Bischof Pirmin · Ständerat · 2020-09-10
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-10
Wortprotokoll
Es geht hier, wie es der Kommissionspräsident gesagt hat, um eine neu konzipierte Härtefallregelung. Sie orientiert sich aber eigentlich an der Idee des Bundesrates für die Wintersession, eine ordentliche Gesetzgebung mit den entsprechenden Hilfen zu machen. Der Unterschied ist, dass der Nationalrat gestern beschlossen hat, das in der jetzigen Gesetzgebung zu machen, es aber bei einer Härtefallregelung zu belassen. Dies bedeutet, dass nur in individuellen Härtefällen eine finanzielle Unterstützung gewährt wird - nicht eine generelle Unterstützung, wie wir sie beispielsweise während des letzten Lockdowns zwischen März und Mai erlebt haben.
In allen Mehrheits- und Minderheitsanträgen tauchen einige unbestimmte Rechtsbegriffe auf. Ich gehe davon aus, dass mit dem Begriff "Unternehmen" entweder eine Aktiengesellschaft, eine GmbH oder eine sonstige juristische Person gemeint ist, die wirtschaftlich tätig ist, aber auch eine Kollektivgesellschaft oder eine Einzelfirma. Eine Einzelfirma bedeutet: Das sind Selbstständigerwerbende, zum Beispiel ein Wirt oder eine Coiffeuse, die für sich selber selbstständig beruflich tätig sind. Auch sie sind mit "Unternehmen" gemeint. Das ist für die spätere Behandlung dann noch wichtig.
Wenn man die Differenz anschaut, sieht man, dass meine Minderheit die Minderheit ist, die - wie die Mehrheit - verlangt, dass der Bund sich nur beteiligt, wenn der entsprechende Kanton dies auch tut. Das hatte der Nationalrat noch nicht vorgesehen. Der Nationalrat wollte, dass der Bund unabhängig von einer kantonalen Beteiligung in Härtefällen zahlen muss.
Die Mehrheit und die Minderheit I wollen bei Artikel 8a, dass sich die Kantone beteiligen. Die Minderheit I unterscheidet sich von der Mehrheit in zweierlei Hinsicht: Erstens spricht die Mehrheit von "die Kantone", und meine Minderheit spricht vom "Sitzkanton". Die Meinung ist, dass es nur ein Kanton sein soll. Es ist auch denkbar, dass ein Unternehmen in mehreren Kantonen tätig ist - der Klarheit halber und um Bürokratie zu vermeiden, soll nur ein Kanton zuständig sein, und das ist der Sitzkanton, sofern die Unternehmung einen Sitz hat. Wenn es eine Einzelfirma ist, ist es halt dann der Wohnsitz des betreffenden Einzelunternehmers, wenn kein anderer Sitz vorliegt. Das ist der eine Unterschied, also die Beschränkung auf den Sitzkanton.
Zweitens wird die finanzielle Beteiligung des Kantons in der Gesetzgebung hier noch nicht zahlenmässig definiert. Das müsste dann der Bundesrat in der Verordnung machen. Die Mehrheit geht davon aus, dass die Kantone sich finanziell - wie es heisst - "entsprechend" beteiligen müssen. Doch der Begriff "entsprechend" hat meines Erachtens keinen materiellen Gehalt, er sagt nichts aus.
Ich bitte Sie, dieser Minderheit I zu folgen.