Hess Hans · Ständerat · 2002-09-18
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Bei der Behandlung von Absatz 2 hat die Kommission festgestellt, dass sowohl die ursprüngliche Fassung des Ständerates als auch diejenige des Nationalrates zu Interpretationsproblemen führen.
Bei der ursprünglichen Fassung des Ständerates gab der Begriff "ordentliche Rekrutenschule" Anlass zu Diskussion. Nach dem Besuch bei der Durchdiener-RS in Bern Ende Januar dieses Jahres war die Kommission der Auffassung, dass die Durchdiener erst nach der Rekrutenschule zusammengefasst werden sollen: Sie rücken zwar als Durchdiener ein, absolvieren aber die RS mit den übrigen Rekruten der entsprechenden Truppengattung. Unmittelbar nach der RS leisten sie dann ihren ganzen übrigen Dienst an einem Stück. Dadurch erhalten alle Rekruten der gleichen Truppengattung dieselbe Ausbildung.
Das VBS war nun der Ansicht, "ordentliche Rekrutenschule" bedeute das Ausbildungskonzept "eine RS". Gemäss Nationalrat hingegen sollen Durchdienerrekruten die Rekrutenschule "in der Regel" zusammen mit den Nicht-Durchdienerrekruten absolvieren, aber es muss auch die Möglichkeit bestehen, eine reine Durchdiener-RS durchzuführen. Bei der Fassung des Nationalrates ist somit der Passus "in der Regel" problematisch.
Aus diesen Gründen beantragt die Kommission die neue Formulierung, die nun vorliegt. Dabei will die Mehrheit die Fassung des Nationalrates ohne den Passus "in der Regel". Sie will keine Durchdiener-RS. Mit dem Begriff "ordentliche" wollten wir zum Ausdruck bringen, dass wir keine spezielle Durchdiener-RS wollen, sondern eine durchmischte.
Ich darf hier auf das Amtliche Bulletin unserer Erstberatung vom 13. März 2002 verweisen. Ich habe als Berichterstatter damals ganz klar gesagt, dass wir das so meinen. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir sonst Gefahr laufen, zwei Arten von Rekrutenschulen zu haben, was unserem Milizsystem nicht entsprechen würde. Deshalb verlangen wir diese Trennung.
Es ist interessant, dass Herr Bundesrat Schmid am gleichen Tag gesagt hat: "Die Differenz .... ist für mich nicht sehr gravierend; es handelt sich um eine organisatorische Frage, ob Sie diese Schulausbildung voranstellen oder nicht. Der Chef Heer hat mir versichert, dass es keinen Einfluss auf dieses Ausbildungssegment hat, selbst wenn Sie hier der Minderheit respektive dem Bundesrat folgen." (AB 2002 S 133) Es war damals also klar, was wir wollten.
Darum beantrage ich Ihnen, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Den Standpunkt der Minderheit vertritt Kollege Béguelin.