Schmid Martin · Ständerat · 2020-09-10
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-10
Wortprotokoll
Auch ich bin im Unterschied zum Nationalrat für Eintreten. Auch ich bin wie viele meiner Vorredner als Anwalt tätig, wenn auch nur gelegentlich prozessual. Zu meiner Interessenbindung: Ich war auch einmal in einer Selbstregulierungsorganisation tätig. Ich kenne die Umstände dieser Thematik ein bisschen.
Aus meiner Sicht ist einfach noch hinzuzufügen, dass man aus der gesetzgeberischen Optik heute die Entscheidung zu fällen hat, ob wir vom Grundkonzept abweichen wollen, dass die Kontrolle dann stattfindet, wenn das Geld in den sauberen Geldkreislauf kommt. Das ist für mich das Grundkonzept, das wir nicht verlassen dürfen. Aus meiner Sicht sollen die Gelder deliktischer Herkunft eben beim Eintritt in den sauberen Vermögenskreislauf geprüft werden, denn dort ist ja die Schnittstelle, wo das Geld vom deliktischen Teil in den sauberen Vermögenskreislauf kommt und wo es um die Frage des Kontos und der Einzahlung geht.
Die Finanzintermediäre sind ja heute schon alle dem Gesetz unterstellt. Warum will man jetzt in Bezug auf diese Konten und Gelder nachgelagerte Berater erfassen, die keinen Einfluss auf die Vermögenswerte haben und auch nicht verfügungsberechtigt sind? Das entspricht nicht meiner Vorstellung, wie man Geldwäscherei effektiv, wirksam bekämpfen kann. Meines Erachtens geht der Bundesrat mit der Unterstellung der Berater zu weit. Deshalb ist aus meiner Sicht nach dem Eintreten, das in unserem Rat nicht bestritten ist, überall der Mehrheit zu folgen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir ja rund um die Trusts und die Panama Papers sehr viele Diskussionen gehabt haben. Die Schweiz war damals auch in diese Thematik involviert, vor allem der Finanzplatz Genf. In der Kommission haben wir die Frage gestellt, wie viele Strafverfahren in der Schweiz effektiv aus den Panama Papers resultierten. Soweit ich mich erinnere, hat das Bundesamt für Justiz gesagt, es seien zwei gewesen.
Wie meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, haben wir mit Artikel 305bis StGB heute schon die gesetzliche Grundlage. Die Berater können auch, sofern sie als Gehilfen oder Mittäter unterwegs sind, strafrechtlich belangt werden. Das zeigt eigentlich, dass die Probleme in diesem Bereich nicht in der Schweiz liegen. Höchstwahrscheinlich liegen sie an einem ganz anderen Ort, weil unser System schon heute effizient ist. Unser System funktioniert, wir haben auch immer mehr Meldungen. Ich glaube auch, dass die Schweiz mit der Quasi-Abschaffung der Inhaberaktien nochmals einen Schritt getan hat.
Wie meine Vorredner bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, aber dann überall mit der Mehrheit zu stimmen, denn die Mehrheit folgt grossmehrheitlich dem Grundkonzept, dass Gelder deliktischer Herkunft beim Eintritt in den sauberen Vermögenskreislauf zu prüfen sind. Das genügt. Wenn man punktuell noch Verstärkungen zur Überprüfung der wirtschaftlich berechtigten Personen machen kann, dann ist das meines Erachtens eben effizient. Wir machen etwas, was in der Gesetzgebung eben auch wirkt und nicht einfach nur für die Galerie ist.
Deshalb bitte ich Sie, hier mit der Mehrheit zu stimmen.