Aeschi Thomas · Nationalrat · 2020-09-09
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-09
Wortprotokoll
Ich spreche zu meiner Minderheit bei Artikel 3 Absatz 1 auf Seite 5 der Fahne. Ich möchte Ihnen beantragen, hier dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, wie es auch der Bundeskanzler entsprechend beantragt.
Die Kommission hat folgenden Satz hinzugefügt: "Erfolgt eine Lohnzahlung durch den Arbeitgeber, hat dieser einen gleichwertigen Anspruch auf Rückerstattung gemäss Artikel 10." Wenn Sie diesen Satz so neu in das Gesetz einfügen, hat das sehr weitgehende Konsequenzen. Wenn zum Beispiel der Bundesrat Massnahmen wie eine Maskentragpflicht oder Abstandsregeln verfügt und in der Folge ein Arbeitgeber in einem Büro nur noch zehn anstatt zwanzig Arbeitsplätze einrichten kann, dann könnte theoretisch aufgrund des Antrages der Mehrheit der Kommission der Arbeitgeber vom Staat für die Zumiete eines zweiten Büroraums Geld verlangen. Ich wäre hier etwas vorsichtig, wenn wir dem Bund neue Pflichten, neue Geldleistungen auferlegen.
Wir haben jetzt in der Krise gesehen, dass das eigenverantwortliche Handeln der Unternehmerinnen und Unternehmer sehr gut funktioniert hat. Jeder Betrieb, jeder Arbeitgeber hat eigenständig seine Massnahmen zum Schutz seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erlassen. Jetzt den Bund für solche Massnahmen entschädigungspflichtig zu machen, die eben ein Arbeitgeber erlässt, finden wir doch etwas weitgehend. Die Kostenfolgen sind nicht abgeschätzt worden. Wir haben auch keine Ahnung, was das gesamthaft kosten würde. Ich bin sogar der Meinung, dass hier über die Ausgabenbremse abgestimmt werden müsste; ich bin überrascht, dass das hier nicht aufgeführt ist.
Ich möchte Sie entsprechend bitten, hier dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.