Thurnherr Walter · 2020-09-09
Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-09
Wortprotokoll
Die Information, wonach wir seit Wochen mit den Kantonen in Verhandlungen seien, ist nicht korrekt. Der Bundesrat hat letzten Mittwoch diesen Entscheid gefällt; er ist vorher mit den Kantonen schon [PAGE 1329] informell in Kontakt getreten. Die Volkswirtschaftsdirektoren, die Finanzdirektoren wissen das und finden das einen guten Ansatz.
Sie kennen die Vorteile: Wir schlagen im Prinzip dasselbe für die Härtefälle vor, was Sie jetzt in Artikel 8 für die Kultur vorgesehen haben. Demnach zahlen die Kantone einen Beitrag, wie auch der Bund einen Beitrag zahlt. Aber es muss vonseiten des Kantons gemeldet werden, welche Branchen, welche Unternehmen von Härtefällen betroffen sind; es geht ja nicht nur um Branchen, es können auch Unternehmen sein.
Der Bundesrat hat dem EFD und dem WBF nun den Auftrag erteilt, zusammen mit den Kantonen die Kriterien zu fixieren, damit man Ihnen das, wie wir es vorgesehen haben, über ein dringliches Bundesgesetz in der Wintersession vorlegen kann. Wenn das nun über den Einzelantrag Paganini realisiert würde, müsste man dies wahrscheinlich in dieser Form über die Verordnung machen. Der Auftrag ist jetzt noch sehr unbestimmt; wir müssten sicherlich noch mehr Leitplanken haben, um festzulegen, aufgrund welcher Kriterien welche Mittel - Darlehen oder A-Fonds-perdu-Beiträge - gegeben werden sollen.
Das ist ein Prozess, der schnell laufen muss, weil die Branchen betroffen waren und sind. Was man bis jetzt gemacht hat, betrifft die Bundeskriterien für Härtefälle. Dort hat man geprüft, wobei man festgestellt hat, dass viele Branchen, die hier angesprochen worden sind, die Bundeskriterien nicht erfüllen. Wir sehen aber, dass sie trotzdem hart betroffen sind. Man will daher etwas machen.