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Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-09-09

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-09

Wortprotokoll

Es ist ein Trugschluss zu meinen, nur weil ein Veranstaltungsverbot aufgehoben wurde oder weil es keine Reisebeschränkungen mehr gibt, herrsche wieder Normalität. Das haben wir in den letzten Wochen gemerkt, das merken wir auch heute hier in diesem Rat tagtäglich. Der Bundesrat tut aber so, wie wenn alles eigentlich wieder normal sei, wie wenn Entschädigungen für Selbstständigerwerbende oder für Geschäftsinhaber nur noch dann nötig seien, wenn es wieder zu einem Nahezu-Lockdown kommt.

Wir alle haben in den vergangenen Wochen zu Recht sehr viele Mails, sehr viele Zuschriften von Betroffenen erhalten, die ihre Existenz gefährdet sehen. Lassen Sie mich ein paar Beispiele dafür skizzieren. Nehmen wir z. B. eine Künstlervermittlungsagentur, die zwei Frauen vor Jahren auf die Beine gestellt haben und die vor der Krise gut gelaufen ist. Sie schreiben: "Um diese Jahreszeit wäre unser Tournee-Kalender vom kommenden Jahr normalerweise voll mit Aufträgen. Nun ist das erste halbe Jahr 2021 leer - gähnend leer. Keine Veranstalter, die Tourneen oder Konzerte buchen, da alle nicht wissen, wie sich die Situation über den Winter entwickelt. Keine Aufträge also, sprich: keine Einnahmen seit Monaten."

Nehmen wir ein kleines Reisebüro, ein Ehepaar, spezialisiert auf Wanderreisen im Balkan. Sie haben gute Jobs aufgegeben und den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt. Sie schreibt: "Ich verstehe einfach nicht, wie in einer solchen Situation der Staat uns nicht die Hand reichen kann. Wir zahlen auch Arbeitslosenversicherungen, wie alle anderen auch." Oder nehmen wir die Tontechnikfirma, seit vierzig Jahren im Geschäft, mit einigen Angestellten, auf soliden finanziellen Beinen. Sie schreibt: "Nun stehen wir mit dem Rücken zur Wand und müssen uns jeden Tag darüber Gedanken machen, wann es so weit ist, dass wir Konkurs anmelden müssen."

Das letzte Beispiel ist die Konferenzdolmetscherin, die ich vorletzte Woche getroffen habe und die mir gesagt hat, dass sie bis heute eine Umsatzeinbusse von 70[NB]000 Franken hatte. Sie könne zwar jetzt schon noch ein Jahr von ihrem Ersparten leben, damit werde sie aber ihre Altersvorsorge aufgebraucht haben und müsse in ein paar Jahren, wenn sie in Rente gehen kann, von Ergänzungsleistungen leben.

Das sind einzelne Beispiele, die für Tausende, für Zehntausende von Menschen in diesem Land stehen, welche in der Corona-Krise völlig unverschuldet in diese Situation geraten sind. Sie alle dürfen arbeiten, sie müssen ihre Erwerbstätigkeit nicht unterbrechen und haben doch keine Einnahmen - seit Monaten nicht. Wir alle können zwar reisen, aber niemand reist aktuell in die Ferne. Veranstaltungen können zwar stattfinden, aber aufgrund der enormen Unsicherheit, aufgrund der Planungsschwierigkeiten und vor allem auch aufgrund der monatelangen Vorlaufzeit finden nahezu keine Veranstaltungen statt; und wenn sie stattfinden, dann in sehr [PAGE 1336] viel kleinerem Kreis als üblich. Für die betroffenen Unternehmen, für die betroffenen Selbstständigen führt das alles zu Umsatzeinbussen von bis zu 90 Prozent. Die Reserven sind nach diesem halben Jahr längst aufgebraucht.

Mit meinem Minderheitsantrag beantrage ich Ihnen deshalb, dass der Bundesrat verpflichtet ist, die Ausrichtung von Entschädigungen nicht nur bei Personen vorzusehen, die - so der Entwurf des Bundesrates - ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, sondern auch bei Personen, die ihre Erwerbstätigkeit massgeblich einschränken müssen. Das gilt z.[NB]B. für all die Fälle, die ich vorhin zitiert habe. Den Nachweis müssen die Leute erbringen, das haben wir auch in diesem Covid-19-Gesetz verankert.

Im Gegensatz zum Einzelantrag Rösti wollen wir aber den Bundesrat dazu verpflichten, die Ausrichtung von Entschädigungen zu tätigen, weil wir nicht einfach glauben, dass der Bundesrat, wenn im Gesetz steht, dass er das tun könne, es auch tun wird. Wir haben in den letzten Monaten erlebt, wie er die Menschen hängengelassen hat, die von diesen Entschädigungsleistungen abhängig sind.

Ich komme noch zu meinem zweiten Minderheitsantrag: Diesen Minderheitsantrag zu Artikel 10 Absatz 1bis ziehe ich zugunsten des Einzelantrags Mettler/Meyer Mattea/Rösti zurück. Wir definieren in unserem Einzelantrag nochmals, dass die Anspruchsberechtigung für eine solche Entschädigung - nicht nur, wenn es einen Unterbruch gibt, sondern auch dann, wenn man massiv eingeschränkt ist - insbesondere für Selbstständige, Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber gelten soll.

Ich beantrage Ihnen, meinen Minderheitsantrag und den Einzelantrag anzunehmen.