Fünfschilling Hans · Ständerat · 2002-09-18
Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Entschuldigung, ich habe eine Verständnisfrage: Wir haben bei der Diskussion in der Kommission, als es um die Frage von 21 oder 18 RS-Wochen ging, auch Varianten diskutiert, wonach man bei einer RS-Dauer von 18 Wochen sieben statt sechs WK machen würde. Dann hat aber das VBS gesagt, wenn es sieben WK seien, gingen ja die Bestände nach oben, also könnten es nur sechs WK sein. Deshalb steht in Artikel 10ter Absatz 1 der ursprünglichen, auf einer RS-Dauer von 18 Wochen basierenden Fassung des Ständerates: "Die Angehörigen der Mannschaft leisten sechs Wiederholungskurse." Gemäss [PAGE 628] Kommissionsfassung ist diese Bestimmung jetzt an die Flexibilisierung der RS-Dauer angepasst, damit Leute, die nur 18 Wochen RS machen, dann einen WK mehr haben. Weil es sich bei jenen, die nur 18 Wochen RS machen, nur um eine Minderheit handelt, hätte das keine grossen Auswirkungen auf die Bestände. Wenn jetzt aber mit Bezug auf die neue Fassung von Artikel 10ter Absatz 1 gesagt wird, bei einem generellen Entscheid für eine RS-Dauer von 18 Wochen ginge man dann auf sieben WK, dann gäbe es bei einem solchen Entscheid ja genau dieses nicht gewollte grosse Wachstum der Bestände.
Ich verstehe meinen Antrag so, dass man auch in Artikel 10ter beim ursprünglichen Beschluss bliebe, also bei einer Regelung mit sechs WK. Die von der Kommission beantragte Änderung dieses Artikels ist ja nur eine Anpassung an ihre neue Fassung von Artikel 10bis, wonach alle einen gleich langen Ausbildungsdienst haben müssen. Das ist jetzt meine Frage.