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Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-09-17

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-17

Wortprotokoll

Wir haben gehört, dass wir eine Systemwahl diskutieren. Ich meine aber - Frau Spoerry hat in einem Punkt Recht -, dass es nicht um die Frage des Modells Teilsplitting von Bundes- und Nationalrat auf der einen und des Modells Individualbesteuerung auf der anderen Seite geht. Das ist nicht die Frage, sondern es geht um die Frage, ob wir ein Modell wählen wollen, das von Bundesrat und Nationalrat in einem langen Prozess bis heute doch zu einer gewissen Reife gelangt ist, oder eine so genannte Übergangslösung mit Provisoriumscharakter, die nach den Vorschlägen je nach Einführung auf drei bis vier Jahre befristet wäre.

Wenn ich zum Teil jetzt auch die neuesten Zuschriften sehe - z. B. das von Frau Kollegin Beerli erwähnte Blatt -, zweifle ich etwas daran, ob das überall so gesehen wird. Es geht heute nicht um die Individualbesteuerung. Diese steht nicht zur Debatte, sondern sie liegt lediglich in Form eines Motionsauftrages ohne jede Einzelheiten vor - eine "black box", wenn Sie so wollen. Jetzt kann man sagen, das führe dann zur Individualbesteuerung hin - vielleicht, sage ich einmal.

Das Modell der Individualbesteuerung hat durchaus Vorzüge, die ich auch sehe. Es hat aber durchaus auch Nachteile. Wie Bundespräsident Villiger gesagt hat, hat jedes Modell seine Vorzüge und seine Nachteile. Der Teufel steckt bei der Individualbesteuerung klarerweise noch mehr im Detail als im Steuerrecht sonst schon üblich, und die Details kennen wir schlicht und einfach nicht. Wesentliches, das aber zu grossen Diskussionen führen würde, haben wir noch nicht geklärt. Wesentliches wird infrage gestellt, insbesondere auch von den Kantonen. Herr Plattner, die Finanzdirektoren haben sich eindeutig für das Modell des Nationalrates, für ein Teilsplitting mit Faktor 1,9 ausgesprochen. Bemängelt wurde lediglich die Höhe des Haushaltabzuges, weil dieser tatsächlich missbrauchsanfällig ist. Aber ich teile Ihre Auffassung nicht, dass die Kantone das zwangsläufig zu übernehmen hätten, solange das nicht auch noch so im Steuerharmonisierungsgesetz steht. Strikte abgelehnt wird aber von den Finanzdirektoren in ihrer ganz grossen Mehrheit die Einführung der modifizierten Individualbesteuerung, weil eben vieles noch offen ist.

Wem stehen welche Abzüge zu, in welchem Ausmass? Das wissen wir nicht. Wie wird eheliches Vermögen zugewiesen? Das wissen wir nicht. Wie wird eine Ungleichbehandlung von Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren oder von Ehepaaren mit sehr unterschiedlichen Einkommensquoten korrigiert? Die unterschiedlichen Belastungen können zwar durchaus durch verschiedene Massnahmen entschärft werden, es wird aber kaum gelingen, hier eine Gleichstellung zu erreichen. Allein das schon sind schwierige Fragen.

Die grosse Problematik der Individualbesteuerung besteht aber beim Vollzug. Hier weisen die Finanzdirektoren klar darauf hin, dass eine massive Zunahme der Veranlagungsverfahren um rund ein Drittel zu erwarten wäre, damit aber auch ein personeller Ausbau der Steuerbehörden - nicht nur der Steuerbehörden, sondern auch der Rechtsmittelinstanzen, der Infrastrukturen. Also müssten Mittel, die an sich für die Revision des Steuerrechtes vorgesehen waren, schliesslich in den Verwaltungsapparat investiert werden. Ob das unsere Standortattraktivität fördert, möchte ich wirklich bezweifeln.

Einen erheblichen Mehraufwand würden auch die Überprüfungen bedingen, welche die Steuerbehörden zur Eindämmung von Missbräuchen vornehmen müssten. Die Individualbesteuerung ist wesentlich missbrauchsanfälliger. Soll das Steuergesetz einigermassen korrekt und rechtsgleich umgesetzt werden, kann auf Überprüfungen nicht verzichtet werden. Manipulationsmöglichkeiten ergeben sich überall dort, wo Einkommensteile oder Aufwendungen auf den einen oder anderen Ehepartner verschoben werden können und dies für die Steuerbehörden nicht oder nur schwer erkennbar ist. Hier stehen den Mehrbelastungen wohl kaum Entlastungen gegenüber.

