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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2020-09-09

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-09

Wortprotokoll

Wir wollen unverschuldete Konkurse und Jobverluste vermeiden, Löhne sichern und Strukturen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Kaufkraft stärken. Das sind die Massnahmen, welche helfen, Arbeitslosigkeit und das Explodieren der Sozialhilfequote zu verhindern. Sie helfen, die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Sie sind im Interesse der gesamten Gesellschaft. Deshalb brauchen wir diese Bestimmungen ab Artikel 10 ff. im Covid-19-Gesetz dringend.

Auch wenn die Wirtschaft wieder in Gang kommt und grosse Veranstaltungen ab dem 1. Oktober wieder möglich sind, leiden viele Branchen nach wie vor noch lange: Reisetätigkeiten sind eingebrochen, die Veranstaltungskalender sind leer, Platzbeschränkungen beeinflussen Umsätze, das Virus beeinflusst das Konsum- und Freizeitverhalten der Menschen. Es leiden Abertausende von Menschen: Tontechnikerinnen, Hochzeitsfloristen, Künstlervermittlungsagenturen, Konferenzdolmetscherinnen - wir haben es gehört -, Reisebüros, Caterer, Schausteller und dann im Winter vielleicht auch die Skilehrerinnen und Skilehrer.

Die SP-Fraktion hat sich von Anfang an und unmissverständlich auf die Seite der Selbstständigerwerbenden, der Geschäftsinhaberinnen und -inhaber gestellt und mit Motionen und Anträgen dafür gekämpft, dass niemand alleingelassen wird. Der Bundesrat soll hier die Unterstützung über den 16.[NB]September hinaus weiterführen, und zwar für diejenigen [PAGE 1339] Personen, welche ihre Erwerbstätigkeit nicht nur unterbrechen, sondern auch massgeblich einschränken müssen. Das ist der Minderheitsantrag Meyer Mattea, den wir Ihnen dringend zur Annahme empfehlen.

Zu den Anspruchsberechtigten müssen auch Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung gehören. Hier unterstützt die SP-Fraktion den Einzelantrag Mettler/Meyer Mattea/Rösti.

Nun erhalten aber Personen, die im Vorjahr mehr als 90[NB]000 Franken Einkommen erzielt haben, keinen Franken. Dieser ungerechte Schwelleneffekt macht keinen Sinn, weshalb wir mit dem Einzelantrag Badran Jacqueline beantragen, diesen Schwelleneffekt bei 90[NB]000 Franken aufzuheben. Die Obergrenze für die maximale Entschädigung bleibt bestehen. Wir können aber die Ungerechtigkeit aus dem Weg räumen, dass jemand, der 91[NB]000 Franken verdient oder angegeben hat, keinen Franken erhält.

Wir unterstützen hier zur Missbrauchsbekämpfung auch den Einzelantrag Grossen Jürg.

Beim Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, die ab Artikel 11 geregelt ist, fordert die sozialdemokratische Fraktion, alle Arbeitnehmenden gleich zu behandeln und die Entschädigungen auch für Personen mit befristeten Verträgen oder für Personen mit einem Arbeitsverhältnis auf Abruf vorzusehen. Hier lehnen wir die Minderheit Dobler ab.

Auch möchten wir die Kurzarbeitsentschädigung, wie das ursprünglich vorgesehen war, für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung oder für mitarbeitende Ehegatten vorsehen. Der Bundesrat hat im Sommer einen Systemwechsel von der Kurzarbeitsentschädigung zur EO vorgenommen. Das ist die Konsequenz. Wir gehen davon aus, dass diese Problematik mit dem Einzelantrag Mettler/Meyer Mattea/Rösti gelöst ist.

Zusätzlich fordern wir mit der Minderheit Maillard, dass Menschen mit tiefen Einkommen, die sowieso schon am härtesten von der Krise getroffen worden sind und die eine Lohneinbusse von 20 Prozent schmerzt, 100 Prozent erhalten sollen.

Hart getroffen wurden auch die familienexternen Kinderbetreuungsangebote. Sie mussten ihr Angebot aufrechterhalten, hatten aber grosse Einnahmenausfälle. Die Möglichkeit, weitere Unterstützungsleistungen zu sprechen, soll der Bundesrat weiterhin erhalten. Die sozialdemokratische Fraktion unterstützt hier die Minderheiten I (Feri Yvonne) und II (Weichelt-Picard). Wir können keine Krise meistern, wenn die Familien nicht auf ein funktionierendes Betreuungsangebot zählen können.

Zur Stärkung der gebeutelten Kaufkraft der Menschen fordern wir zudem eine Teilausschüttung der Reserven der Krankenkassen, die sich auf über 10 Milliarden Franken belaufen. Das ist Geld, das den Versicherten gehört. Das schlagen wir Ihnen mit der Minderheit Maillard vor.

Die Minderheit Glarner, welche die Unterstützung von privaten Initiativen vorsieht, lehnen wir ab. Private Initiativen sind sehr zu begrüssen, aber nicht, wenn sie bei den Bundessteuern zu Verlusten führen.

Dann möchten wir zuletzt auch den 58-jährigen Arbeitslosen die Weiterversicherung ihres BVG-Kapitals ermöglichen. Das will die SVP-Fraktion nicht. Wir lehnen diesen Minderheitsantrag ab.