nicht nur eine Ausrede, Frau Leumann. Es wird hier klar gesagt, es sei mit einer Zunahme der Veranlagungen bis zu 30 Prozent zu rechnen. Der Bundesrat erklärt zu diesem Problem in der Botschaft: "Schliesslich ist die Befürchtung der Kantone, dass sich der Verwaltungsaufwand mit diesem System um 30 Prozent erhöhe, sehr ernst zu nehmen." Die Folge ist also klar: Massive Aufstockung der Steuerverwaltung, ganz nach dem Motto "Weniger Staat, grössere Steuerverwaltung".

4. Im Sommer dieses Jahres hat unsere WAK erneut eine Vernehmlassung bei den Kantonsregierungen durchgeführt. In dieser Vernehmlassung sprach sich einzig der Kanton Genf für eine Individualbesteuerung aus. In der Schlussfolgerung erklärte die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren: "Die Kantone sind deshalb nach wie vor der Ansicht, dass die Einführung eines Vollsplittings bzw. eines Teilsplittings mit dem Divisor 1,9 ohne Haushaltabzug zumindest kurzfristig der einzige Weg für die überfällige Verbesserung der Familienbesteuerung auf Bundesebene ist. Will man längerfristig den Weg der WAK-S hin zur Individualbesteuerung gehen, so sind diesbezüglich gemeinsam mit den Kantonen die entsprechenden Lösungen zu suchen. Kurzfristig ist dies aber nicht denkbar, haben doch die Kantone eben erst die Steuerharmonisierung, die keine Individualbesteuerung kennt, vollständig umgesetzt."

5. Tatsächlich ist die Zeitvorgabe der Motion - der Bundesrat habe bis 2004 eine Vorlage für den Übergang zur Individualbesteuerung zu unterbreiten - unrealistisch, dies insbesondere auch, wenn wir sehen, was die Expertenkommission Familienbesteuerung in ihrem Bericht vom 31. Oktober 1998 zur Frage der Umstellung auf die Individualbesteuerung festgehalten hat: "Mit der Einführung der Individualbesteuerung würde das heutige System der Familienbesteuerung grundlegend geändert. Diese Änderungen könnten nur vollzogen werden, wenn sie gesamtschweizerisch für sämtliche Steuerhoheiten umgesetzt würden. Eine unterschiedliche Regelung in Bund und Kantonen wäre veranlagungstechnisch nicht zu bewältigen." Bei dieser Ausgangslage ist es klar: Bis die Gesetzesvorlage für die Einführung der Individualbesteuerung im Parlament verabschiedet werden könnte, würde es zumindest acht bis zehn Jahre dauern.

Ich möchte zum Schluss auf den letzten Satz in der Schlussfolgerung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren vom 9. Juli 2002 hinweisen. Dieser Satz aus der Vernehmlassung spricht Klartext: "Einen Abbruch der Revision im Bereich der Familienbesteuerung halten wir jedoch für verfehlt. Das DBG verletzt heute mit seiner massiven steuerlichen Begünstigung von Konkubinatspaaren im Vergleich zu Ehepaaren in gravierender Weise den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dieser Zustand, der bei einer funktionierenden Verfassungsgerichtsbarkeit schon längst beseitigt worden wäre, ist stossend und eine Bereinigung überfällig." Das sind klare Worte der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren. Dem ist an sich nichts beizufügen. Diesen klaren Appell der Kantone an uns - die Standesvertreterinnen und -vertreter - müssen wir ernst nehmen.

Für unseren Rat gibt es daher nur eines: Wir müssen in den Grundzügen die Ehepaar- und Familienbesteuerung gemäss Bundesrat und Nationalrat übernehmen, also den Antrag der Mehrheit der WAK ablehnen, und wir sollten auch die Motion nicht überweisen.