Lexipedia

Minder Thomas · Ständerat · 2020-09-10

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-10

Wortprotokoll

Vorab meine Interessenbindung: Meine Firma stellt Desinfektionsmittel her und vertreibt solche und auch Schutzmasken.

Auch in einer Krise ist die Direktvermarktung, also der direkte Verkauf von medizinischen Gütern an Händler oder sogar an den Endkonsumenten, nicht Aufgabe des Staates. Gerade in einer Krise muss jeder Akteur seine Aufgabe, zu welcher er fähig und befugt ist, wahrnehmen. Der Staat bleibt bei seinen Kompetenzen und Aufgaben und die Privatwirtschaft bei ihren.

Es ist nicht Aufgabe des Staates, medizinische Produkte zu vermarkten. Immer wieder wird in diesem Hause Kritik laut, der Staat solle die Privatwirtschaft nicht konkurrenzieren. Dazu gibt es viele Vorstösse. Nur weil in der Corona-Krise zu wenig Alkohol, Schutzmasken, Desinfektionsmittel, Medikamente, Beatmungsgeräte usw. vorhanden waren, heisst das nicht, der Staat müsse selbst für die Besorgung und anschliessend die Vermarktung zuständig sein.

Ein Paradebeispiel, dass der Staat nicht alles kann und schon gar nicht besser als die Privatwirtschaft, ist der Fall der gekauften Maschine zur Herstellung von Schutzmasken. Zusammen mit dem Kanton Zürich hat der Bund eine Maschine gekauft, um Schutzmasken herzustellen. Sie lief monatelang nicht. Man hat sie anschliessend der Firma Flawa gegeben, die selbst etliche Mühe hatte, die Maschine zum Laufen zu bringen. Schlussendlich wurde die Maschine ganz an die Flawa verkauft. Der Staat ist zur Einsicht gekommen, dass er nicht der richtige Partner ist, um ein solches Geschäft erfolgreich zu betreiben.

Direktvermarktung - was heisst das? So wie es Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe g im Entwurf vorsieht, bedeutet das nichts anderes, als dass der Bund Schutzmasken selber einkaufen und direkt an den Bürger verkaufen kann. Das bedeutet das Wort Direktmarketing. Dieser Artikel erlaubt es ihm sogar, einen Online-Shop aufzuschalten und die Ware mittels Postpaketen direkt nachhause zu schicken. Dieser Artikel erlaubt es ihm, zusätzlich den Handel, die Grossverteiler, die Detaillisten, die Apotheken und die Drogerien ganz direkt zu konkurrenzieren. Wir müssen diesen Passus des Artikels streichen. Es ist wirklich nicht Aufgabe des Bundes, medizinische Waren direkt zu vermarkten und die freie Privatwirtschaft dadurch zu konkurrenzieren, zumal der Bund das bewiesenermassen gar nicht effektiv kann und weil gerade in einer Krise der Bund der Privatwirtschaft nicht noch den Umsatz streitig machen sollte.

Der Bund hat Schutzmasken direkt in China eingekauft und diese dann an Migros und Coop weiterverkauft. Grossverteiler können das selber, sie brauchen den Bund dazu nicht. Sie haben eigene Einkaufs-Offices im Fernen Osten oder im Ausland. Masken, die der Bund eingekauft hat, sind in Norddeutschland steckengeblieben und nur mit höchster diplomatischer Hilfe freigegeben worden. Andere durch den Bund eingekaufte Masken sind übrigens in Frankreich konfisziert worden und gar nicht erst in der Schweiz gelandet.

Wir haben in der SiK-S die Armeeapotheke angehört. Der oberste Verantwortliche hat unmissverständlich dargelegt, dass die Armeeapotheke gar nicht in der Lage ist, solche Beschaffungen und Herstellungen von fehlenden medizinischen Gütern im grossen Stil zu bewerkstelligen, insbesondere nicht in einer Krise. Wir sprechen bei dieser Vorlage nur von einer eventuellen zweiten oder dritten Welle. Die Armeeapotheke hat in der ersten Phase der Corona-Krise 2600 Offerten aus der Privatwirtschaft erhalten. Die Armeeapotheke war nicht in der Lage, diese zu handhaben. Ein Paradebeispiel ist auch hier der völlig überteuerte Einkauf von Schutzmasken bei einer Start-up-Unternehmung.

Es fehlten während der Corona-Krise 600 Medikamente. War die Armeeapotheke in der Lage, auf die Nachfrage zu reagieren und das Vakuum zu füllen? Nein, nicht einmal mit Unterstützung von Angehörigen der Armee im Assistenzdienst. Diese Beispiele und der Kauf der Flawa-Schutzmaskenmaschine zeigen exemplarisch, dass der Staat gar nicht in der Lage ist, solche Aufgaben erfolgreich zu handhaben, geschweige denn, das eingekaufte Produkt noch direkt zu vermarkten. Der Bund war nicht einmal in der Lage, seine bereits eingekauften und vermotteten Schutzmasken richtig zu bewirtschaften.

Der Mangel an genügend medizinischen Gütern und Schutzmasken, an Ethanol, Desinfektionsmitteln usw. ist in erster Linie der fehlenden frühzeitigen Beschaffung durch staatliche Institutionen wie Spitäler und den fehlenden Pflichtlagern zuzuschreiben - und nicht dem Unvermögen der Privatwirtschaft, zu produzieren. Die Bevölkerung, den Handel und die Spitäler mit genügend Gütern einzudecken, ist Aufgabe der Privatwirtschaft und nicht des Staates.

Erlauben Sie mir zum Schluss eine nicht unwesentliche Bemerkung. Bei vielen dieser medizinischen Güter ist der Staat Kontrolleur der Privatwirtschaft: Er entscheidet via Swissmedic über die Zulassung von Medikamenten und via BAG bei Desinfektionsmitteln über die Biozid-Zulassung. Bei Schutzmasken überprüft er die Filtereigenschaften, die Typenbezeichnung, die Normen, und er überprüft, ob die Vermarktungsbotschaften lauter sind. Der Bund legt auch die fachlichen Kriterien des Verkaufspersonals fest: Der Apotheker, Drogist und Arzt bedarf der entsprechenden Ausbildung, um die Arzneimittel zu verkaufen. Möchte der Bund so, wie es Buchstabe g vorsieht, ebenfalls medizinische Güter direkt vermarkten und verkaufen, so müsste auch er über das entsprechend ausgebildete Personal verfügen. Die Armeeapotheke verfügt zwar über solches Personal, doch dieses war in der Krise heillos überfordert, um nur schon seine jetzigen bestehenden Aufgaben pflichtbewusst zu erfüllen.

Somit liegt es auf der Hand, dass der Bund bei derart heiklen und gesundheitsrelevanten Waren nicht gleichzeitig Kontrolleur und Inverkehrbringer sein kann. Wäre das der Fall, so wäre das der Privatwirtschaft gegenüber höchst unfair. Die Privatwirtschaft unterliegt bei vielen dieser medizinischen Güter der staatlichen Kontrolle, und sie bezahlt übrigens dafür. Die Gewaltentrennung ist gegeben. Vermarktet der Staat die medizinischen Güter selbst, so sind die wichtige Kontrolle und die Gewaltentrennung nicht mehr gegeben. Der Staat und die staatlichen Akteure können sich selber nicht kontrollieren.

Aus all diesen Überlegungen heraus bitte ich Sie, meinem Einzelantrag, Buchstabe g zu streichen, zuzustimmen.