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Hofmann Hans · Ständerat · 2002-09-17

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-17

Wortprotokoll

Zunächst bedaure ich, dass unsere Kommission dieses Steuerpaket fast ein Jahr verzögert hat, um dann, was die Familienbesteuerung anbelangt, eine Lösung vorzuschlagen, die sie auch gleich zu Beginn hätte beschliessen können. Wenn ich das sage, so ist dies vor allem Selbstkritik, denn ich gehörte zu jener Kommissionsmehrheit, die damals beschloss, nicht dem Nationalrat zu folgen, sondern einen eigenen Weg zu versuchen. Wenn ich heute zur Kommissionsminderheit gehöre, die Ihnen beantragt, nun doch gemäss der Variante des Nationalrates zu beraten, so hat das seine guten Gründe, die ich Ihnen kurz darlegen möchte. Ich beschränke mich dabei auf die wesentlichsten Punkte meiner Haltung, denn sowohl der Kommissionspräsident als auch der Sprecher der Minderheit haben die gesamten Zusammenhänge bereits ausführlich dargelegt.

Schon zu Beginn der Beratungen in der Kommission, als wir bei der nationalrätlichen Lösung die Gefahr eines Missbrauchs mit dem hohen Haushaltabzug von 11 000 Franken diskutierten, wurde die Möglichkeit eines Wechsels zur [PAGE 588] Individualbesteuerung diskutiert. Diese Idee wurde aber unisono fallen gelassen, weil man sich in der Kommission absolut einig war, dass ein solcher Schritt, wenn überhaupt, nur langfristig zu realisieren wäre. Dies würde mindestens zehn Jahre dauern, wurde in der Kommission unwidersprochen ausgeführt. In der seinerzeitigen Vernehmlassung des Bundesrates zu den verschiedenen Modellen wurde der Wechsel zur Individualbesteuerung ausser von Baselland und Genf von allen Kantonen abgelehnt. Mehrere Kantone wehrten sich aus gesellschaftspolitischen Gründen generell gegen die Abkehr vom Prinzip der Familienbesteuerung. Alle befürchteten sie den hohen Vollzugsaufwand, denn plötzlich gäbe es rund einen Drittel Steuerpflichtige mehr. Zudem wurde ausgeführt, dass ein Wechsel zum System der Individualbesteuerung ein viel zu langwieriger Weg wäre, der gründlich und seriös vorbereitet werden müsste, sollte er dereinst überhaupt mehrheitsfähig sein und von den Kantonen mitgetragen werden.

Das bewog unsere Kommission, zwei Varianten einer Zwischenlösung mit einem kleineren Divisor, einem geringeren Haushaltabzug usw. - wir haben es gehört - vorzuschlagen und darüber bei den Kantonen eine Vernehmlassung durchzuführen. Wir waren überzeugt - auch ich war überzeugt -, dass sich die Kantone unserer Lösung anschliessen würden und dass es eigentlich nur noch um die Frage gehe, für welche Variante der WAK-Ständerat sich die Kantone entscheiden würden. Weit gefehlt! Bis auf zwei Kantone wurden wir mit unseren Vorschlägen buchstäblich in die Wüste geschickt, und die Variante des Nationalrates wurde von den Kantonen eindeutig bevorzugt. Einzig der Kanton Genf sprach sich noch für einen Wechsel zur Individualbesteuerung aus. Für mich war nun klar, dass es angesichts dieses klaren Vernehmlassungsergebnisses nichts anderes gab, als das Scheitern unserer Lösung einzusehen und sich der Variante des Nationalrates anzuschliessen.

Die Mehrheit der Kommission wollte sich aber nicht geschlagen geben, sondern wollte, nachdem die Rabattlösung - zunächst als Sofortmassnahme gedacht - zur Diskussion gestellt wurde, gleich den Schritt zur Individualbesteuerung machen. Jetzt erst recht! Das schien das Motto zu sein, obwohl wir zu Beginn unserer Beratung auf diesen Schritt mit guten Gründen verzichtet hatten. Plötzlich waren alle Bedenken weggeräumt; ein solcher Wechsel sollte nun ohne Probleme innert weniger Jahre möglich sein; die klare Haltung der Kantone, zurzeit auf diesen fundamentalen Schritt zu verzichten, spielte plötzlich keine Rolle mehr.

Als Standesvertreter bin ich nicht bereit, einen solchen Schritt gegen den erklärten Willen der Kantone zu vollziehen. Persönlich finde ich ihn aber auch gesellschaftspolitisch falsch. Für mich ist die wichtigste Zelle unserer Gemeinschaft nach wie vor die Familie. Das geltende Steuergesetz betrachtet die Familie als Einheit, was nach meinem Empfinden auch unserem gesellschaftspolitischen Verständnis entspricht. Es widerstrebt mir völlig, mit dem Steuergesetz eine gesellschaftspolitische Entwicklung zu fördern - weg von Ehe und Familie -, die ich persönlich falsch finde.

Wenn wir auf das Teilsplittingsystem des Nationalrates einschwenken, hindert nichts und niemand die Eidgenössische Steuerverwaltung daran, ein Modell der Individualbesteuerung zusammen mit den Kantonen seriös und in aller Ruhe vorzubereiten. Ein solcher Systemwechsel sollte nicht unter Zeitdruck erfolgen müssen. Mit der befristeten Rabattlösung setzen wir uns und die Kantone unter grossen Druck - dies für einen Schritt, der von der grossen Mehrheit der Kantone und meines Erachtens auch des Schweizervolks vorläufig nicht mitgetragen wird. Sollte die Zeit gesellschaftspolitisch dann tatsächlich einmal reif sein für die Abkehr von der Familienbesteuerung, könnte ein ohne Zeitdruck und gemeinsam mit den Kantonen seriös erarbeitetes Modell pfannenfertig vorliegen.

Aus den dargelegten Gründen bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und die Detailberatung des Bundesgesetzes zur Ehepaar- und Familienbesteuerung - so heisst es ja auch - gemäss der Variante des Nationalrates in Angriff zu nehmen.