Beerli Christine · Ständerat · 2002-09-17
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-17
Wortprotokoll
Wir haben in der Kommission einen langen Weg miteinander zurückgelegt, und ich empfand die Diskussionen, die wir geführt haben, als sehr interessant. Wir haben uns wirklich in dieses Problem "hineingekniet", und ich möchte doch die Aussage von Kollege Hofmann etwas relativieren, wenn er sagt, wir hätten das Ganze verzögert. Ich verstehe das Wort "verzögern" im Sinne eines absichtlichen In-die-Länge-Ziehens; das haben wir nicht getan. Wir haben gearbeitet und versucht, die Probleme wirklich gründlich anzusehen und Lösungen auf den Tisch zu bringen; deshalb hat das Ganze etwas länger gedauert. Wir haben uns im Übrigen meines Erachtens - damit komme ich auf die Aussagen von Kollege David zurück - in einigen Punkten auch gefunden. Die meisten - auch der Führer der Minderheit hat es in seinem Votum ausgeführt - sind zur Ansicht gelangt, dass die Individualbesteuerung das System der Zukunft ist. Wir sind auch zur Ansicht gelangt - das entnehme ich auch dem Votum von Herrn David, und es ist meine tiefe Überzeugung -, dass es nicht einfach ist, zu diesem neuen System überzugehen. Wir können es heute nicht sehr schnell, ruck, zuck, beschliessen, sondern müssen es gemeinsam mit den Kantonen erarbeiten, und das braucht einige Zeit. Es wird nicht in ein, zwei Jahren möglich sein; das braucht fünf, sieben, vielleicht sogar zehn Jahre. Aber es ist das Ziel, und wir müssen gemeinsam diesen Weg gehen.
Wir haben noch eine weitere gemeinsame Feststellung gemacht, nämlich dass das System, wie es der Nationalrat beschlossen hat, viele Probleme und Schwierigkeiten bietet, also an sich ein schlechtes System ist. Herr David selber hat gesagt, er habe das "am wenigsten schlechte" Modell gewählt; auch er ist also im Prinzip der Ansicht, es sei ein schlechtes Modell.
Hier trennen sich unsere Wege: Ich bin nicht bereit, während einer Übergangsphase, wo wir das Ziel klar festgesetzt haben, ein schlechtes System zu wählen, das die Pfeiler in eine falsche Richtung einschlägt und negative Präjudizien schafft. Deshalb bin ich mit der Kommissionsmehrheit ganz klar der Ansicht, dass wir eine Übergangsregelung treffen müssen, die halt in der Tat auf dem heutigen System fusst, und nur gerade die wichtig werdenden Änderungen beschliessen, um die Familien zu entlasten. Wir sind mit dem Anspruch angetreten, die Familien zu entlasten: die verheirateten Paare mit Kindern, die unverheirateten Paare mit Kindern, die Alleinerziehenden und natürlich alle Ehepaare ohne Kinder, und das sind einige. Mit der Übergangslösung, die wir Ihnen unterbreiten, werden wir diesem Anspruch gerecht. Es ist nicht richtig, wenn man behauptet, es würden keine Entlastungen gesprochen. Die 15 Prozent Rabatt auf dem Steuereinkommen, plafoniert bei 3000 Franken - das entspricht einem Einkommen von rund 250 000 Franken -, sind für die Familien eine recht beträchtliche Entlastung. Im Gegensatz zur Lösung der Minderheit und des Nationalrates hingegen belasten wir niemanden mehr, und das scheint mir in einer Übergangsregelung auch sehr wichtig zu sein. Wir können damit auch auf den Haushaltabzug verzichten, der - wir haben es gehört - ein ganz erhebliches Missbrauchspotenzial birgt.
