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David Eugen · Ständerat · 2002-09-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Wenn ich seinen Antrag richtig verstanden habe, möchte Herr Plattner, dass die Kantone die Möglichkeit haben, vom Doppeltarif, den die meisten Kantone jetzt haben, zur Individualbesteuerung statt zum Teilsplitting zu wechseln. Das ist die Zielrichtung, wenn ich das richtig verstanden habe. Das ist jedoch nicht möglich, das ist technisch unmöglich. Die Kantone können jetzt nicht sagen, sie gingen den anderen Weg, weil auf Bundesebene die Lösung Teilsplitting gewählt worden sei, sie gingen den Weg Richtung Individualbesteuerung. Technisch ist es einzig möglich, den Doppeltarif einfach zu zementieren, zu sagen, man gehe nicht zum Teilsplitting über, man behalte diesen noch schlechteren Doppeltarif bei, der für die Verheirateten die Probleme überhaupt nicht löst. Aber man kann die von Herrn Plattner gewünschte Lösung der Individualbesteuerung in den Kantonen nicht umsetzen. Das ist unmöglich.

Dann hätte man zwei Systeme nebeneinander. Man hätte auf der Bundesebene den Übergang zum Teilsplittingsystem, den wir gestern beschlossen haben, und die Kantone sollten den Doppeltarif weiterführen können. Was haben die Kantone dazu gesagt? Das steht auf Seite 3019 der Botschaft, und ich glaube nicht, dass wir dazu noch einmal eine Konsultation durchführen müssen. Denn es steht dort: "Aus der Sicht der konsultierten Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden - einem gemeinsamen Organ des Eidgenössischen Finanzdepartementes und der FDK - drängt sich jedoch aus Gründen der Steuerharmonisierung nach wie vor eine Verankerung des Splittingprinzipes im StHG auf, allerdings ohne Festlegung eines Divisors. Mit diesem Mittelweg ist dem Anliegen der Steuerharmonisierung Rechnung getragen." Das entscheidende Organ der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen hat sich also zu diesem Punkt ganz klar geäussert und hat erklärt, dass es ein harmonisiertes System möchte. Diese Steuerharmonisierung kann man nach meiner Überzeugung nicht je nach Gusto einmal umsetzen und das andere Mal nicht. Man muss sich dann auch dazu bekennen, und das tut das in dieser Frage entscheidende Organ ausdrücklich, nämlich diese gemeinsame Kommission. Sie ist ja von Verfassung wegen dafür zuständig, die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen zu harmonisieren.

Die Kantone selbst wollen das also nicht, und sie wollen es aus guten Gründen nicht, weil damit die Komplikationen im Steuersystem erhöht werden. Daher bin ich der Meinung, dass wir hier nicht gegen den Willen dieses für die Steuerharmonisierung entscheidenden Organes, das im Wesentlichen durch die Kantone bestimmt wird, entscheiden dürfen. Wenn wir im Sinne der Willensäusserung der Kantone entscheiden wollen, müssen wir den Antrag Plattner ablehnen. Ich glaube nicht, dass wir diesbezüglich die Kantone nochmals anhören müssen. Sie haben sich dazu bereits klar geäussert.

Ich empfehle Ihnen, diesen Antrag abzulehnen.