Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2020-09-10
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-10
Wortprotokoll
Zuerst lege ich meine Interessenbindung offen: Ich bin bei der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV angestellt.
Im Gegensatz zu meinem Vorredner ist es für die SP zentral, dass der Service public aufrechterhalten wird, dass der Zug ans Ziel kommt und der Fahrplan eben nicht ausgedünnt wird. Die Nachfrage im öffentlichen Verkehr erholt sich nach dem Lockdown langsam wieder. Von den hohen Ertragsausfällen werden sich die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs allerdings nur schlecht erholen.
Aufgrund der Empfehlung des Bundesrates, während des Lockdowns wenn immer möglich zuhause zu bleiben und auch dort zu arbeiten, lag die Auslastung des öffentlichen Verkehrs teilweise bei gerade mal 20 Prozent. Nichtsdestotrotz mussten die Verkehrsunternehmen ihr Service-public-Grundangebot mit grossen Fixkosten aufrechterhalten, auch im Fernverkehr. Die Folge davon sind hohe Ertragsausfälle, wie sie soeben von den SBB veröffentlicht wurden. Diese Zahlen sprechen Klartext: Die SBB schreiben einen Halbjahresverlust von 479 Millionen Franken; im Vorjahr erzielten sie ein positives Ergebnis von 279 Millionen Franken. Deshalb ist es ganz zentral, dass wir jetzt alles daransetzen, nicht auf halbem Weg stehenzubleiben.
Der Bundesrat hat erkannt, dass die Verluste, welche der Lockdown im regionalen Personenverkehr und im Schienengüterverkehr verursacht hat, abgegolten werden müssen. Der Ständerat und auch Ihre KVF-N haben weitere Lücken im Ortsverkehr und im touristischen Verkehr geschlossen. Touristische Betriebe wie die Schifffahrt mussten ihren Betrieb während zweieinhalb Monaten ganz einstellen. Entsprechend gross sind die finanziellen Lücken, die entstanden sind. Diese lassen sich angesichts der Maskenpflicht - notabene auch auf dem Aussendeck - nicht schliessen.
Anders als beim regionalen Personenverkehr will der Bundesrat die im Fernverkehr entstandenen schweren Verluste nicht decken, obwohl auch dort immer ein Mindestangebot sichergestellt werden musste. Die Verluste belaufen sich auf rund 400 Millionen Franken. Davon sind indirekt auch die BLS und die SOB betroffen, die im Auftragsverhältnis für die SBB Fernverkehrslinien betreiben. Die SBB sollen diese Verluste gemäss dem erläuternden Bericht vorerst aus eigenen Mitteln auffangen, da sie ja einen gewissen Spielraum hätten.
Diese Beurteilung steht allerdings im Widerspruch zur Erhöhung der Darlehenslimite der Bundestresorerie um 500 Millionen Franken auf 750 Millionen Franken. Diese Erhöhung, die für Kredite mit extrem kurzer Laufzeit von höchstens einem Jahr zu nutzen ist, begründet der Bundesrat nämlich mit der Notwendigkeit der Überbrückung eines akuten Liquiditätsengpasses der SBB. Sie soll also schlicht zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der SBB bis Ende 2020 dienen. Die Aufnahme von Krediten führt ausserdem zu weiterem Spardruck, worunter vor allem das Personal leiden wird. Es braucht also auch im Personenfernverkehr und damit verbunden auch bei den internationalen Zugverbindungen eine Defizitdeckung durch den Bund. Ohne diese kommen die SBB in den nächsten Monaten in massive finanzielle Schwierigkeiten. Da können wir nicht einfach tatenlos zusehen. Dass dabei insbesondere die Arbeitsbedingungen und der Personalbestand unter Druck kommen, ist keineswegs eine unbegründete Befürchtung und nach der ausserordentlichen Leistung des Verkehrspersonals während der Corona-Krise [PAGE 1375] eine äusserst bittere Pille - gerade auch dann, wenn noch ein akuter Personalmangel wie bei den Lokführern dazukommt. Es reicht deshalb nicht, wenn der Bund den SBB zusätzliche Kredite zu marktüblichen Zinsen gibt, die rasch zurückbezahlt werden müssen, weil diese Schulden vor allem beim Personal zu Spardruck führen.
Damit der Zug sein Ziel erreicht, braucht es eine Ergänzung im Personenbeförderungsgesetz. Für die Jahre 2020 und 2021 soll der Bund deshalb gemäss meiner Minderheit in Abweichung von Absatz 2 Abgeltungen für die Linien des Fernverkehrs ausrichten. Die Bemessung soll aufgrund der Linienerfolgsrechnungen der Konzessionsinhaberinnen erfolgen. Die Finanzhilfe des Bundes setzt voraus, dass die Covid-19-bedingten Ausfälle in den Jahren 2020 und 2021 nach Abzug aller Reserven der Sparte Fernverkehr die in den Jahren 2017 bis 2019 erzielten Spartengewinne übersteigen. Mit dem Einbezug aller Reserven sowie der Berücksichtigung der Gewinne der letzten Jahre wird eine vergleichbare Rechtsgrundlage geschaffen, wie sie Ihnen der Ständerat und Ihre Kommission für den touristischen Verkehr vorschlagen.
Ich danke Ihnen für die Zustimmung zu meinem Minderheitsantrag, damit der Zug auch weiterhin ins Ziel kommt.