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Bäumle Martin · Nationalrat · 2020-09-10

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-09-10

Wortprotokoll

Wir sind heute in diesem Rat in der letzten Runde, wir haben nur noch wenige Differenzen zu bereinigen. Der Ständerat hat sich in seiner letzten Runde in sehr vielen wichtigen Punkten dem Nationalrat angeschlossen, was ich wichtig finde.

Unsere Kommission hat sich jetzt unter anderem bei Artikel 40a dem Ständerat angeschlossen. Bei den Absätzen 1bis und 1ter geht es insbesondere um die Zweckbindung der Flugticketabgabe für erneuerbare Treibstoffe. Das haben wir in unserem Rat noch detailliert in einem Absatz 1ter ausgeführt, mit dem wir eine Art Deckelung wie bei der KEV einführen wollten, damit nicht das gesamte Geld für eine sehr teure Massnahme abgeholt werden kann. Der Ständerat hat gesagt, es sei nicht sinnvoll, diesen Absatz 1ter ins Gesetz zu schreiben. Dem schliessen wir uns an. Wir sind der Meinung, dass der Bundesrat das in der Verordnung regeln kann. Der ursprüngliche Absatz 1ter könnte durchaus eine Anleitung sein, wie die Verordnung dann aussehen könnte, damit die synthetischen Treibstoffe rasch Wirksamkeit entfalten können.

Ebenso haben wir unterdessen bei Artikel 47a keine Differenz mehr. Hier geht es um die Überprüfung der Geldströme durch SNB und Finma. Der Ständerat hat das etwas anders formuliert; am Ende muss man sagen, dass die Differenz nur redaktioneller Natur ist. Ich bin froh, wurde die Minderheit zurückgezogen. Jetzt können wir eigentlich sagen, dass etwas in dieser Richtung gemacht wird. Wir meinen ungefähr dasselbe. In einem solchen Bericht können selbstverständlich auch Massnahmen vorgeschlagen werden; es ist klar, dass man in einem Bericht auch Empfehlungen abgibt. Aber es gibt im Gesetz keine Verpflichtung. Die SNB und die Finma sind frei, das zu tun, was sie für richtig halten. Das ist auch ihr Job.

Wir haben uns auch in einem weiteren Artikel dem Ständerat angeschlossen: In Artikel 15 Absatz 3 wollten wir bezüglich Privatanteil Dienstfahrzeuge eine steuerliche Entlastung einführen. Der Ständerat wollte hier keine Tür für eine Steuerdebatte öffnen und hat das wieder gestrichen. Wir schliessen uns dem an. Aber parallel dazu hat die Kommission unbestritten ein Postulat überwiesen, um dieses Thema zeitnah separat aufzugreifen, ohne es aber jetzt noch wie eine Steuervorlage in dieses Gesetz hineinzupacken. Wir bleiben mit einem Postulat an diesem Thema dran, das noch in diesen Rat kommen wird.

Dann haben wir noch einige Differenzen. Die wichtigste betrifft die Abgabe Allgemeine Luftfahrt, das wurde schon erwähnt. Herr Jauslin hat sehr gut ausgeführt, was das heisst. 500 Franken wären unanständig tief. Damit würde sich jeder normale Passagier, jeder Bürger veräppelt vorkommen, wenn er eine Abgabe auf seinem Ticket bezahlen muss. Ich sage einmal, die eher Reichen würden dann quasi mit fast gar nichts davonkommen. Die Bandbreite von 500 bis 5000 Franken ist genau so ausgelegt, dass eben grosse, schwere Flugzeuge mit weiten Distanzen die 5000 Franken erreichen würden. Bei kleinen Flugzeugen auf Kurzstrecken wären es 500 Franken. Diese Abgabe wäre wahrscheinlich immer noch tiefer als bei normalen Passagierklassen, aber es wäre eine vertretbare Grösse.

