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Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-09-17

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-17

Wortprotokoll

Das Teilsplitting mit dem Divisor 1,9 wird die hohen Erwartungen, welche diese Vorlage offenbar in breiten Kreisen geweckt hat, nicht erfüllen. Das Ausmass der Ausfälle ist nicht per se eine Garantie für eine möglichst gerechte und zukunftsweisende Besteuerung, welche die Grundprinzipien des Steuerrechtes am besten respektiert. Zu dieser klaren Erkenntnis ist die Mehrheit der WAK nach einer monatelangen, sehr intensiven Auseinandersetzung mit dem Modell des Nationalrates gekommen. Nachdem unser Verbesserungsvorschlag bei den Kantonen keine Gnade gefunden hat - übrigens mit Ausnahme des Kantons Zürich -, schlagen wir Ihnen jetzt eine Übergangslösung vor, welche die Mängel des Teilsplittings mit dem Divisor 1,9 vermeidet, den Weg für eine spätere, bessere Neukonzipierung der direkten Bundessteuer freihält und in der Zwischenzeit Ehepaare und Familien markant entlastet.

Der Vorwurf an die Mehrheit der WAK, wir würden die Versprechen an die Ehepaare und Familien in Bezug auf die überfällige Steuerentlastung bei der direkten Bundessteuer nicht einhalten, ist nicht gerechtfertigt. Auch unsere Übergangslösung entlastet Ehepaare und Familien deutlich. Ein Beispiel: Ein doppelt verdienendes Ehepaar mit zwei Kindern und einem Einkommen von 90 000 Franken bezahlt heute 360 Franken Bundessteuer. Nach unserem Konzept bezahlt dieses Ehepaar neu noch 95 Franken. Wer also behauptet, wir würden nichts für die Ehepaare tun, irrt gewaltig.

Richtig ist aber, dass wir bei der Entlastung nicht ganz so weit gehen wie der Nationalrat mit der Teilsplittinglösung. Bei [PAGE 590] diesem Modell würde das erwähnte Ehepaar - zwei Kinder, gemeinsames Einkommen von 90 000 Franken - keinen Rappen direkte Bundessteuer mehr bezahlen. Neu würden insgesamt 37 Prozent, also fast zwei Fünftel der Steuerpflichtigen, vollständig von der direkten Bundessteuer befreit; heute sind es 17 Prozent. Nach unserer Überzeugung verletzt eine so weit gehende Entlastung und Befreiung von jeder Steuerpflicht den Grundsatz der Allgemeinheit der Steuer. Das ist übrigens auch ein zentraler Vorwurf der Kantone an die nationalrätliche Lösung. Bei unserer Übergangslösung fallen 22 Prozent der Steuerpflichtigen aus der Bundessteuerpflicht, was nochmals zeigt: Auch wir entlasten deutlich, aber in Anbetracht des Grundsatzes der Allgemeinheit der Steuer in einem noch vertretbaren Rahmen.

Kommen wir zur Vorgabe des Bundesgerichtes, Ehepaare und Konkubinatspaare seien in gleichen Verhältnissen gleich zu besteuern. Ich unterstütze diese Vorgabe vorbehaltlos und habe mich seit Jahrzehnten auf allen Ebenen, auf denen ich politisch tätig war, aktiv für deren Umsetzung eingesetzt. Zu glauben, dass die Teilsplittinglösung des Nationalrates diese Vorgabe in jedem Fall einhalte und dass unsere Lösung diese Vorgabe in jedem Fall verletze, ist aber schlicht falsch.

Nehmen Sie das Beispiel von zwei in der Praxis häufig vorkommenden Steuerkategorien, nämlich - im Sinne des Steuerrechtes - kinderlose Ehepaare und kinderlose Konkubinatspaare, die ihr gemeinsames Einkommen im Verhältnis von 70 zu 30 Prozent verdienen. In dieser wichtigen Kategorie baut unsere Variante das heute bestehende Gefälle zwischen Ehe- und Konkubinatspaar zulasten des Ehepaares bis zu einem gemeinsamen Einkommen von 150 000 Franken spürbar besser ab, als dies bei der Teilsplittinglösung des Nationalrates der Fall ist. Beim Modell des Nationalrates beträgt der Belastungsunterschied in dieser Kategorie immer noch mehr als ein Drittel, bei unserem Konzept rund 6 Prozent. Die Tabellen, die das belegen, können bei Herrn Dr. Steinmann eingesehen werden.

Der Grund dafür liegt in einem weiteren Mangel des Teilsplittingmodells, den unsere Variante vermeidet. Unsere Übergangslösung belastet gegenüber der heutigen Regelung keinen einzigen Steuerpflichtigen mehr. Das ist beim Teilsplittingmodell mit Divisor 1,9 nicht der Fall. Hier werden alle Konkubinatspaare mehr zur Kasse gebeten. Die Aussage von Kollege David, mit der Minderheit werde niemand mehr belastet, trifft nicht zu.

Die Mehrbelastung aller Konkubinatspaare ist eine Frage der Einführung des so genannten Haushaltabzuges von 11 000 Franken. Dieser Abzug ist für alle Alleinstehenden mit und ohne Kinder vorgesehen. Er hat eine rein tarifarische Funktion. Ohne diesen Abzug kämen als Folge des neuen Einheitstarifes - es handelt sich um einen verschärften Tarif - alle Alleinstehenden zu markant höheren Steuerbelastungen.

