Imark Christian · Nationalrat · 2020-09-10
Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-10
Wortprotokoll
Die SVP hat ihre ablehnende Haltung zu dieser Umverteilungsmaschinerie ja bereits mehrfach mitgeteilt. Dieses CO2-Gesetz wird in den nächsten paar Jahren für die Wirtschaft und für die Bevölkerung dieses Landes Kosten in der Höhe von 30 bis 40 Milliarden Franken bewirken. Hinzu kommen massenhaft Verbote und Einschränkungen und ein gewaltiges Bürokratiemonster - ja, es ist Sozialismus. Der Sozialismus hat nicht einmal in seinen blühendsten Zeiten ein solches Bürokratiemonster erlebt.
Dass die Schweiz ihren CO2-Ausstoss massiv reduziert, wird dabei ignoriert. Dass die Schweiz dies auf Basis ihrer liberalen Grundwerte wie Freiheit, Eigenverantwortung und natürlich auch aufgrund der technischen Entwicklung tut, wird ebenso ignoriert. Das Gesetz soll in einer schwierigen Zeit etabliert werden, in einer Zeit, in der viele Leute und viele Betriebe bereits mit Ängsten und existenziellen Problemen zu kämpfen haben. Das Volk wird sich zu diesem Bürokratiemonster äussern, spätestens nächstes Jahr, 2021, wenn in einer Referendumsabstimmung gefragt wird, ob wir einen solchen Sozialismus in der Schweiz einführen wollen oder nicht.
Ich komme zu den Minderheiten zu Artikel 38gquater. Da steht die Frage im Raum, ob die Privatflugabgabe mit einer Flatrate, also mit 500 Franken pro Flug, abgegolten oder ob die Privatflugabgabe zwischen 500 und 5000 Franken pro Flug abgestuft werden soll. Die Kommission hat jetzt eine kleine Änderung gemacht, aber inhaltlich ist es eigentlich immer noch dasselbe wie das, was der Ständerat abgelehnt hat. Der Ständerat hat sich bereits dahingehend geäussert, [PAGE 1355] dass diese Abstufung in der Umsetzung sehr kompliziert ist. Die neue Version präzisiert im Gesetz einfach noch einmal, dass beim Flugzeug verschiedene Kriterien festgelegt werden können, zum Beispiel das Gewicht, die Reisedistanz oder die Wettbewerbsfähigkeit der Regionalflugplätze. Aber das alles hätte der Bundesrat bereits selber tun können, weil der Bundesrat in der Vorgängerversion diese Kompetenz gehabt hätte. So ist es inhaltlich eigentlich überhaupt keine Änderung.
Ich bin gespannt, was der Ständerat dann dazu sagt. Es hat sich bereits ein namhafter Ständerat dazu geäussert, dass er das genauso sieht und der Ständerat hier wahrscheinlich bei seiner Version bleiben wird. Auch wir beantragen Ihnen, hier der Version des Ständerates zu folgen.
Bei Artikel 47a geht es um die Berichterstattung der Finma zu den Risiken des Klimawandels. Hier wurde eine Differenz künstlich aufrechterhalten, es ist ein wenig Wortklauberei. Ich appelliere an Sie, hier nachher der Bundespräsidentin zuzuhören, die uns in der Kommission versichert hat, dass es überhaupt keinen Unterschied macht, ob wir jetzt hieran festhalten oder nicht. Es ist ein bisschen merkwürdig, dass man an solchen Differenzen einfach künstlich festhält und das ganze Prozedere in die Länge zieht, obwohl man eigentlich gar keine echte Differenz mehr hat. Deshalb auch hier unser Antrag: Stimmen Sie der Mehrheit zu.
Bei den Strafbestimmungen geht es um Vorsatz und Fahrlässigkeit. Wir sind der Meinung, dass man diese Tatbestände eliminieren sollte, genau so, wie es der Ständerat vorschlägt. Auch das würde inhaltlich am Gesetz sehr wenig ändern. Auch hier gilt: Es ist wenig kompromissfähig, wenn man an einer Formulierung festhält, die nicht mehrheitsfähig und auch nicht sinnvoll ist. Auch hier hätte man die Differenz bereits bereinigen können.
Zu Artikel 48 Absätze 1 und 2 gab es vorhin bereits Ausführungen von Nationalrat Paganini. Er hat seinen Minderheitsantrag zurückgezogen. Wir werden den Einzelantrag Candinas ebenfalls annehmen.
Jetzt hätte ich eigentlich noch viel zu Artikel 48 Absatz 2bis zu sagen gehabt, aber leider wurde der Antrag dieser Minderheit soeben zurückgezogen.
In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und die Berücksichtigung unserer Positionen.