Im Übrigen gibt es in diesem Land etwa 1,7 Millionen allein stehende Personen von im Ganzen 3,1 Millionen Personen mit einem Einkommen bis zu 100 000 Franken, die überhaupt direkte Bundessteuer bezahlen; es sind also 55 Prozent der direkte Bundessteuer Bezahlenden. Es ist wichtig, dass wir auch die Bedürfnisse dieser Alleinstehenden in Betracht ziehen. Es sind häufig diejenigen, die auch in sozialer und einkommensmässiger Weise nicht unbedingt zu den Bessergestellten gehören. Wir haben das Beispiel schon gehört - der Kommissionspräsident hat es ausgeführt -: Bei einem Einkommen von 70 000 Franken brutto würde ein Alleinstehender gegenüber einem Einverdiener-Ehepaar zweieinhalbmal mehr direkte Bundessteuer bezahlen; heute wird er etwa 1,6-mal mehr belastet, nach der Neuregelung der Minderheit würde er zweieinhalbmal mehr belastet. Das ist meiner Ansicht nach auch nicht mehr eine Belastung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - eine [PAGE 589] Belastung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wie sie von der Minderheit so stark gefordert wird. Hier wird eben eine neue verfassungsmässige Ungleichheit eingeführt, nämlich eine zwischen den Alleinstehenden und den Einverdiener-Ehepaaren.
Auf der anderen Seite wird mit dem Antrag der Minderheit und dem Beschluss des Nationalrates - dessen sind wir uns bewusst, das war auch ein Ziel, das angestrebt wurde - eine Ungleichheit angegangen, nämlich diejenige zwischen den Ehepaaren und den Konkubinatspaaren. Aber hier - und das dürfen wir nicht vergessen - gehen wir die Ungleichheit mit unserer Übergangslösung auch an. Gerade in den Einkommenskategorien zwischen 70 000 und 120 000 Franken kann das System, das Ihnen die Mehrheit der Kommission vorschlägt, diesen Anspruch erfüllen. Es ist ganz klar, dass wir den Anspruch, der an uns gestellt wird - die verfassungsmässige Gleichheit herzustellen -, sogar schon mit unserer Übergangslösung herbeiführen können, natürlich erst recht dann, wenn wir zu einer Individualbesteuerung übergehen.
Das System der Minderheit begünstigt in einem sehr starken Masse die Einverdiener-Ehe. Wir begünstigen sie auch noch; der Abzug von 15 Prozent kann natürlich von Einverdiener-Ehepaaren auch gemacht werden, aber nicht derart überproportional wie beim System der Minderheit. Wir tun es nicht, weil wir der Überzeugung sind, dass in der heutigen gesellschaftlichen Realität das System der Einverdiener-Ehe nicht mehr die Mehrheit aller Haushalte betrifft. Sehr häufig ist heute ein Verhältnis von 70 zu 30, bei dem also ein Ehepartner 70 Prozent des Einkommens erwirbt, der andere 30 Prozent. Es ist dies nicht, wie es häufig in den Raum gestellt wird, eine Frage der Selbstverwirklichung der Frauen, die einfach unbedingt berufstätig sein wollen, sondern es ist sehr häufig - ich bitte Sie, dies auch zu berücksichtigen - ganz einfach eine wirtschaftliche Notwendigkeit, dass beide Ehepartner erwerbstätig sind. Wir sollten, so glaube ich, diesen Erwerbstätigen keinen Stein in den Weg legen. Im Übrigen, das wurde von Bundespräsident Villiger auch schon ausgeführt, ist es eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit, dass wir das Potenzial der gut ausgebildeten Frauen in den Erwerbsprozess einfügen. Wir haben heute bei den Frauen eine Erwerbsquote von 57 Prozent. Wenn wir in Zukunft nicht ganz erhebliche Konkurrenznachteile erhalten wollen, weil wir immer weniger Leute im Erwerbsprozess haben, müssen wir unbedingt darauf achten, dass die Voraussetzungen für die Frauen so sind, dass auch sie bereit sind, während einer Ehephase erwerbstätig zu sein. Demzufolge müssen wir auch ein Steuersystem einführen, das dies nicht behindert.