Sobald zwei Alleinstehende aber gemeinsam wohnen, darf dieser Abzug nicht mehr gemacht werden. Das hat zur Folge, dass alle Konkubinatspaare unter dem vorgelegten Teilsplitting deutlich höhere Steuerbeträge abliefern müssen. Weil dies in der Regel niemand besonders gerne macht und die Steuerbehörden nicht in der Lage sind, die Existenz oder Nichtexistenz eines Konkubinates zu überprüfen, eröffnet sich bei diesem Haushaltabzug auch ein gewisses Missbrauchspotenzial. Auch diesen Mangel vermeidet unsere Übergangslösung. Wir entlasten die Ehepaare und Familien, belassen für die übrigen Steuerpflichtigen die geltende Regelung und müssen deshalb keine neuen, rein tarifarisch bedingten Abzüge einführen.

Ich komme zu einem letzten und aus meiner Sicht gravierenden Mangel der Splittinglösung des Nationalrates, der in unserem Vorschlag ebenfalls verhindert wird. Ich spreche vom angemessenen Belastungsverhältnis zwischen kinderlosen Einverdiener-Ehepaaren und echten Alleinstehenden. Hier reisst die Splittinglösung ganz klar neue Gräben auf, die dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht standhalten. Die Lehre ist sich einig, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Alleinstehenden mit dem gleichen Einkommen wie ein kinderloses Ehepaar etwa ein Drittel höher ist, aber niemals 100 Prozent. Der Steuerbelastungsunterschied sollte sich deswegen etwa in der Grössenordnung von einem Drittel bewegen. Heute liegt der Unterschied im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer bis zu einem Einkommen von 150 000 Franken etwa bei 50 Prozent. Wenn Sie der Teilsplittinglösung zustimmen, erhöht sich dieser Unterschied in dieser Kategorie auf über 100 Prozent. Auch hier sind die Tabellen einsehbar. Das ist eine Differenz, die nach fundamentalen Grundsätzen des Steuerrechtes nicht akzeptiert werden kann, weil sie nicht gerecht ist. Auch hier bringt die WAK-Mehrheit eine ausgewogenere Lösung.

Ich fasse zusammen und stelle zum Schluss die vielleicht zentrale Frage: Worüber stimmen wir denn heute eigentlich ab, und worüber stimmen wir heute nicht ab? Wir stimmen heute darüber ab, ob wir die unerlässliche Entlastung der Ehepaare und Familien über eine Teilsplittinglösung erreichen wollen, die unbestreitbar zahlreiche schwerwiegende Mängel aufweist, oder ob wir diese Entlastung über die einfache Rabattlösung mit erhöhten Kinderabzügen einführen, ohne Mehrbelastung einer anderen Kategorie von Steuerpflichtigen.

Wir stimmen nicht über die Einführung der Individualbesteuerung ab; wir stimmen lediglich darüber ab, ob die Einführung der Individualbesteuerung in absehbarer Zeit eine realistische Möglichkeit bleiben kann und bleiben soll, oder ob wir diese Option mit der Einführung einer mangelhaften Teilsplittinglösung für Jahrzehnte verbauen wollen, obwohl wir uns hier drinnen offenbar alle einig sind, dass die Individualbesteuerung das Modell der Zukunft ist. Ob es uns passt oder nicht, die Lebensverhältnisse haben sich geändert.

Wenn Sie der Teilsplittinglösung zustimmen, dann müssen die Kantone ihre Gesetze innerhalb von fünf Jahren anpassen und ebenfalls ein Teilsplittingmodell einführen. Es ist undenkbar, dass die Kantone diesen Aufwand auf sich nehmen, neue Belastungsverhältnisse für ihre Steuerpflichtigen einführen und kurz darauf das System wiederum grundlegend ändern. Wenn ich höre, dass auch Anhänger der Teilsplittinglösung nach einer allfälligen Annahme dieser Lösung in diesem Saal eine Motion einreichen wollen, die die Einführung der Individualbesteuerung vorsieht, dann muss ich deshalb sagen: Das ist nicht realistisch. Wir können nicht mit der einen Hand die Einführung dieser Individualbesteuerung massiv behindern und mit der anderen Hand diese Individualbesteuerung fordern, während die Kantone gezwungen werden, ein anderes System zu implementieren. Deshalb haben wir heute die Chance, dem Bund und den Kantonen die Möglichkeit zu geben, in Ruhe abzuklären, ob und wie sie zu diesem Individualsystem übergehen wollen. Wenn sie ein System finden, das für alle Betroffenen gut ist, dann wird sich dieses System durchsetzen. Wenn es ihnen nicht gelingt, dann wird der Durchbruch nicht erzielt werden können. Diese Frage entscheiden wir nicht heute, sondern diese Frage wird später entschieden, wenn der entsprechende Vorschlag da ist und en connaissance de cause diskutiert werden kann.

Heute bitte ich Sie zusammen mit der Mehrheit der WAK, die Weichen in die richtige Richtung zu stellen und mit der Übergangslösung das zurzeit für Ehepaare und Familien Richtige zu tun, sich aber nicht auf Jahrzehnte hinaus einem Trend zu verschliessen und eine Option zu verbauen.