Lexipedia

Rutz Gregor · Nationalrat · 2020-09-10

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-10

Wortprotokoll

Sie haben es von den Kommissionsberichterstattern gehört: Wir haben hier mit dieser Riesenvorlage ein eigentliches Sammelsurium verschiedenster Anliegen vor uns - oder man könnte auch sagen: einen schönen Geschenkkorb, in dem für jeden Geschmack etwas drin ist.

Diese Vorlage hat, wie es erwähnt worden ist, vier verschiedene Teile: das Postgesetz, das die Printmedien betrifft, und das Radio- und Fernsehgesetz, das Radio und Fernsehen betrifft. Dann gibt es etwas ganz Neues, das Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien, und einen weiteren Teil - das ist aus unserer Sicht der wichtigste -, die Präzisierung von Artikel 70 Absatz 2 des Radio- und Fernsehgesetzes. Hier geht es überhaupt nicht um Medienförderung, sondern hier geht es um die Beendigung eines rechtswidrigen Zustandes. Die Steuerverwaltung erhebt von Arbeitsgemeinschaften Radio- und Fernsehabgaben, obwohl das nie unsere Meinung, die Meinung des Gesetzgebers, war. Da komme ich mir schon etwas vor wie in einer Bananenrepublik, wenn man eine so wichtige Sache in ein Förderungspaket einpackt, obwohl es sachlich überhaupt nichts miteinander zu tun hat.

Wie toll die Zustände sind, in denen wir leben, sehen Sie an der übernächsten Vorlage, bei der es um die Rückvergütung der rechtswidrig erhobenen Mehrwertsteuer auf die Billag-Gebühren geht. Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich.

Wir sind der Auffassung, dass diese Riesenvorlage so nicht beraten werden kann aus den Gründen, die auch schon die Kommissionsberichterstatter genannt haben. Es ist im Grundsatz schon sehr gefährlich, Geld in dieser Grosszügigkeit, wie Sie das hier vorsehen möchten, zu verteilen. Ich sage es einfach all jenen, welche immer wieder die Landwirtschaft kritisieren: Wenn Sie diesem Paket ernsthaft zustimmen möchten, müssen Sie in Zukunft nie mehr irgendetwas zu Subventionen sagen. Der Subventionsmechanismus, den Sie hier installieren wollen, ist absoluter Irrsinn. Wir laufen in eine Situation hinein, in der dasjenige Unternehmen am Schluss gewinnt, das am meisten Subventionen abholt. Das ist nicht gerade die Form wirtschaftlichen Wettbewerbs, die ich mir vorstelle und die ich mir wünsche.

Der schwierigste Punkt in dieser Vorlage ist der, dass zur Förderung der Online-Medien gar keine Verfassungskompetenz besteht. Das war bis vor einigen Jahren auch völlig klar. Der Bundesrat hat es auch entsprechend formuliert, als es vor acht Jahren um eine Motion der Staatspolitischen Kommission zur Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktion der Medien ging. Der Bundesrat hat sich dahingehend geäussert, dass man das so nicht wolle, aber allenfalls später eine Verfassungsbestimmung schaffen könnte, um die nötige Bundeszuständigkeit für eine direkte Medienförderung zu schaffen.

Diese Punkte gilt es sehr ernst zu nehmen. Ich habe kein Problem damit, wenn Sie verschiedene Meinungen haben und hier die Medien fördern möchten. Doch was nicht angeht, ist, dass wir hier Gesetze beschliessen, für welche wir keine verfassungsmässige Zuständigkeit haben; dagegen wehren wir uns.

Sie müssen auch einmal schauen, wie das dann herauskommt, wenn Sie beginnen, Online-Portale zu fördern. Hier ist mir eine Aussage von Professor Otfried Jarren, damals Präsident der Eidgenössischen Medienkommission, ins Auge gestochen, der vorgeschlagen hat, dass man doch ein eigenes Label machen könnte, um dann entsprechend zu entscheiden, welches Online-Portal nun Förderungsgelder erhalten solle und welches nicht, ein Label, das zeige, dass man professionelle Standards habe und nach den Regeln der Kunst arbeite. Stellen Sie sich das einmal vor. Die Bundesverwaltung sagt dann: "Ihr seid gut, ihr macht schöne Berichte; ihr seid weniger gut, ihr seid vielleicht zu kritisch" - und dann wird das Geld nach dem Gutdünken der Verwaltung verteilt. Das sind ganz, ganz heikle Situationen, in die wir da hineingeraten. Das ist einer direkten Demokratie unseres Erachtens nicht würdig. Das müssen wir genauer anschauen.

Wir bitten Sie zunächst einmal, hier nicht einzutreten, weil wir das Gefühl haben, dass wir mit dieser Vorlage völlig auf dem falschen Weg sind - das kommt nicht gut. Doch was ganz wichtig ist: Wenn Sie diese Punkte trotzdem diskutieren wollen, lehnen Sie diese Rückweisung ab. Das ist eine Art Rettungsaktion, wie es auch schon von den Kommissionssprechern gesagt worden ist. Wenn Sie der Auffassung sind, die indirekte Presseförderung und die Regeln, die im RTVG gelten, sollten weitergeführt werden, und wenn Sie meinen, dass man die Privaten dort etwas stärken sollte, dann müssen Sie diese Rückweisung ablehnen; dann kann das passieren. Doch wenn Sie die Vorlage zurückweisen, gibt es erstens eine riesige Verzögerung. Das sage ich auch an die Adresse all der Verlage, die in den letzten Tagen herumtelefoniert haben. Zweitens wird das ganze Paket von uns entschieden bekämpft werden.