In unserer ganzen Gesetzgebung wurde im Weiteren immer wieder die Zivilstandsunabhängigkeit angestrebt. Wir haben das im Eherecht, im Scheidungsrecht und in der AHV getan. Wir müssen es auch hier im Steuerrecht tun, und deshalb braucht es diesen Weg zur Individualbesteuerung hin, wobei die Individualbesteuerung natürlich modifiziert werden muss. Es müssen Einverdienerabzüge eingeführt werden, damit vor allem - und das ist unser Wille - Familiengemeinschaften mit Kindern geschützt werden können, weil die Kinder der Grund sind, weshalb eine Gemeinschaft besser gestellt werden muss, und nicht die Tatsache der Heirat. Wir sollten heute nicht einen Schritt in die falsche Richtung tun, einen Schritt mit dem Splitting und einem Divisor von 1,9, der fast einem Vollsplitting entspricht und der uns den Übergang zu einem Individualbesteuerungssystem für die nächsten zwanzig Jahre praktisch unmöglich macht.
Ich sage Ihnen kurz, aus welchen drei Gründen dieser Übergang viel schwieriger wird, wenn Sie zuerst den falschen Schritt zu einem Splitting tun. Wenn Sie den Schritt zu einem Splitting mit einem Divisor von 1,9 tun, werden Sie gewisse Kategorien von Steuerpflichtigen massiv besser stellen. Diese Kategorien von Steuerpflichtigen, es sind die Einverdiener-Ehepaare, müssen bei der Einführung der Individualbesteuerung wiederum schlechter gestellt werden. Das ist praktisch nicht möglich und ist vor allem auch ein Unsinn, weil wir uns in einem solchen Fall erhebliche Steuerausfälle oder erheblichen Widerstand bescheren würden.
Im Übrigen hätten die Kantone, wenn wir jetzt zu einem Splittingsystem kommen, eine Übergangsfrist zur Anpassung ihrer Gesetze bis ins Jahr 2009, das steht so im Steuerharmonisierungsgesetz. Wir könnten vor dem Jahr 2009 von den Kantonen ganz sicher nicht erwarten, dass sie überhaupt in eine Diskussion über die Einführung der Individualbesteuerung eintreten. Zu Recht würden sie dem Bundesgesetzgeber vorwerfen, er wisse nicht, was er wolle, er komme einmal mit einer Revision in die eine Richtung und dann mit einer Revision in die andere Richtung, das sei für den Vollzug in den Kantonen untragbar.
Mit dem Entscheid im Sinne der Minderheit Ihrer Kommission und des Nationalrates generieren Sie für den Bund Einnahmeausfälle von 1,33 Milliarden Franken. Ihre Kommission hat diese Einnahmeausfälle extra zurückgestutzt, weil sie sich sehr wohl bewusst ist, dass bei der Einführung der Individualbesteuerung neue Mittel notwendig werden, um eben gerade die Familien besser stellen zu können, um die Einführung des Systems der Individualbesteuerung abfedern zu können. Deshalb ist es falsch, wenn wir heute in einem System - wo wir wissen, und das weiss auch die Minderheit, dass wir schlussendlich auf eine Individualbesteuerung zugehen - bereits 1,33 Milliarden Franken Einnahmeausfälle in Kauf nehmen und uns somit die Freiheit nehmen, später auch noch etwas ausgeben zu können, um den Systemwechsel besser abzufedern.
Verbauen wir uns doch nicht durch einen sachlich problematischen, falschen Schritt den richtigen Entscheid der Zukunft! Der Antrag der Mehrheit entlastet Familien heute massiv. Er belastet niemanden mehr, er schafft keine falschen, belastenden Präjudizien für die Zukunft, und er lässt uns eben Zeit, das Konzept der Individualbesteuerung zu studieren und gemeinsam mit den Kantonen sorgfältig umzusetzen.
Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auch die "Perspektive Familienpolitik", von der Sie heute einen Brief erhalten haben - also die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen, Pro Familia, Pro Juventute, die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe und die Städteinitiative "Ja zur sozialen Sicherung" -, ebenso wie der Schweizerische Verband allein erziehender Mütter und Väter, also wirklich Leute, die sich um die Familie kümmern, Sie bitten, dem System der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Ich bitte Sie auch, das zu tun.