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Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · 2020-09-09

Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2020-09-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat möchte mit seiner Formulierung in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c einen Blankocheque. Er möchte zur Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen medizinischen Gütern Ausnahmen von der Zulassungspflicht für Arzneimittel vorsehen oder die Zulassungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren anpassen.

Dem Bundesrat Ausnahmen betreffend Zulassungspflicht, Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren von Medikamenten oder allenfalls auch Impfstoffen gesetzlich zu ermöglichen, birgt viele Gefahren. Die Gefahr bestünde, dass die Bevölkerung mit Medikamenten versorgt würde, die ungenügend getestet und geprüft wären. Solche Szenarien machen der Bevölkerung Angst.

Auch mit dem ordentlichen Verfahren können wir gravierende Nebenwirkungen nicht ausschliessen, wenn wir etwa an das Medikament Depakine denken. Wir können jedoch so weit wie möglich eingrenzen. Mit meinem Minderheitsantrag soll verhindert werden, dass Menschen entsprechenden Gefahren ausgesetzt werden.

Wir beantragen Ihnen deshalb, dass der Bundesrat diejenige Kompetenz erhält, die er sich selbst mit der [PAGE 1306] Covid-19-Verordnung 3, Anhang 5 gegeben hat, nämlich die Kompetenz, bei genau vier Wirkstoffen Ausnahmen zulassen zu können. Der Bundesrat schreibt auf Seite 6592 der Botschaft selbst - Sie können das nachlesen -, dass ein Inverkehrbringen ohne Zulassung nur für Arzneimittel mit bestimmten Wirkstoffen genutzt werden soll.

Es gibt keinen Grund, im Gesetz weiter zu gehen als in der Botschaft beschrieben, zumal dies heute gemäss Verordnung schon gilt. Alles andere hiesse die Katze im Sack kaufen - und dies kann hier gefährlich sein.

Bei Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e soll der Bundesrat verpflichtet werden, wichtige medizinische Güter nicht nur selbst zu beschaffen, sondern auch in genügender Menge selbst zu lagern - ganz nach dem Motto: Man kann aus der Vergangenheit etwas lernen!

Mit Artikel 2 Absatz 5 beantragt uns der Bundesrat eine Kann-Formulierung, wonach er die Kompetenz erhält, dass er die Übernahme der Kosten von Covid-19-Analysen regeln kann. Unsere Minderheit ist mit der Kann-Formulierung nicht einverstanden. Die Übernahme der Kosten von Covid-19-Analysen muss geregelt sein. Das sind wir unserer Bevölkerung, den Kantonen, den Versicherern und den Leistungserbringern schuldig.

Besten Dank für die Unterstützung der drei Minderheitsanträge!