Zudem haben wir noch zwei Punkte dazu aufgenommen. Diese Abgaben können auch noch reduziert werden, wenn z.[NB]B. ein Privatjet auch erneuerbares Kerosin beimischen würde. Das ist eine Möglichkeit, die wir im Gesetz geschaffen haben. Zudem haben wir neu die Wettbewerbsfähigkeit der Flugplätze eingefügt. Es könnte also sein, dass ein Abflug ab Zürich etwas teurer wäre als ab Sion, um sicherzustellen, dass die regionalen Flugplätze dann kein Problem erhalten würden, weil es zu teuer wäre. Wir haben dort noch eine kleine Verbesserung eingebaut, in der Hoffnung, dass der Ständerat jetzt akzeptiert, dass wir hier die 5000 Franken belassen - er hat diese Obergrenze mit 22 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung nur knapp abgelehnt.

Wir haben noch eine Differenz in Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe g. Es geht darum, dass der Ständerat in dieser Vorlage ursprünglich erwähnt hat, dass mit dieser Bestimmung im Gebäudebereich "Anlagen zur Produktion erneuerbarer Gase" gefördert werden können. Wir haben daraus "Anlagen zur Produktion erneuerbarer Substrate" gemacht, in der Meinung, das beinhalte Gase, Flüssigkeiten und Festkörper. Das wurde dann etwas überinterpretiert; Substrate hätten auch noch andere Dinge wie Fleischersatzprodukte sein können. Das wurde im Gebäudebereich nicht unbedingt als zielführend angeschaut. Darum schlagen wir jetzt dem Ständerat "Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energieträger" als Wording vor. Damit sind Gase, Flüssigkeiten und Festkörper im Gebäudebereich gemeint. Dann könnte uns der Ständerat hier auch folgen. [PAGE 1358]

Bei den Strafbestimmungen in Artikel 52 ff. bleiben wir auf unserer Linie. Ich bin der Meinung, es ist die richtige Linie. Wie will der Ständerat hier reagieren? Ich nehme an, wir werden das morgens um sieben Uhr in der Einigungskonferenz diskutieren.

Dann haben wir noch Differenzen in Artikel 48 Absätze 1bis, 2 und 2bis des Mineralölsteuergesetzes. Meiner Ansicht nach ist das ein etwas unglücklicher Artikel, an dem beide Räte gebastelt haben. Ich bin der Meinung, dass wir uns heute dem Einzelantrag Candinas anschliessen sollten. Wir haben deshalb den Antrag unserer Minderheit zurückgezogen. Wir sind nicht überzeugt, dass dieser Artikel so, wie er hier legiferiert worden ist, sinnvoll ist, weil er neue Türen öffnet und Unsicherheiten birgt. Ich bin gespannt, ob der Ständerat auf diesen Kompromiss, den wir ihm anbieten, einschwenkt. Das wäre schön, dann hätten wir eine Differenz weniger. Wenn nicht, werden wir auch hier morgens um sieben Uhr nochmals intensiv diskutieren, welches der richtige Weg ist, und Ihnen dann den Antrag der Einigungskonferenz unterbreiten.

Ich komme zum Fazit: Wir haben ein gutes Gesetz. Es ist ein typisch schweizerischer Kompromiss. Es ist nicht das Wunschprogramm der Grünliberalen. Wir hätten am liebsten eine wirksame Lenkungsabgabe, die wesentlich einfacher wäre und wesentlich weniger gesetzliche Regulationen brauchen würde. Das ist aber politisch nicht mehrheitsfähig, weder in diesem Rat noch in der Bevölkerung. Also müssen wir uns nach dem Machbaren strecken. Das Netto-null-Ziel für 2050 ist für alle zwingend. Das hat der Bundesrat gesagt. Die Grünliberalen wollen mit dem Netto-null-Ziel für 2040 noch etwas ehrgeiziger sein. Wir wollen aber dieses Ziel erreichen, und dieses Gesetz ist ein wesentlicher Schritt dazu. Es werden keine Kosten generiert. Wir generieren Investitionen und Nutzen für Innovation, Wirtschaft und Gewerbe.

In diesem Sinne werden wir das Gesetz mit Überzeugung unterstützen und freuen uns auch auf die Volksabstimmung.