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Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-09-18

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Ich kann selbstverständlich die Frage der Verfassungsmässigkeit jetzt auch nicht beurteilen. Ich bin aber der Meinung, dass diese Frage im Rahmen der Differenzbereinigung geklärt werden könnte und dass wir selbstverständlich nur etwas machen dürfen, das verfassungskonform ist. Ich würde jetzt einmal sagen, es sei nicht a priori nicht verfassungskonform, und deswegen würde ich diese Prüfung gerne machen. Man kann sie nur machen, wenn man heute dem Antrag Plattner zustimmt. Wenn man ihn ablehnt, ist diese Prüfung nicht mehr möglich. Wenn wir dem Antrag Plattner heute nicht zustimmen, dann ist das einfach nochmals die klare Aussage, dass man den Wechsel zur Individualbesteuerung auf Jahrzehnte hinaus nicht vornehmen will. Denn dann müssen die Kantone zwingend bis im Jahre 2008 das Teilsplitting umsetzen. Das gibt neue Belastungsverhältnisse in den Kantonen, und es ist von der Verwaltung her, aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern her undenkbar, dass man dann nachher sofort wieder zu einem grundsätzlich anderen System übergeht. Auch in der Steuerpolitik muss ja wohl eine gewisse Rechtssicherheit gelten.

Wenn wir dem Antrag Plattner heute zustimmen, dann eröffnen wir doch die Chance, dass die unerlässliche formale Harmonisierung, die erfolgen muss, nicht auf der Ebene Teilsplitting erfolgt, sondern so, dass die Individualbesteuerung angegangen werden kann und dass zumindest keine Änderung erfolgt, die diese Individualbesteuerung auf Jahre oder Jahrzehnte hinaus verzögert. Das ist der Entscheid, den wir heute fällen. Persönlich teile ich die Meinung, die Herr Schiesser geäussert hat. Das Teilsplitting ist nicht unbedingt das Wunschmodell der Kantone, sondern sie wollen einfach, im übergeordneten Interesse - wir müssen auf Bundesebene das Problem der Ehegattenbesteuerung lösen, und dies soll via ein Teilsplitting gemacht werden -, dieses Teilsplitting mittragen. Aber sie äusserten in der Kommission mehrfach die Angst, dass sie dann natürlich unter den Druck kommen, den Haushaltabzug einzuführen, obwohl das im Steuerharmonisierungsgesetz nicht vorgesehen ist. Sie äusserten die Bedenken, dass sie aus faktischen Gründen dann auch dazu gezwungen würden, obwohl sie diesen Abzug sachlich falsch finden.

Aus diesem Grund würde ich es begrüssen, immer unter der Voraussetzung, dass es verfassungsrechtlich sauber und korrekt ist, dass wir den von Herrn Plattner aufgezeigten Weg beschreiten, heute dem Antrag Plattner zustimmen und die notwendigen Abklärungen machen. Wenn diese verfassungsrechtlich nicht negativ ausfallen, sollten wir diesen Zwischenschritt der Kantone vermeiden und damit die Option offen halten, die Sie gestern ja alle für eine mittelfristige Zukunft als richtig beurteilt haben.

Ich empfehle Ihnen deshalb, dem Antrag Plattner zuzustimmen.