Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-09-18
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-09-18
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag Fünfschilling abzulehnen. Über den Inhalt und den Grund dieser Verlängerung haben wir rein materiell mehrfach diskutiert. Ich verzichte darauf, das hier zu wiederholen. Dem Grundsatz nach war das ja nicht bestritten. Es geht höchstens um die Frage, ob dann das Gleiche nicht auch in 18 Wochen unterzubringen wäre. Aber immerhin, Herr Fünfschilling:
1. Gerade wirtschaftlich ist das dann mit 21 Wochen die wesentlich billigere und ökonomischere Lösung als mit 18 Wochen. Immerhin verliert man in den Jahren, in denen man bereits beginnt, eine wirtschaftliche Kaderposition zu haben, einen WK. Zwei Drittel der Dienstleistung sind mit der RS erledigt. Genau das dürfte im Interesse der Wirtschaft sein.
2. Die Bedrohungslage erfordere keine längere Rekrutenschule: Das hängt mit den Ausbildungsinhalten zusammen. Hier ist gerade festzustellen, dass die Bedrohungslage diffuser geworden ist. Wenn erhöhte Flexibilität verlangt wird, dann bedingt das eigentlich auch ein breiteres Ausbildungsspektrum. Dass jetzt mit dem viel kleineren Heer verschiedene Spezialitäten in einem Mann oder in einer Frau zusammenzufassen sind, heisst ebenfalls, dass er oder sie ein intensiveres Ausbildungsprogramm absolvieren muss. Wenn in irgendeiner Berufsgattung für eine Spezialität ein Zusatzjahr verlangt wird, dann fragt niemand danach, weshalb das nicht auch in vier Jahren einzubringen sei. Dann sagt man: Ja gut, für diese Ausbildung braucht es eben ein Zusatzjahr. Wir stehen in einer ähnlichen Situation.
Im Übrigen besagt die Fassung des Ständerates nicht, wo das Schwergewicht liegt. Ich sage, wo im Moment gemäss unserer Planung das Schwergewicht liegt. Das sage ich, um hier offen zu sein, und ich sage es auch, um zu begründen, dass ich seinerzeit einen Antrag ablehnen musste, der auf "in der Regel 18 Wochen" lautete, weil das unseren Bedürfnissen nicht entsprach. Denn "in der Regel" kann nicht den kleineren Anteil meinen.
Deshalb bitte ich Sie, jetzt diese Flexibilität gutzuheissen. Wenn sich die Befürchtung bewahrheiten sollte, dann steht es ja Ihrer Kommission, Ihren Organen oder Ihrem Rat jederzeit frei, darauf zurückzukommen. Sie nehmen eigentlich die Armee in die Pflicht, wenn Sie hier diese Flexibilität gutheissen.
Madame Berger, ich habe das letzte Mal die Rechnung gemacht: Die Studenten, für die Sie sich einsetzen, sind etwa - Irrtum vorbehalten - 2 oder 3 Prozent der Rekruten.
1. Für einen grossen Teil der Studenten ist die Fraktionierungsmöglichkeit wesentlich, deshalb sagt die Konferenz der Universitätsrektoren dazu auch: Ob 18 oder 21 Wochen, ist für unser Problem nicht wesentlich, wesentlich ist die Fraktionierung.
2. Schon gar keine Rolle spielt es für Kader, denn ein künftiger Leutnant oder eine Frau Leutnant wird nichts davon profitieren, wenn Sie auf 18 Wochen gehen. Sie wird nämlich einrücken und ihre 53 Wochen machen und kommt dann als abverdiente Frau Leutnant zurück, während sie heute etwa 73 oder 75 Wochen macht. Ob die Rekrutenschule da etwas gekürzt wird oder nicht, hat auf ihren Ausbildungsweg keinen Einfluss; wenn diese Leute diesen Weg beschreiten - und wir hoffen, dass das nach wie vor viele tun -, dann haben sie ohnehin einen Unterbruch in ihrem Studium; einen Unterbruch, der ihnen das Abverdienen in einem Zug erlaubt und der sie nach unseren Planungen auch mit etwa 50 000 Franken verdientem Geld wieder zurücklässt. Das dürfte auch für Studentinnen und Studenten nicht ganz belanglos sein. Jedenfalls für mich war damals, als ich Ausbildungsdienste leistete, eine viel bescheidenere Entschädigung nicht unerheblich. Deshalb kann dieses Argument - ich beziehe mich da auf die früheren Diskussionen - für uns nicht dazu führen, dem Antrag stattzugeben.
Ich bin also dankbar, wenn Sie jetzt dieser Flexibilisierung zustimmen, den Antrag der Kommission gutheissen und damit die Differenz bereinigen.