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Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2020-09-10

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-10

Wortprotokoll

Der Grundsatz "Spare in der Zeit, so hast du in der Not" hat sich eigentlich bewährt. Im Rahmen der Covid-19-Verordnung wurde es auch ermöglicht, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen. Diese Massnahme ermöglicht es Arbeitgebern, die in guten Zeiten vorgesorgt und Arbeitgeberbeitragsreserven geäufnet haben, diese in Zeiten von Corona zu nutzen. Dies schlägt sich dann unmittelbar und vollumfänglich in einer entsprechenden Entlastung ihres Liquiditätsbedarfs sowie einer Verbesserung ihres Jahresgewinns oder einer Verminderung ihres Jahresverlusts nieder. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen. Der Arbeitgeber zieht ihnen wie unter normalen Umständen ihren Beitragsteil vom Lohn ab, und die gesamten Beiträge werden ihnen von der Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben. Die Verlängerung der Möglichkeit der Verwendung von Arbeitgeberbeitragsreserven für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge nützt den Arbeitgebern unmittelbar, ohne den Staat oder Dritte zu belasten.

Ich bitte Sie, diesen Einzelantrag zu unterstützen.