de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-09-09
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-09
Wortprotokoll
Bei der Minderheit Glarner zu Artikel 1 Absatz 2 geht es darum, das Subsidiaritätsprinzip als Grundsatz in diesem Gesetz zu verankern. Der Absatz soll wie folgt ergänzt werden: "Der Bundesrat macht von diesen Befugnissen" - gemäss Absatz 1 - "nur soweit Gebrauch, als dies zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie" - nun kommt die Ergänzung - "notwendig ist und die Möglichkeiten von Kantonen und Privaten übersteigt." Es geht um diesen Zusatz.
Damit ist klar gesagt, dass, sowohl was den Schutz als auch was mögliche Entschädigungen aufgrund staatlicher Restriktionen anbelangt, zuerst auf Eigenverantwortung und auch auf kantonale Mittel gesetzt werden soll. Eine Vollkasko-Mentalität können wir uns hier nicht leisten. Das Prinzip der Subsidiarität, ein gelebter Grundwert unseres Staatswesens, soll auch in der Covid-19-Krise wieder Eingang in die Gesetzgebung finden.
Bei der Minderheit Glarner zu Artikel 4 Buchstabe d geht es darum, sicherzustellen, dass auch bei vom Ausländerrecht abweichenden Bestimmungen aufgrund von Covid-19 Zwangsmassnahmen bei Personen aufrechterhalten werden können, die andere ernsthaft bedrohen oder an Leib und Leben erheblich gefährden und deshalb strafrechtlich verfolgt werden oder verurteilt worden sind. So soll die Ausschaffung verurteilter krimineller Ausländer weiterhin vollzogen werden. Die Abwägung zwischen unmittelbarer Sicherheit der Bevölkerung und Gesundheitsschutz soll in solchen Spezialfällen zugunsten der Sicherheit erfolgen.