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Heer Alfred · Nationalrat · 2020-09-14

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-14

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen über die Arbeit der Subkommission EJPD/BK Bericht erstatten. Wir beschäftigten uns im vergangenen Jahr vor allem mit der Umsetzung des neuen Asylgesetzes. Hier haben wir festgestellt, dass das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen 16,8 Prozent der Fälle zurückgewiesen hat. Es scheint offensichtlich doch so zu sein, dass das neue Gesetz dazu führt, dass dreimal mehr Rechtsfälle an das EJPD zurückgewiesen werden. Mit dem alten Gesetz waren es lediglich 4,8 Prozent. Das Bundesverwaltungsgericht macht geltend, dass das Problem systemimmanent sei. Wir haben aber die Behandlung dieses Geschäftes noch nicht abgeschlossen. Wir möchten wissen, was die genauen Gründe sind.

Dann war natürlich bezüglich Covid-19 in diesem Jahr eine Aussprache mit dem EJPD und hier mit dem Bundesamt für Justiz ein Thema. Dort stellt sich die Frage der Rechtmässigkeit bezüglich des Epidemiengesetzes. Es sieht ja lediglich Bussen vor, abschliessend Bussen. Der Bundesrat hat ja hier aufgrund von Artikel 7 des Epidemiengesetzes Betriebsschliessungen angeordnet, also für Autowaschanlagen oder für Gastrobetriebe. Es ist aber so, dass der Bundesrat dieses Gesetz zusätzlich mit Artikel 185 der Bundesverfassung mittels Notrecht verschärft hat und aus Übertretungstatbeständen Vergehenstatbestände gemacht hat, und dies ist nach Ansicht namhafter Rechtsprofessoren eigentlich unzulässig.

Es ist auch gemäss der Wegleitung des Bundesamtes für Justiz für die Gesetzgebung, Seite 235, eigentlich nicht zulässig, dass ein Gesetz, das Epidemiengesetz, mittels Notrecht verschärft wird. Hier geht es, auch wenn die Covid-19-Krise zum damaligen Zeitpunkt nicht hat unterschätzt werden dürfen, nicht an, dass man den Rechtsstaat auf diese Art und Weise aushebelt und eigentlich Gewerbetreibende kriminalisiert. Sie wissen: Mit Vergehenstatbeständen sind Sie vorbestraft und haben einen Eintrag im Strafregister.

Dann haben wir, das auch noch bezüglich Asyl, das Asylzentrum Boudry besucht. Dort haben wir festgestellt, dass die Privatsphäre der Flüchtlinge nicht gewährleistet ist. Wir als GPK haben moniert, dass es in diesen Asylunterkünften Verbesserungen brauche, damit die Asylsuchenden eine Privatsphäre - die bisher nicht vorhanden war - haben. Die GPK-Subkommission wird hier nachkontrollieren, ob das geschieht. Das SEM hat verschiedene bauliche Änderungen angeordnet und auch durchgeführt. Auch hier werden wir das aber selbstverständlich noch überprüfen und überwachen. Das ist unsere Aufgabe, und das ist wichtig.

Ansonsten kamen, das ist klar, infolge der Grenzschliessungen wegen Covid-19 weniger Asylsuchende in die Schweiz. Wir als Schweiz haben ja nicht die Kontrolle, wie viele Flüchtlinge nach Europa kommen. Wenn die Türkei beispielsweise die Schleusen öffnet, dann können wir nicht viel dagegen tun.

Bei der Bundeskanzlei war das E-Voting ein gewichtiges Thema. Die Post hat hier ja mit einer spanischen Firma den Lead übernommen. Man kann festhalten, dass das in einem Debakel geendet hat. Diese spanische Firma, die das E-Voting mit der Post hätte durchführen sollen, ist mittlerweile in Konkurs gegangen; diese Firma gibt es nicht mehr. Der Intrusion Test, der eigentlich nicht auf einem hohen Sicherheitsniveau stattgefunden hat, zeigte, dass das System anfällig ist, dass es, das muss man sagen, unbrauchbar ist. Die Post hat den Sourcecode der Software von dieser spanischen Firma gekauft.

Hier haben wir das Augenmerk tatsächlich darauf gerichtet, dass das nicht im Chaos endet - ich kann es nicht anders sagen. Die Post hat sehr viel Geld ausgegeben, und das Resultat ist zu unserer Unzufriedenheit. Es ist klar, dass am Schluss Sie entscheiden, was bezüglich E-Voting passieren soll. Es sind ja Vorstösse hängig, und es wurde auch eine Volksinitiative lanciert. Wenn das E-Voting von Ihnen abgelehnt wird, dann hätte sich das Problem für uns auch erledigt. Als Präsident der GPDel darf ich sagen, dass ich nicht ganz unglücklich wäre, wenn das der Fall wäre.

Es ist auch so, dass es faktisch keine Anbieter für ein E-Voting-System gibt. Die Post ist die einzige verbliebene Anbieterin in diesem Rennen und in diesem System. Wenn man von einem einzigen Anbieter abhängig ist, ist das natürlich auch nicht sehr befriedigend. Es hat sich einfach gezeigt, dass das System nicht reif ist. Man hat auch gesehen, dass dort, wo das elektronische Voting eingeführt wurde, die Stimmbeteiligung nicht höher wurde - und das war ja eigentlich der Grund, der immer für die Einführung angeführt wurde.

In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und wünsche Ihnen einen schönen Tag!