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Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-09-09

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-09

Wortprotokoll

Ich spreche zu meiner Minderheit in Block 1 betreffend die Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich.

Der Bundesrat hat im Frühjahr zeitweise ein Einreiseverbot erlassen, das eben auch Asylsuchende betroffen hat. Asylsuchende konnten zeitweise keinen Asylantrag mehr in der Schweiz stellen, was völkerrechtlich mehr als problematisch ist. Der Zugang zum Asylverfahren an der Grenze muss auch in einer Pandemie und in einer ausserordentlichen Lage gewährleistet sein, eben auch um dieses zwingende Völkerrecht einhalten zu können. Das Non-Refoulement-Prinzip gewährleistet, dass niemand in ein Land zurückgewiesen wird, wo ihm Tod, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen kann. Gemäss der Dublin-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten zwingend jeden Asylantrag prüfen, den eine Person im Hoheitsgebiet stellt - das bedeutet eben auch an der Grenze oder in der Transitzone. Es ist nicht erlaubt, jemanden einfach wieder in ein anderes Land zurückzuschicken, ohne einen Asylantrag überhaupt zu prüfen, wie das die Schweiz im Frühjahr 2020 leider auch vorgesehen hatte.

Ich beantrage Ihnen daher mit diesem Minderheitsantrag, dass das Gesetz, sollte es erneut zu einer Einreisebeschränkung kommen, eine Ausnahmebestimmung für Asylsuchende vorsieht, wonach es auch in solchen Situationen möglich sein soll, in der Schweiz Asyl zu beantragen.