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Thurnherr Walter · 2020-09-10

Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-10

Wortprotokoll

Es ist ja sprachlich nicht gerade ideal. Es gibt keine nicht dringlichen Eingriffe, deren Nichtausführung schädliche Konsequenzen beim Patienten nach sich zieht, sonst wären sie eben medizinisch dringlich. Oder aber der Zusatz bedeutet, dass jegliche möglichen Konsequenzen einer Nichtbehandlung des Patienten für einen sofortigen Eingriff sprechen, auch wenn es medizinisch nicht dringlich ist. Dann würde die Ergänzung den Handlungsspielraum des Bundesrates und damit der Kantone unnötig einengen.

Wenn Sie Interesse haben, möglichst wenige Differenzen mit dem Nationalrat zu hinterlassen, würde ich das, was dieser Antrag verlangt, nicht tun. Es ist klar, was gemeint ist, aber es schafft eine Differenz, die wir nicht für nötig erachten.

Deshalb würden wir den Antrag der Kommission ablehnen.

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