Schliesslich ist, so meine ich, auch die Problematik nicht zu unterschätzen, die sich bei Verzögerungen ergeben wird, wenn die beiden, sozusagen "zusammengehörenden" Steuererklärungen nicht gleichzeitig zur Veranlagung bereitstehen oder wenn der Zweitverdienende ein Rechtsmittel ergreift und dies - je nach Ausgang des Verfahrens - Auswirkungen auf die Veranlagung des Partners oder der Partnerin hat.

Es gibt x Fragen, welche noch nicht geklärt sind. Wenn hier gesagt wird, in zwei Monaten könne ein Entwurf vorliegen, dann setze ich dahinter grosse Fragezeichen.

Auch macht der Wechsel zu einer Individualbesteuerung nur Sinn, wenn ihn die Kantone mitmachen. Das bedeutet eine Anpassung des Steuerharmonisierungsgesetzes, und wenn ich das richtig sehe, bedeutet es für alle Kantone praktisch eine Totalrevision ihrer Steuergesetze. Der Eingriff ist hier sehr viel grösser als beim Beschluss des Nationalrates und beim Entwurf des Bundesrates. Wir haben jetzt etwa zehn Jahre Umsetzung des Steuerharmonisierungsgesetzes hinter uns. So lange hat es gedauert. Das Steuerharmonisierungsgesetz stammt aus dem Jahr 1990. Wenn wir hier wieder einen Wechsel vorgeben, dann wird für diesen, so nehme ich an, ein Zeitraum in ähnlicher Grössenordnung benötigt. Ich meine, man kann die Steuerharmonisierung gelegentlich auch auf diesem Wege zu Grabe tragen. Das wird dann auch Auswirkungen auf die Unterschiede bei der Besteuerung zwischen den Kantonen haben und schlussendlich einheitlichen Bundeslösungen Auftrieb geben. Dann sind wir von der auch materiellen Steuerharmonisierung nicht mehr weit entfernt. Vom Steuerwettbewerb unter den Kantonen müssen wir dann nicht mehr lange sprechen.

Ein Übergang zur Individualbesteuerung hätte klarerweise auch erhebliche Ausfälle beim Steuerertrag des Bundes zur Folge, vor allem aber auch beim Steuerertrag der Kantone. Gerade deshalb haben ja die Kantone diesen Wechsel bisher nicht ins Auge gefasst. Auch diese Bemerkung gilt dem erwähnten Papier, das wir heute Morgen erhalten haben. Auch die CVP ist einmal für das Familiensplitting eingetreten, bis sie gesehen hat, wie viele Ausfälle es zur Folge hätte. Deshalb haben wir uns ja dem Kompromiss und der [PAGE 593] Lösung, die im Nationalrat gefunden worden ist, angeschlossen. Die Ausfälle sind in der Motion im Übrigen ja keineswegs beziffert. Sie werden aber erheblich sein. Wie sind sie zu korrigieren? Ganz am Schluss wird dies auf kantonaler Ebene wohl nur auf einem Wege möglich sein, nämlich über die Anpassung der Steuerfüsse. Damit haben wir dann auch die Wirtschaft involviert, sprich die juristischen Personen, die dann auch betroffen sind, sprich die Unternehmen, die gesamte Wirtschaft.

Damit haben wir hier dann quasi immer ein Damoklesschwert hängen. Mit dieser Änderung, Anpassung, mit dem Übergang zur Individualbesteuerung werden möglicherweise auch die Steuerfüsse eine Anhebung erfahren. Das, glaube ich, ist auch nicht von Gutem.

Weshalb alle diese Hinweise? Wenn ich höre, wie von realistischer Umsetzung gesprochen wird, wie rasch eine Einführung der Individualbesteuerung erfolgen könne - und ich habe hier das Votum von Frau Spoerry noch im Kopf -, dann mache ich ein riesiges Fragezeichen. Mit den Anträgen der Kommissionsmehrheit ist die Individualbesteuerung eben leider noch lange nicht Realität. Wenn ich alle diese Schwierigkeiten im Detail sehe, liegt die Aussicht auf einen Systemwechsel in recht weiter Ferne. Diese Änderung wird wohl kaum bis zum vorgesehenen Zeitpunkt möglich sein. Damit stehen wir aber wieder vor einer Nulllösung.

Ich meine, dass es in dieser Situation nicht gut ist, auf dem vorgeschlagenen Weg der Mehrheit weiterzufahren, mit einer so genannten Übergangslösung, welche alle Anlagen hat, dann schliesslich in der Auseinandersetzung mit dem Nationalrat noch gänzlich aufgerieben zu werden. Wir sollten das Paket, das der Nationalrat tatsächlich nach langen Entscheidfindungen geschnürt hat, nicht wieder auseinander dividieren. Wir sollten die Minderheit unterstützen.