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Masshardt Nadine · Nationalrat · 2020-09-10

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-10

Wortprotokoll

Bei dieser parlamentarischen Initiative geht es um eine kleine, aber wichtige Sache, welche mit sehr wenig Aufwand umgesetzt werden könnte.

National- und Ständerat haben jüngst im Rahmen der Beratung des Parlamentsgesetzes entschieden, dass Ratsmitglieder neu amtliche Reisen in einem öffentlichen Register eintragen müssen. Diese Forderung stammte aus einer parlamentarischen Initiative Heer, die auch ich unterstützt und begrüsst habe. Doch leider ist diese Regelung unvollständig. Es ist nicht nachvollziehbar, dass hier nicht auch die Reisen auf Einladung schweizerischer, ausländischer oder internationaler Behörden oder Interessengruppen offengelegt werden müssen. Sogenannte Lobbyreisen sind also von dieser neu eingeführten Regelung im Parlamentsrecht ausgenommen.

Das ist störend, denn die Ungleichbehandlung von amtlichen Reisen und Reisen auf Einladung von Behörden und Lobby-Organisationen ist unlogisch und inkonsequent. Es gibt keinen Grund, diese zwei Arten von Reisen unterschiedlich zu behandeln, denn für die Bürgerinnen und Bürger ist es doch nicht nur wichtig zu wissen, wer Reisen auf Kosten der Bundesversammlung unternimmt. Für die Entscheidfindung der Bürgerinnen und Bürger ist es ebenso wichtig zu wissen, wer welche Reisen auf Einladung von welcher Lobby-Organisation oder eben Behörde unternimmt. Erst wenn aufgezeigt werden kann, wer eben wie vernetzt ist, werden auch allfällige Abhängigkeiten sichtbar.

Deshalb sollen wie die amtlichen Reisen auch Reisen von Ratsmitgliedern auf Einladung einer inländischen oder ausländischen Interessengruppe oder Behörde transparent gemacht werden. Dies wäre ohne grossen Aufwand machbar, denn das Register existiert ja bereits. Es müsste einzig mit einer Spalte ergänzt werden. Natürlich würde das Bringprinzip gelten, genauso wie beim Register zu den Interessenbindungen. Das heisst, wir müssten die Information den Parlamentsdiensten liefern, und nicht sie müssten uns nachrennen.

Zu guter Letzt sei auch festgehalten, dass es nun auch wieder nicht so viele Einladungen von Lobby-Organisationen und Behörden gibt. Ein solches erweitertes Register wäre also keinesfalls ein bürokratisches Monster.

Diese kleine Anpassung würde auf Verordnungsebene vorgenommen. Konkret ginge es um die Anpassung von Artikel 9a Buchstabe b der Parlamentsverordnung.

Ich bitte Sie, diese parlamentarische Initiative aus den erwähnten Gründen zu unterstützen.

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