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Stark Jakob · Ständerat · 2020-09-10

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-10

Wortprotokoll

In aller Kürze: Das Covid-19-Gesetz löst das Notrecht ab. Es ist trotzdem eine Notlösung, die aus materieller, aber ebenso aus staatspolitischer Sicht zeitlich eng befristet sein soll. Obwohl gegenüber der Vernehmlassungsvorlage die Frist reduziert wurde, soll das Covid-19-Gesetz generell weit über ein Jahr gültig sein, in einzelnen Punkten sogar plus/minus doppelt so lange. Wenn ich die Covid-19-Lage beurteile, komme ich - eingedenk der stark verbesserten Behandlungs- und Impfmöglichkeiten ab Frühjahr 2021 - zum Schluss, dass ein Ende der Covid-19-Krise im Sommer 2021 als Hauptszenario mit grosser Eintretenswahrscheinlichkeit betrachtet werden kann.

Aus diesem Grunde beantrage ich, dass das Covid-19-Gesetz nur bis zum 30. September 2021 gültig sein soll. Die verkürzte Gültigkeit ist gleichzeitig auch ein wichtiges positives Signal an die Schweizer Bevölkerung, ein Signal der Zuversicht und ein Signal des Willens, Notrecht und Notgesetze zeitlich möglichst zu begrenzen.

Ich bitte Sie, der Änderung zuzustimmen.