Töngi Michael · Nationalrat · 2020-09-10
Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2020-09-10
Wortprotokoll
Sie wissen alle: Wir müssen in der Klimapolitik handeln, wir müssen vor allem bei den Flügen handeln, weil sie einen immer grösseren Anteil der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen in der Schweiz ausmachen. Im Zentrum dieser Diskussion steht meistens das Fliegen für Freizeit und Ferien, aber es wird natürlich nicht nur aus Lust und Laune geflogen; geflogen wird auch aus beruflichen Gründen, und hier steht der Bund als Arbeitgeber eindeutig auch in der Verantwortung.
Letztes Jahr sind die Bundesangestellten, wenn man es zusammenzählt, 1600-mal um die Erde geflogen. Der Bund hat einiges gemacht, um seine Umweltbilanz zu verbessern, insbesondere im Bereich der Gebäude, beim Papiersparen, beim Strom. Aber beim Fliegen sind wir nicht besser geworden, die Flüge haben seit 2006 um satte 24 Prozent zugenommen. Die Entwicklung geht also eindeutig in die falsche Richtung. Auswertungen zeigen, dass zwar nach Mailand, Lyon oder Paris hauptsächlich der Zug genommen wird, aber nach Brüssel, London oder Rom meistens das Flugzeug. Vereinfacht kann man zudem sagen, dass man den Zug dorthin nimmt, wo es eh schneller geht, als wenn man fliegt. Klimapolitisch ist das natürlich eine Nullaussage.
Es braucht also eine Reduktion der Flüge. Bisher hatten wir beim Bund sehr large Vorgaben. Erst im letzten Dezember hat der Bund einen Aktionsplan Flugreisen vorgestellt. Daraus wurde dann eine Verordnung, die am 1. Juli in Kraft getreten ist und auch eine Liste umfasst, wohin die Bundesangestellten neu den Zug nehmen müssen. Dieser Plan ist jedoch eine grosse Enttäuschung, denn weiterhin sind eigentlich genau die gleichen Städte mit dem Zug zu erreichen wie vorher. Es hat sich überhaupt nichts geändert mit dieser Regelung von sechs Stunden Zugreise, weil sie eben auch noch weitere Mängel hat. Wenn man eine zusätzliche Übernachtung braucht, darf man trotzdem fliegen, und Sie können sich gut vorstellen, wenn Sie nach Frankfurt gehen und eine Sitzung um 10 Uhr morgens haben, können Sie weiterhin fliegen, weil Sie gar keinen Zug haben, der so früh ankommt; oder wenn Sie eine Sitzung bis 17 oder 18 Uhr haben, dürfen Sie auch wieder nachhause fliegen, weil das eben so gilt.
Aus unserer Sicht ist das ganz klar falsch. Wir brauchen klarere Vorgaben in diesem Bereich. Die Verordnungsänderung des Bundesrates hat in diesem Bereich äusserst wenig gebracht und war eine grosse Enttäuschung. Ich glaube, wir als Parlament müssen hier eingreifen und eine klarere Regelung machen, sodass man sagt: Bis acht Stunden muss der Zug genommen werden. Dann haben wir effektiv eine Verschiebung und Verbesserung, ansonsten bleibt alles beim Alten.
Bitte unterstützen Sie diese parlamentarische Initiative.