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preparatory:AB 267090

Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-10

Wortprotokoll

Wir sprechen hier über Massnahmen auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes. Der Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist ein wichtiger Teil bei der Bewältigung der Pandemie. Der Bundesrat kann Massnahmen zum Schutz schutzbedürftiger Personen anordnen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, die Quarantäne von Arbeitnehmenden mit den damit verbundenen finanziellen Konsequenzen zu akzeptieren. Der Nationalrat hat sich dafür entschieden, diesbezüglich eine Regel aufzustellen. Wenn also eine Quarantäne auf der Grundlage der Covid-19-Massnahmen beschlossen werden sollte, müsste die Lohnfortzahlung dem Arbeitgeber zurückerstattet werden.

Ich bin der Ansicht, dass es sich in der Praxis um ein öffentliches Arbeitsverbot handelt, für das eine Entschädigung gewährt werden muss. Die Bestimmung enthält einen Verweis auf Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a0, wonach der Bundesrat den Kreis der von diesen Arbeitnehmerschutzmassnahmen betroffenen Personen zu bestimmen hat.

Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen. Sie entspricht dem Entscheid des Nationalrates. [PAGE 771]